Die Schweiz hat ihre Einreisebestimmungen mit Blick auf Corona verschärft. Baden-Württemberger sind zwar in der Regel von den neuen Bestimmungen ausgenommen, eine wichtige Ausnahme gibt es aber trotzdem: Flugreisen. Was Sie dazu wissen müssen:
Was gilt bei der Einreise mit dem Flugzeug?
Alle Menschen über 16 Jahren, die per Flugzeug in die Schweiz einreisen, müssen vor dem Boarding einen negativen PCR-Test vorweisen können. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Ab Montag, 20. Dezember, sind aber auch Schnelltest als Nachweis zulässig, die allerdings nicht älter als 24 Stunden sein dürfen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob jemand geimpft oder genesen ist.
Es spielt dabei auch keine Rolle, ob man sich nach der Ankunft an einem Schweizer Flughafen weiter im Land aufhält oder direkt in ein anderes Land weiterreist, per Bus, Bahn oder mit dem Auto. Wer also beispielsweise in Zürich landet muss auch dann einen negativen Test vorweisen können, wenn er direkt danach zu seinem Wohnsitz nach Deutschland fährt.

Muss ich meine Einreise anmelden?
Ja. Wer in die Schweiz einreist, muss ein Einreiseformular ausfüllen. Für Grenzgänger und Menschen aus Baden-Württemberg gilt hier eine Ausnahme – allerdings nur, wenn sie auf dem Landweg einreisen.
Was ist mit der Anmeldung, wenn ich mit dem Flugzeug einreise?
Wer mit dem Flugzeug in der Schweiz landet, muss unabhängig vom Alter in jedem Fall ein Einreiseformular ausfüllen. Diese werden häufig im Flugzeug verteilt, können aber auch ganz einfach vorab online ausgefüllt werden. Dazu brauchen Sie allerdings auch die Sitzplatzangabe im Flugzeug. Die Einreiseanmeldung können Sie also erst ausfüllen, wenn Sie bereits eingecheckt sind.
Aber für Baden-Württemberger gelten doch Ausnahmen?
Das stimmt, diese Ausnahme greift aber nur, wenn man auf dem Landweg von Baden-Württemberg in die Schweiz einreist. Dann müssen keine Testnachweise erbracht werden.
Was ist mit der Anreise zum Flughafen in der Schweiz?
Wer aus Baden-Württemberg kommt und mit dem Zug oder dem Auto zum Flughafen fährt, muss keine Nachweise erbringen, hier greift die Ausnahmeregelung.
Was ist, wenn man auf der Durchreise ist?
Wer am Flughafen Zürich nur in ein anderes Flugzeug umsteigt, muss die Einreisebestimmungen nicht beachten – wohl aber die des Ziellandes. Einzige Ausnahme: Wer aus einem Land mit einer besorgniserregenden Virusvariante einreist, muss auch für die Zwischenlandung einen PCR-Test oder negativen Schnelltest vorweisen können. Derzeit stehen aber keine Länder auf der Liste mit besorgniserregenden Virusvarianten.
Was ist, wenn ich mich länger in der Schweiz aufhalte?
Dann muss ein zweiter Test folgen nach vier bis sieben Tagen. Das darf dann aber auch ein Schnelltest sein. Das Ergebnis muss dem Kanton gemeldet werden, in dem man sich aufhält. Für Geimpfte und Genesene entfällt diese Pflicht nach einer Änderung der Einreisebestimmungen vom 17. Dezember ab Montag, 20. Dezember.
Muss ich trotzdem in Quarantäne, wenn ich länger in der Schweiz bleiben will?
Nein, die Schweiz hat alle Quarantäneregeln abgeschafft und durch die PCR-Testpflicht bei der Einreise ersetzt.