Mit der Anklage gegen einen 36-jährigen Doppelbürger aus der Schweiz und Serbien übergibt die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau den nächsten Fall im „Presidente“-Drogenring an die Justiz. Der Mann wird beschuldigt, als Abnehmer des Hauptbeschuldigten agiert und über neun Kilogramm Kokain in der Schweiz veräußert zu haben, wie Adrian Schuler, Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung am Donnerstag, 25. Juli, schreibt.
Im Zuge der Ermittlungen seien weitere strafrechtlich relevante Handlungen aufgedeckt und dokumentiert, für die er sich demnächst vor dem Bezirksgericht Aarau verantworten müsse.
Handel mit einer Menge Kokain
„Ein heute 36-jähriger Mann geriet bei der Aushebung des „Presidente“-Drogenrings durch die kantonale Staatsanwaltschaft ebenfalls in den Fokus der Untersuchungshandlungen“, schreibt Schuler. Ihm wird vorgeworfen, vor drei Jahren 9,5 Kilogramm Kokain vom Hauptbeschuldigten erworben und veräußert zu haben. Die Menge entspreche einem Umsatz von mindestens 400.000 Franken. „Wobei ein Reingewinn von über 50.000 angefallen sein dürfte.“
Er hat auch Dopingmittel veräußert
Nebst dem qualifizierten Handel mit Betäubungsmitteln enthält die Anklage an das Bezirksgericht Aarau eine Auflistung weiterer Verfehlungen. So zeige die Beweislage unter anderem auch den Handel mit illegalen Substanzen aus dem Dopingbereich auf. Der Beschuldigte habe verbotene Stoffe wie Anabolika, Wachstumshormone, Antiöstrogene und weitere Substanzen veräußert. Er habe damit gegen das Sportförderungs- und das Heilmittelgesetz verstoßen.
Diese Strafe fordert die Staatsanwaltschaft
Mit dem Abschluss der Untersuchung gegen den Mann fordert die kantonale Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren für den mehrfachen und teils qualifizierten Handel mit Betäubungsmitteln, die mehrfachen Widerhandlungen gegen das Sportförderungs- und das Heilmittelegesetz, für mehrfache illegale Pornografie und Gewaltdarstellungen sowie für mehrfache Widerhandlungen gegen das Straßenverkehrsgesetz durch Fahren ohne Führerausweis.
Die Oberstaatsanwaltschaft weist darauf hin: „Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten.“ (pm/neu)
Hier lesen Sie mehr über den „Presidente“-Fall:
Kiloweise Kokain in die Schweiz geschmuggelt: Polizei und Staatsanwaltschaft sprengen Drogenring
Mann (56) gerät als Drogenkurier ins Visier der Ermittler – aber er hat viel mehr auf dem Kerbholz