Neu gilt in Baden-Württemberg eine Sperrstunde ab 22.30 Uhr und die privaten Kontakte werden weiter beschränkt. Zudem müssen in Innenräumen FFP2-Masken getragen werden. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
1. Darf ich als Ungeimpfter überhaupt noch aus der Schweiz einreisen?
Das geht nach wie vor. Da Deutschland die Schweiz als Hochrisikogebiet eingestuft hat, gilt allerdings die 3G-Regel: Sie müssen bei der Einreise ein Attest vorlegen können, dass Sie entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltest dürfen nicht älter als 48 Stunden sein.
2. Muss ich als Ungeimpfter in Quarantäne?
Das hängt davon ab, wie lange Sie in Deutschland bleiben. Wenn Sie nur einen Tagesausflug machen, müssen Sie weder in Quarantäne noch Ihre Einreise anmelden. Wer länger bleiben will, muss die Reise anmelden – und er muss, ist er nur getestet, schnurstracks in eine zehntägige Quarantäne.
3. Kann ich als Ungeimpfter in Deutschland noch shoppen?
Jein. Den Bummel durch Mode- und Schmuckgeschäfte ist nicht möglich, denn hier gilt die 2G-Regel. Es bleibt Ihnen also nur der Blick durch die Schaufenster. Etwas Gutes hat das immerhin: Es spart Geld. Dieses nehmen nach wie vor die Grundversorger: Hier gilt weder die 3G- noch die 2G-Regel, sondern nur eine Maskenpflicht.
4. Reicht eine Hygienemaske?
Nein. Die Landesregierung hält in der aktualisierten Coronaverordnung fest, dass Personen ab 18 Jahren seit Montag eine FFP2-Maske (oder ein vergleichbares Modell) tragen sollen.
5. Was zählt zu den Grundversorgern?
Die sind in Deutschland recht breit gefasst. Dazu zählen Lebensmittelläden und Bäckereien ebenso wie Babyfachmärkte, Apotheken, Drogerien, Tierfuttermärkte, Gärtnereien oder Baumärkte. Auch ungeimpfte Heimwerker können also weiterhin im siebten “Hör mal, wer da hämmert„-Himmel schweben.
6. Dann bleibt mein Paket im Paketshop liegen?
Nur wenn Sie es vergessen. Denn Paketshops gelten auch zu den Grundversorgern. Hier reicht es, wenn Sie eine Maske tragen.
7. Darf ich meine Kollegen in Deutschland noch zu Hause besuchen?
Jetzt wird‘s kompliziert. Wenn Sie oder eine der Personen, die sie treffen wollen, nicht geimpft ist, sind private Treffen auf einen Haushalt plus zwei weitere Personen beschränkt. Sind alle geimpft oder genesen, sind in Innenräumen Treffen bis 10 Personen, draussen bis 50 Personen erlaubt.
8. Darf ich noch an ein Konzert?
Ja, wenn Sie noch irgendwo eines finden – und Sie die 2G-plus-Regeln erfüllen, also geimpft oder genesen und zugleich noch getestet sind.
9. Ich bin geboostert. Reicht das für die 2G-plus-Norm?
Ja, dann müssen Sie keinen Test vorlegen. Ebenso wenig, wenn die vollständige Schutzimpfung nicht mehr als drei Monate zurückliegt oder wenn die nachgewiesene Coronainfektion nicht länger als drei Monate zurückliegt.
10. Ich habe meine zweite Impfung gestern gehabt. Dann steht einem Besuch im Kino also nichts im Weg?
Doch, der Kontrolleur. Denn die Grundimmunisierung muss vor mindestens 14 Tagen abgeschlossen sein. Dies gilt beim Boostern nicht, hier können Sie sich mit Popcorn und Co. bereits am Tag nach dem Boostern in den Kinosessel pflatschen.
11. Ich möchte heute am späteren Abend noch auf ein Bier nach Deutschland. Spricht da etwas dagegen?
Das Bier, wenn Sie Auto fahren. Und, Vorsicht: Wenn Sie nach 22.30 Uhr im Restaurant eintrudeln, droht an der Türe Kopfanschlag-Gefahr. Denn neu gilt zwischen 22.30 und 5 Uhr eine Sperrstunde für Gastronomie und Vergnügungsstätten. Generell gilt in der Gastronomie die 2G-plus-Regel.
12. Dann wird nichts mit der Silvestersause im Restaurant?
Glück gehabt, der Jahreswechsel muss nicht auf 22.30 Uhr vorverlegt werden. Denn in der Neujahrsnacht gilt die Sperrstunde erst ab 1 Uhr. Auch hier gilt aber: Wer trinkt, der fährt nicht. Im öffentlichen Verkehr gilt in Deutschland, anders als in der Schweiz, 3G.
13. Kann ich als Geimpfter noch ins Dampfbad?
Nein, es hat sich ausgedampft. Alle Anlagen mit Aerosolbildung – also Dampfbäder, Dampfsaunen und Warmlufträume – müssen geschlossen bleiben.
14. Wenn es schon nichts wird mit Schwitzen, dann wenigstens mit Stutzen? Ist ein Friseurbesuch noch erlaubt?
Ja, hier gilt die 3G-Regel. Akzeptiert wird nur ein PCR-Test.
16. Und dann geht es mit der neuen aerodynamischen Frisur ab auf die Skipiste in Herrischried. Das geht doch?
Ja, allerdings wird Ihre aerodynamische Frisur auf der Piste niemand bewundern können, denn heute weiß jedes Kind: Piste runter, Helm auf. Auf der Skipiste gilt 2G-plus. Dabei darf die Schnelltestbescheinigung nicht älter als 24 Stunden sein. Das Skigebiet hat neu Testmöglichkeiten vor Ort eingerichtet. Ein Test kostet 10 Euro.