Mehrere Schüsse aus einer Pistole. Zwei Menschen sterben. Ein 70-jähriger Mann hat seine 33-jährige Lebenspartnerin mit mehreren Schüssen aus einer Pistole erschossen und sich anschließend selbst das Leben genommen. Zu diesem gesicherten Ergebnis der Strafuntersuchung kommt die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft.
Bei den tragischen Ereignissen am 10. Februar in der Oberemattstraße in Pratteln gibt es demnach keine Hinweise auf eine möglicherweise involvierte dritte Person: „Nach Abschluss der letzten Untersuchungshandlungen wird die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft die Strafuntersuchung voraussichtlich einstellen.“
Was über das Tötungsdelikt bekannt ist
Der Täter und das spätere Opfer hätten zum Tatzeitpunkt eine Beziehung geführt und zusammen in einem Haus in Pratteln gelebt. Wegen der bisherigen Beweislage geht die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft davon aus, dass der Täter zunächst im Haus und später auch im Freien auf das Opfer schoss. „Im Anschluss an seine Tat begab sich der Täter in den Wintergarten der Liegenschaft und nahm sich dort mit einem weiteren Schuss selber das Leben“, heißt es weiter.
Hinweise auf eine unbekannte, in das Delikt involvierte Drittperson würden nicht vorliegen. Im selben Haus habe auch ein Kleinkind gelebt: „Dieses ist wohlauf und wird betreut.“ Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Tatmotiv auf Differenzen innerhalb der Beziehung zwischen dem Täter und dem Opfer zurückzuführen ist. Da beide Personen verstorben sind, konnte diese Hypothese jedoch nicht abschließend bestätigt werden.
Pistole nicht auf Schützen registriert
Die vom Täter verwendete Pistole habe sich zum Tatzeitpunkt zwar im Besitz des Mannes befunden, sei aber nicht auf ihn registriert gewesen. Weitere Waffen, die auf den Täter registriert gewesen seien, seien im vorliegenden Tötungsdelikt nicht eingesetzt worden.
Derzeit laufen noch letzte Untersuchungen. „Nach Vorliegen der entsprechenden Ergebnisse wird die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren voraussichtlich einstellen, da mit dem Tod des Täters ein sogenanntes Prozesshindernis aufgetreten ist“, heißt es in der Pressemeldung abschließend.