Unterkirnach Längst stehen im Baugebiet Sommerberg II in Unterkirnach etliche Einfamilienhäuser. Noch unbebaut ist aber die für den Bau von drei Mehrfamilienhäusern vorgesehen Fläche. Nachdem ein erstes dort geplantes Bauvorhaben aus wirtschaftlichen Gründen nicht realisiert werden konnte, gibt es nun Aussicht auf die Umsetzung alternativer Pläne.
Der Gemeinderat von Unterkirnach hatte jetzt über ein Baugesuch zu befinden, gemäß dem drei Mehrfamilienhäuser mit jeweils elf Wohneinheiten und einer Tiefgarage entstehen sollen. Sowohl die Größe des Bauvorhabens als auch Details der geplanten Umsetzung stehen dabei allerdings in der Kritik.
Beantragt sind Befreiungen aufgrund der Grundflächenzahl, vom Pflanzgebot, bezüglich des Wegfalls öffentlicher Parkplätze im Zu- beziehungsweise Abfahrtsbereich der Tiefgarage, bezüglich von Abstandsflächen sowie auch Abweichungen von den technischen Bauvorschriften bezüglich der Rauch- und Brandschleuse eines Kellerzugangs.
Bereits im Vorfeld der Gemeinderatssitzung hatte sich das Gremium schon zum Umgang mit dem Baugesuch ausgetauscht und auch in der Sitzung wurde diskutiert. Am Ende konnte man sich nicht auf eine einvernehmliche Stellungnahme zum Baugesuch einigen. Zu viele Fragen blieben offen. Einzig Bürgermeister Andreas Braun stimmte der vorgeschlagenen Formulierung einer Stellungnahme zu. Die anderen Gemeinderäte lehnten ab. Über das Baugesuch entschieden wird letztlich aber sowieso das Landratsamt.Offen blieb beispielsweise die Frage der Geschossflächenzahl. Martin Kuberczyk betonte für die CDU-Fraktion, man müsse sich daran erinnern, dass das Gebiet eigentlich einst für eine kleinteilige Bauweise vorgesehen gewesen sei. Der Bauträger beantrage nun noch über die im Bebauungsplan hinaus erlaubte Gebäudegröße eine Befreiung von den Vorgaben zur Geschossflächenzahl. Damit sei man nicht einverstanden.
Deutlich wurde im Rahmen der Diskussion auch, dass die durch die höhere Zahl an Wohnungen – jetzt elf pro Gebäude, bei früheren Plänen sechs bis acht – letztlich auch mehr Parkplätze benötigt werden. Diese könnten auf den Grundstücken zwar angelegt werden, gäben aber kein schönes Bild ab und würden außerdem eine gewisse Gefahr beim Ausparken für auf der Straße „Am Wald“ verkehrende andere Fahrzeuge bedeuten.
Patrick Seng betonte für die Fraktion „Gemeinsam für Unterkirnach“, dass die Schaffung von Wohnraum grundsätzlich positiv bewertet werde. Gleichzeitig frage man sich aber, ob es denn aus der Nachbarschaft Einwendungen gegen das Bauvorhaben gebe. Diese, so stellte Jürgen Weißer klar, seien nach einer Gesetzesänderung gar nicht mehr in den Entscheidungsprozess eingebunden. Es sei also fraglich, inwieweit sie überhaupt von den Plänen Kenntnis haben. Für Karin Dold ist das Bauvorhaben „ortsbildprägend“. Deshalb möchte sie den Befreiungen ebenfalls nicht zustimmen. Einigkeit besteht dagegen darüber, dass, sofern die Baurechtsbehörde zustimme, der geplante private Spielplatz gegen eine Ablösezahlung an die Gemeinde auf dem Baugrundstück entfallen könne. Dies deshalb, weil in unmittelbarer Nähe ein öffentlicher Kinderspielplatz vorhanden ist. Die damit gewonnene Fläche müsse dann aber sinnvoll begrünt werden, hieß es im Gemeinderat.