Die Leute aus der Schweiz, die sparen beim Einkauf in Deutschland irre viel Geld – soweit das Klischee. Doch wie viel ist es bei welcher Summe eigentlich genau? Und wie läuft das alles ab?

Mit der Einführung der deutschen Bagatellgrenze auf die Mehrwertsteuerrückerstattung und der Senkung der Schweizer Zollfreigrenze seit 1. Januar 2025 hat sich dabei einiges getan. Wir geben einen einfachen Überblick, wann was zurückgezahlt wird und wann Zoll fällig wird.

Deutsche Mehrwertsteuer

Es ist nicht einmal eine deutsche Regel, sondern europäisches Recht: Wer innerhalb der EU Waren erwirbt, aber außerhalb der EU wohnt, darf sich die bezahlte Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen. In Deutschland sind das 19 Prozent oder bei ermäßigtem Satz, etwa auf viele Lebensmittel, sieben Prozent.

Allerdings gilt an der deutsch-Schweizer Grenze seit 1. Januar 2020 die sogenannte Bagatellgrenze: Bei Einkäufen bis 50 Euro in Deutschland wird keine Mehrwertsteuer zurückerstattet.

Um die Mehrwertsteuer zurückzuerhalten, können sich Schweizer beim Kauf der Waren den berüchtigten Ausfuhrschein ausstellen lassen. An der Grenze müssen sie den Ausfuhrschein, die Waren und den Reisepass als Nachweis ihres Wohnorts vorzeigen, dann wird der Zettel gestempelt. Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer erfolgt dann meist über den Händler, bei dem die Ware gekauft wurde.

Schweizer Zollfreigrenze

Bei der Einfuhr in die Schweiz müssen seit 1. Januar pro Person Waren im Wert von über 150 Franken (derzeit rund 160 Euro) verzollt werden. Entscheidend ist dabei nach Angaben des Schweizer Bundesamts für Zoll und Grenzschutz der Wert nach Abzug der deutschen Steuer. Damit liegt die reale Freigrenze beim Ladenkauf in Deutschland deutlich höher: Selbst ein Produkt für 189 Euro liegt nach Abzug von 19 Prozent Steuer und bei aktuellem Wechselkurs netto noch unter 150 Franken.

Über dieser Summe aber muss die Schweizer Mehrwertsteuer entrichtet werden. Sie liegt mit 8,1 Prozent und bei ermäßigtem Satz 2,6 Prozent deutlich niedriger als in Deutschland.

Beispieleinkäufe

Ein Paar mit Wohnsitz in der Schweiz kauft in Deutschland für 30 Euro in der Drogerie ein. Das liegt unter der Bagatellgrenze, sie erhalten keine Mehrwertsteuer zurück. Zoll wird ebenso wenig fällig. 30 Euro bleiben 30 Euro.

Diese 13 Euro Differenz zum ganz steuerfreien Preis sind der Nachteil, der sich durch die neue 150-Franken-Regel ergibt. So lässt sich auch errechnen, was der maximal mögliche Nachteil für Schweizer Einkaufstouristen durch die Senkung der Freigrenze ist: rund 24 Franken. Sie werden neu als Schweizer Mehrwertsteuer bei einem Einkauf von 299 Franken fällig, der zuvor noch gerade so zollfrei gewesen wäre.

Wegen der niedrigeren Schweizer Mehrwertsteuer liegt der Endpreis nach allen Abgaben aber in fast jeder denkbaren Konstellation immer noch unter dem eigentlichen Preis in Deutschland.

Beim Schuhregal selbst greift diese Regel aber nicht – es ist nur eine einzige Ware, die sich nicht auf zwei Freimengen aufteilen lässt. Bei mehr als zwei Personen wird es noch komplizierter, der Schweizer Zoll informiert dazu auf seiner Internetseite.

Das neue Zollgesetz der Schweizer erfasst also nur eine überschaubare Anzahl an Fällen – und ändert wenig an der Attraktivität des Einkaufs in Deutschland. Den selbst ohne jegliche Steuervorteile sind viele Waren in Deutschland schlichtweg günstiger als in der Schweiz. Ein immer stärkerer Franken macht den Einkauf in Deutschland für Menschen mit Schweizer Gehalt ohnehin sukzessive günstiger.