Zwei Jahre in Folge war es während der Zeit, in der eigentlich die Basler Fasnacht gefeiert wird, still in den Gassen der Schweizer Metropole. Dieses Jahr soll das anders laufen. Unter Auflagen dürfen die Narren sich vom 7. bis 10 März im Rahmen des sogenannten „Gässle“ in Basel unter Berücksichtigung der geltenden Corona-Bestimmungen austoben. Einen entsprechenden Beschluss haben das Fasnachts-Comité und der Regierungsrat von Basel jetzt gefasst.

Konkret sollen im Zeitraum von Montagmorgen, 7. März, 4 Uhr, bis Donnerstagmorgen, 10. März, 4 Uhr die Narren das Regiment in der Stadt übernehmen, heißt es in einer Mitteilung. In dieser Zeit ist in der Basler Innenstadt durchgehend das „Gässle“ erlaubt. Die Lichter werden für einen eingeschränkten Morgenstreich pünktlich gelöscht. Das „Gässle“ solle unorganisiert ohne festen Routenplan verlaufen. Es gebe keinen Umzug mit festgelegter Marschroute.

Aktive sollen möglichst normal feiern, Umzüge und Publikumsströme soll es nicht geben

Im Zentrum des Interesses stehen dieses Mal vor allem die Aktiven der Basler Fasnacht. Trommler und Pfyffer, Gugge-Musiken und auch Laternen können die Innenstadtstraßen und -plätze bespielen. Die Schnitzelbänggler können im Innenbereich unter Beachtung der Covid-Schutzmaßnahmen auftreten. Ein Schutzkonzept für die Laternenausstellung hat das Fasnachts-Comité eingereicht. Damit wäre die Ausstellung und die Verpflegung auf dem Münsterplatz sichergestellt.

Das könnte Sie auch interessieren

Aber trotz allem bringt die Fasnacht unter Corona-Bedingungen auch erhebliche Einschränkungen mit sich: Publikumszulauf aus dem In- und Ausland soll laut Regierungsrat möglichst vermieden werden. Nicht in Erscheinung treten können aufgrund der nicht stattfindenden Umzüge die Wagen-Cliquen und Chaisen (Kutschen) nicht in Erscheinung treten. Das sei bedauerlich, allerdings ließe sich nur so eine Fasnacht veranstalten, die den Erfordernissen des Pandemieschutzes entspreche, erklären Regierungsrat und Fasnachts-Comité.

Der Verkehr in der Innenstadt wird umgeleitet. Um Publikumsströme zu vermeiden, werde es im öffentlichen Verkehr keine Frühfahrten zum Morgenstreich und keine Nachtfahrten während der Fasnacht geben.

Das könnte Sie auch interessieren

Gastronomie mit Schutzmaßahmen geöffnet – Aktive haben Vorrang

Für Restaurants und Beherbergungsbetriebe gelten von Montag bis Mittwoch angepasste Öffnungszeiten von 5 bis 1 Uhr. Das gelte auch für die Cliquen-Keller, die aber nur für die jeweiligen Mitglieder zugänglich sind. Auch Verkaufsstände und Verpflegungsangebote soll es geben, allerdings soll sich dies auf die Außenbereiche beschränken.

Im Innenbereich der Gastronomiebetriebe und der Cliquen-Keller gelten die Covid-Vorschriften gemäß dem dann geltenden Bundesrecht. Hier soll es für die aktiven Fasnachter eine vereinfachte Zugangsregelung mit speziellen Bändchen geben.

Das könnte Sie auch interessieren

All die beschlossenen Regelungen gelten allerdings nur unter Vorbehalt. Sowohl im Falle einer weiteren Lockerung der Schweizer Corona-Maßnahmen als auch bei einer Zuspitzung der Situation werden die Verantwortlichen bei Stadt und Fasnachts-Comité über eine entsprechende Anpassung des Reglements beraten.