Luisa Mayer

Bücher, Porzellan, Kleidung, Fotos, Werkzeug: In jedem Schrank, in jeder Schublade, in jedem Kellerraum finden sich nach dem Tod eines Menschen Dinge, bei denen sich Angehörige fragen: Wohin damit? In einer emotional ohnehin schon belastenden Situation stellt sich schnell das Gefühl der Überforderung ein. Diese Schritte helfen bei einer Haushaltsauflösung.

  • Wer löst den Haushalt auf, wenn man ins Pflegeheim geht? Zieht jemand in ein Pflegeheim und muss den Hausrat deshalb verkleinern, entscheidet er selbst , was mit der Wohnung oder dem Haus sowie dem Hausrat passiert – es sei denn, es gibt eine Vollmacht oder Verfügung. „Wer eine Generalvollmacht erteilt hat, befähigt einen Vertreter zum Abschluss aller Rechtsgeschäfte, und zwar auf Wunsch auch dann, wenn man dazu selbst noch in der Lage wäre“, sagt Elke Herrnberger vom Bundesverband deutscher Bestatter. Das bedeutet beispielsweise, dass die Kinder für die Eltern den Mietvertrag der Wohnung kündigen können. Eine Patienten- oder Betreuungsverfügung dagegen tritt erst in Kraft, wenn man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. „Für diesen Zeitpunkt kann man im Voraus auch festlegen, wie mit dem Eigentum verfahren werden soll“, sagt Elke Herrnberger.
  • Was passiert im Todesfall mit Wohnung und Hausrat? Die wichtigste Frage ist: Gibt es einen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner und kommt es zur gesetzlichen Erbfolge? Dann stehen diesem alle Haushaltsgegenstände zu, die er braucht, um den Haushalt weiter zu führen. Diese Regelung wird auch Voraus genannt. Gibt es dagegen ein Testament, kann man dem Ehepartner diesen Voraus ausdrücklich zuwenden oder aber auch einzelne Gegenstände gezielt namentlich anderen Personen zukommen lassen. Gibt es keinen Ehepartner, geht die Zuständigkeit für Wohnung und Hausrat an die Erben über. Besonders wichtig ist das im Falle eines Mietverhältnisses, denn auch der Mietvertrag gilt als Nachlass eines Verstorbenen und erlischt nicht automatisch im Todesfall. Eine zügige Wohnungsauflösung entlastet Angehörige hier also finanziell. Was sich in der Wohnung befindet, stellt einen Teil des Nachlassvermögens dar. Kosten wie Erlöse einer Haushaltsauflösung gehen also an die Erben.
  • Auf welche Wertgegenstände sollte man bei Haushaltsauflösungen achten? Das gute Porzellan, eine Schatulle voll Schmuck, alte Holzmöbel und Perserteppiche: Viele Angehörige denken, dass sich ein geerbter Hausrat gut zu Geld machen lässt. „Damit haben sie aber völlig falsche Vorstellungen, der berühmte Dachbodenfund kommt sehr selten vor“, sagt Willi Schmidbauer, Präsident des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger. „Die meisten werden beim Ausräumen eines Haushalts eher draufzahlen, statt einen Gewinn zu erzielen“, so Schmidbauers Erfahrung. Denn gerade für Dinge wie Barockmöbel, Orientteppiche oder Zinnteller, für die sich bis vor einigen Jahren noch gut Käufer gefunden hätten, habe das Interesse stark nachgelassen. Für Laien gut zu erkennen und entsprechend zu verkaufen seien Goldmünzen und Goldschmuck. „Bei Kunstgegenständen oder Antiquitäten brauchen sie dagegen einen Fachmann“, sagt Willi Schmidbauer. Er empfiehlt, diesem zunächst Fotos zu zeigen oder bei einem Vor-Ort-Termin eine erste Meinung einzuholen, ob sich eine Wertermittlung wirklich lohnt. Denn ein solches Gutachten kostet schnell 1000 Euro – bei einer einfachen Bewertung. Entsprechende Experten findet man unter www.bdh-expert.de.
  • Mit welchen Kosten ist bei einer Haushaltsauflösung zu rechnen? Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind drei Dinge. Erstens: Wie viel Hausrat ist vorhanden? Das hängt von der Größe der Wohnung ab und davon, wie vollgestellt sie ist. Zweitens: Welche Kosten fallen für die Entsorgung an? Das unterscheidet sich stark von Gemeinde zu Gemeinde. Drittens: Macht man die Haushaltsauflösung selbst oder beauftragt man dazu eine Firma? „Seriöse Anbieter machen eine kostenlose Vorab-Besichtigung und nennen Ihnen dann einen Pauschalpreis“, sagt Dominik Uhlig, der in Konstanz einen Dienst für Haushaltsauflösungen und Entrümplungen betreibt. Wenn er einen Preis für das Ausräumen einer Drei-Zimmer-Wohnung festlegt, kann dieser zwischen 800 und 4000 Euro liegen.
  • Gibt es die Möglichkeit, Hausrat zu spenden, wenn man ihn schon nicht verkaufen kann? Karitative Einrichtungen sind dankbare Abnehmer von Gegenständen, die noch gut brauchbar sind. Wohlfahrtsverbände bieten über Kleiderkammern, Möbelbörsen oder Sozialkaufhäuser verschiedene Möglichkeiten an, Kleidung und Hausrat an Bedürftige weiterzugeben. So betreibt die Caritas in Konstanz und Friedrichshafen einen sogenannten Fairkauf. Für diesen Gebrauchtwarenverkauf können Haushaltswaren gespendet werden. Caritas-Mitarbeiter holen Möbel, Geschirr oder Bekleidung auch kostenlos von zu Hause ab. Die Gegenstände müssen in einem Zustand sein, in dem man sie auch selbst noch benutzen würde. „Auf Wunsch übernehmen wir auch komplette Haushaltsauflösungen“, sagt Frank Wolfen, Disponent beim Caritasverband Konstanz. Die Arbeitskosten für drei Mitarbeiter betragen in Konstanz 72 Euro die Stunde, hinzu kommen die Entsorgungskosten. Weitere Möglichkeiten, um Hausrat zu verschenken oder zu verkaufen, sind Flohmärkte – auch in der eigenen Garage oder der aufzulösenden Wohnung sowie Kleinanzeigenmärkte in Zeitungen oder im Internet. „Das erfordert aber Zeit und die Angehörigen müssen vor Ort sein“, sagt Entrümpelungs-Experte Dominik Uhlig. Weil beides oft nicht der Fall sei, kommen Entrümpelungsfirmen ins Spiel. „Für viele Angehörige ist es auch zu emotional, den Großteil des Hausrates eines geliebten Menschen wegschmeißen zu müssen“, sagt Dominik Uhlig.
  • Was passiert, wenn ein professioneller Haushaltsauflöse-Dienst Wertgegenstände findet? Grundsätzlich sollten sich Angehörige selbst in Ruhe einen Überblick über das verschaffen, was in der Wohnung eines Verstorbenen ist, bevor ein Entrümpelungsdienst anrückt. Auch sollten alle Familienmitglieder die Gelegenheit erhalten, das eine oder andere Erinnerungsstück mitzunehmen. Seriöse Dienste machen nach einer kostenlosen Vorab-Besichtigung in der Regel einen pauschalen Festpreis für Arbeitszeit und Entsorgung. Verwertbare Möbel oder andere Gegenstände, die sich doch noch zu Geld machen lassen, werden dann gegengerechnet. „Auch wenn noch wichtige Dokumente auftauchen, legen wir diese natürlich zur Seite“, sagt Entrümpelungs-Experte Dominik Uhlig.

