Die Staatsanwaltschaft Baden hat gegen einen heute 48-Jährigen Anklage erhoben, weil er in Bergdietikon, rund 15 Kilometer südlich von Baden, Ende September 2022 seine Frau (41) getötet haben soll. Der Vorwurf: Mord. Das teilt die Pressestelle der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau mit.
Was ist vor einem Jahr geschehen?
Der Beschuldigte selbst wählte am 25. September laut Angaben den Notruf. Er teilte der Kantonspolizei mit, dass sich seine Frau im Badezimmer eingeschlossen habe und nicht auf Zurufe reagieren würde. Die Rettungskräfte traten die Tür ein und stellten fest, dass die 41-jährige Frau tot war.
Wie ist der Mann ins Visier geraten?
„Für die Einsatzkräfte deutete zunächst alles auf einen Selbstmord hin“, schreibt Adrian Schuler, Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft, in der Mitteilung. Im Lauf der Ermittlungen hätten sich aber Unklarheiten ergeben. Die Spurenlage und die Untersuchungsergebnisse der Gerichtsmediziner erhärteten den Verdacht der Fremdeinwirkung.
Sie stellten Staublutungen im Bereich des Kopfes fest. Die mussten von einer Gewaltausübung am Hals stammen. Punktum: „Die 41-Jährige wurde erwürgt.“
Welche Schlüsse zieht die Staatsanwaltschaft?
Die Polizei verhaftete den Ehemann am Tag danach unter dringendem Tatverdacht. Er habe zugegeben, dass er für den Tod seiner Frau verantwortlich sei. Nach Abschluss der Ermittlungen kam die Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass sich das Ehepaar vor der grausamen Tat gestritten haben musste.
Warum lautet die Anklage auf Mord?
Schuler schreibt: „Aufgrund der vorliegenden Beweislage bewertet die Staatsanwaltschaft die Vorgehensweise des Beschuldigten bei der Tat als besonders skrupellos, für das Opfer qualvoll und die im Raum stehenden Hintergründe als egoistisch. Zusammenfassend wird dem Beschuldigten daher Mord vorgeworfen.“
Was beantragt die Staatsanwaltschaft?
Details zu den Aussagen des 48-Jährigen, zum Motiv und zu seinem Verhalten nach der Tat, wolle sich die Staatsanwaltschaft im Rahmen der Hauptverhandlung äußern. Sie beantragt eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren. Die Anklageschrift liegt beim Bezirksgericht Baden.