Einfach mal wieder weg – diese Sehnsucht haben viele, doch bei sich ständig verändernden Regeln im In- und Ausland vergeht manch einem die Lust. Was aber, wenn man spontan doch weg möchte? Hier ein einfacher Überblick, welche Länder im Süden sich dafür besonders anbieten und in welchen ein Urlaub eher kompliziert ist - auch mit den Änderungen, die seit dem 1. August gelten: Einer Testpflicht bei jeder Urlaubs-Rückreise und dem Entfall der einfachen Risikogebiete.
Hinweis: Die Daten sind auf dem Stand vom 10. August und beruhen auf Angaben des Auswärtigen Amtes oder der zuständigen Ministerien in den jeweiligen Ländern. Da die Corona-Lage sich dynamisch entwickelt, prüfen Sie die Angaben vor Ihrer Reise in die jeweiligen Länder noch einmal. Ist in den Texten von Schnelltests die Rede, handelt es sich immer um von Dritten durchgeführte Antigen-Tests, keine Selbsttests.
Italien

- Einreise: Zwei Dinge müssen erledigt werden. Man muss die Einreise digital anmelden, über dieses englischsprachige Formular. Und: Jeder Einreisende ab sechs Jahren muss ein Zertifikat mit sich führen, das eine Impfung, Genesung oder einen aktuellen Schnelltest (maximal 48 Stunden alt) nachweist. Digital genügt hier der Nachweis über das EU-Zertifikat (in Deutschland Teil der Corona-Warn-App oder CovPass-App, siehe Info unten). Im Papierformat muss das Dokument in italienischer, englischer, französischer oder spanischer Sprache verfasst sein (der gelbe Impfausweis erfüllt dieses Kriterium).
- Regeln vor Ort: Im Kampf gegen das Coronavirus zieht Italien die Zügel an. Ein so genannter Grüner Pass ist notwendig, wenn man in einem Restaurant drinnen essen möchte, ins Museum oder in eine Therme will. Dazu muss entweder ein Impfnachweis, ein höchstens 48 Stunden alter negativer Test oder ein Genesungsnachweis vorgelegt werden. Für Urlauber, die in Deutschland geimpft wurden, reicht ein digitales EU-Impfzertifikat, wie es von Ärzten, Apotheken oder Impfzentren ausgestellt wird. Dieses gilt auch in Italien. Die Nachweise eines der „drei G“ (geimpft, genesen, getestet) müssen auf Italienisch, Französisch, Englisch oder Spanisch vorliegen. Für den Pass reicht in Italien schon eine erste Impfung. Die Corona-Erkrankung darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Für Hotels oder den öffentlichen Nahverkehr ist bisher kein „Grüner Pass“ notwendig.
- Rückreise: Italien fällt in keine RKI-Risikogebietskategorie. Dennoch gilt bei der Rückreise aus dem Urlaub eine Testpflicht: Wer mindestens 12 Jahre alt ist, muss direkt bei der Einreise einen negativen Testnachweis bei sich führen. Wer eine Impfung oder Genesung nachweisen kann ist davon ausgenommen. Anmelden muss man die Einreise jedoch nicht.
Frankreich

- Einreise: Wer weniger als 30 Kilometer von seinem französischen Zielort entfernt wohnt, kann für 24 Stunden ohne Nachweis einreisen. Wer von weiter weg kommt oder länger bleiben möchte, muss Impfung, Genesung oder Test (maximal 72 Stunden alt) nachweisen können. Das gilt für alle Einreisenden ab 11 Jahren. Die minderjährigen Kinder von Geimpften gelten als geimpft – diese Ausnahme gibt es unter den aufgeführten Ländern nur in Frankreich. Allerdings legt Frankreich „vollständig geimpft“ anders aus: Sieben Tage nach der Zweitdosis von Biontech, Moderna und Astrazeneca reichen dort bereits – während bei Johnson&Johnson die Impfung erst 28 Tage nach dem Impftermin anerkannt wird. Jeder Einreisende muss zudem mit diesem kurzen englischsprachigen Formular versichern, dass er keine Corona-Symptome hat. Das Formular muss ausgedruckt mitgeführt werden.
- Regeln vor Ort: Die Regeln in Frankreich sind im Land hoch umstritten, wie aktuell Proteste mit zehntausenden Teilnehmern zeigen. In Frankreich sind Restaurantbesuche und Zugreisen nur noch mit einem Nachweis über Corona-Impfung, Genesung oder einen negativen Test erlaubt. Der negative Test darf maximal 72 Stunden zurückliegen. Die verschärften Gesundheitsregeln sollen zunächst für Erwachsene und bis Mitte November gelten.
- Rückreise: Für den Süden Frankreichs gelten wieder schärfere Regeln. Das Robert-Koch-Institut teilte mit, dass die südfranzösischen Regionen Okzitanien und Provence-Alpes-Côte d'Azur sowie Korsika als Hochrisikogebiete eingestuft werden. Bei der Rückkehr müssen Ungeimpfte eine zehntägige Quarantäne antreten, die frühestens ab dem fünften Tag durch Übermittlung eines Testnachweises beendet werden kann.
Spanien