Mythen um das Vererben ohne Ärger

Das Gesetz regelt den Nachlass nicht immer so, wie es sich Erblasser vorstellen. Und das Gesetz befreit auch nicht von Pflichten. Vier typische Irrtümer – und was wirklich stimmt:
 

  • Erblasser sollten in jedem Fall ein Testament verfassen: Das ist nicht immer nötig. Wichtig ist, dass sich Erblasser die gesetzliche Erbfolge klarmachen – also wer welchen Anteil erbt. Dann braucht man kein Testament.
  • Mein Partner erbt automatisch mein ganzes Vermögen: Das gilt laut Stiftung Warentest nur, wenn man seinen Partner als Alleinerben im Testament benennt. Sonst greift die gesetzliche Erbfolge. Ehepaare ohne Kinder, ohne Ehevertrag und ohne Testament müssen wissen, dass der Partner meist nur drei Viertel des Vermögens erhält.
  • Die Kinder wurden enterbt, sie erhalten also nichts vom Nachlass. Das ist Unsinn. Enterbte Kinder dürfen sich zwar nicht um den Nachlass kümmern oder bei der Aufteilung mitbestimmen. „Sie können aber ihren Pflichtteil einfordern“, erklärt Herzog.
  • Das Nachlassgericht kümmert sich um die Aufteilung des Erbes. Das stimmt so nicht. Wer etwas erbt, trägt Verantwortung und muss sich um den Nachlass kümmern. Dazu gehört es, Verbindlichkeiten herauszufinden und offene Rechnungen zu begleichen. (dpa)