- Einreise: Wer per Flugzeug einreist, muss ein Formular vorlegen können, das sich hier einfach auf Deutsch ausfüllen lässt. Test- oder Impfnachweise sind nicht nötig. Anders bei der Einreise auf dem Landweg: Hier sind die Nachweise nötig. Sie dürfen dabei auch auf Deutsch vorliegen, der Test darf maximal 48 Stunden alt sein. Kinder bis einschließlich elf Jahren sind ausgenommen.
- Regeln vor Ort: Die Inzidenz in Spanien ist enorm hoch, sie liegt im Landesschnitt bei deutlich über 300. Die Regeln unterscheiden sich von Region zu Region. In Katalonien gibt es eine Ausgangssperre ab 1 Uhr. Auf den Balearen, also auch auf Mallorca, werden strengere Regeln wie eine frühere Sperrstunde für die Gastronomie und nächtliche Strandschließungen derzeit diskutiert. Hier ist die Lage also recht wackelig.
- Rückreise: Ganz Spanien gilt als Hochrisikogebiet. Die Rückreise muss also angemeldet werden, über dieses Formular. Wer nicht geimpft und genesen ist, darf sich nach einem Aufenthalt in Spanien erst fünf Tage nach der Rückkehr freitesten lassen und muss solange in Quarantäne. Für Geimpfte und Genesene gilt nur die Anmeldepflicht.
Kroatien
- Einreise: Auch hier muss Impfung, Test (maximal 48 Stunden alt) oder Genesung nachgewiesen werden. Vorteile gibt es für einfach Geimpfte: Bereits 22 Tage nach der ersten Dosis Biontech, Moderna und Astrazeneca gilt man als vollständig geimpft. Sie darf aber nicht länger als 42 Tage (Biontech/Moderna) oder 84 Tage (Astrazeneca) zurückliegen, falls die zweite Impfung noch nicht erfolgt ist. Zudem wird eine Anmeldung über dieses deutschsprachige Formular empfohlen. Kinder bis einschließlich 11 Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen.
- Regeln vor Ort: Kroatien hat eine recht niedrige Inzidenz von knapp 30, einzelne Regionen liegen aber auch deutlich höher, etwa der Bezirk Dubrovnik-Neretva, der eine Inzidenz über 130 aufweist. Regional können unterschiedliche Regeln gelten, grundsätzlich ist aber nahezu alles möglich.
- Rückreise: Kroatien fällt in keine RKI-Risikokategorie. Es gilt deswegen bei der Rückreise nur, dass Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene bei der Einreise nach Deutschland einen negativen Test vorweisen müssen. Eine Anmeldepflicht gibt es nicht.
Türkei

- Einreise: Wer einreist, muss frühestens 72 Stunden vor der Ankunft ein Formular ausfüllen, das sich hier findet, die Sprache lässt sich auf deutsch umstellen. Zudem ist ein Test- (maximal 48 Stunden), Impf- oder Genesungsnachweis nötig.
- Regeln vor Ort: Die Inzidenz in der Türkei liegt bei etwa 140, fast alles ist möglich. Teilweise muss man dafür jedoch den sogenannten HES-Code vorzeigen – diesen erhält man nach der oben beschriebenen Einreiseanmeldung aufs Handy. Außerdem gilt eine recht strenge Maskenpflicht, auch an Stränden.
- Rückreise: Die ganze Türkei gilt als Hochrisikogebiet, es gilt also Nachweis- und Anmeldepflicht bei der Rückkehr nach Deutschland.
Griechenland

- Einreise: Bei der Ankunft in Griechenland muss ein Test (nicht älter als 48 Stunden) oder ein Nachweis über vollständige Impfung oder Genesung vorgezeigt werden. Kinder unter 12 Jahren sind ausgenommen. Zudem muss maximal 24 Stunden vor der Einreise dieses Formular ausgefüllt werden, die Sprache lässt sich auf Deutsch umstellen. In ein Formular können alle Angehörigen eines Haushaltes eingetragen werden.
- Regeln vor Ort: In Griechenland liegt die Inzidenz bei etwa 180. Deswegen gibt es besonders im Großraum Athen erste Verschärfungen, die besonders das Nachtleben einschränken. Grundsätzlich ist in vielen Regionen aber immer noch fast alles möglich. Die Regierung schließt strengere Maßnahmen jedoch nicht aus. Hierbei sind auch deutliche Einschränkungen für Ungeimpfte möglich, etwa beim Restaurantbesuch.
- Rückreise: Griechenland ist kein Risikogebiet. Nur wer nicht geimpft und genesen ist, muss bei der Wiedereinreise nach Deutschland einen negativen Test vorweisen können. Anmelden muss man die Rückreise nicht.
Wenn ein Land vor, während oder kurz nach Urlaub Risikogebiet wird
Es ist die große Unsicherheit in dieser Urlaubssaison: Was passiert, wenn mein Urlaubsland plötzlich Hochrisikogebiet wird? Drei Fälle gibt es dabei:
- Land wird kurz vor Reisebeginn zum Hochrisikogebiet: Pauschalreisen kann man laut Verbaucherzentrale dann kostenfrei stornieren, wenn für das Zielland eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt. Das ist der Fall, sobald ein Land zum Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet erklärt wird, wie das Auswärtige Amt informiert. Bei Individualreisen ist es aber selbst bei dieser Reisewarnung schwer, sein Geld von Ferienwohnungen oder Fluggesellschaften zurückzufordern. Andererseits ist zu beachten: Eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot, wer dennoch urlauben möchte, kann das unter den entsprechenden Einschränkungen.
- Land wird während der Reise zum Hochrisikogebiet: Dann sind bei der Rückkehr in Deutschland die entsprechenden Auflagen zu erfüllen, also Anmelde-, Test-/Impf/Genesungsnachweis- und unter Umstäden Quarantänepflicht. Wenn für das Land während des Urlaubs eine Reisewarnung ausgesprochen wird, bieten Pauschalreiseanbieter unter Umständen eine frühere Abreise an – die Auflagen bei der Einreise gelten aber dennoch.
- Land wird nach der Rückkehr zum Hochrisikogebiet: Gestern erst aus dem Urlaub nach Deutschland zurückgekommen und seit heute ist das gerade verlassene Land Hochrisikogebiet? Glück gehabt – im Nachhinein muss man nichts unternehmen.