Lina Frijus-Plessen

Lautes Schnarchen, Atemprobleme und häufiges Erwachen: Wem diese nächtlichen Beschwerden bekannt vorkommen, leidet möglicherweise an Schlafapnoe. Diese Atmungsstörung betrifft nach Angaben des Lungeninformationsdiensts am Helmholtz Zentrum München etwa 30 Prozent der Männer und 13 Prozent der Frauen in Deutschland. Interessant für Betroffene: Unter gewissen Voraussetzungen kann man für das Schlafapnoe-Syndrom einen Grad der Behinderung bekommen. Wann das der Fall ist und wie hoch er ausfällt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Schlafapnoe: Was passiert im Körper und welche Symptome äußern sich?

Bei der Schlafapnoe handelt es sich laut dem Universitätsklinikum Düsseldorf um eine Atemstörung, die durch eine kurzzeitige Verengung oder Verschließung der Weichgewebe im Hals und Rachenraum während des Schlafens hervorgerufen wird. Das führt bei Betroffenen zu Atemaussetzern, die Sekunden bis Minuten andauern können. Infolgedessen sinkt die Sauerstoffkonzentration im Blut und wichtige Organe werden unterversorgt. Das Gehirn registriert den Sauerstoffmangel und lässt den Betroffenen aufwachen. Bei mindestens fünf solcher Atempausen pro Stunde spricht man von einer obstruktiven Schlafapnoe.

Wer unter dem Schlafapnoe-Syndrom leidet, schnarcht oft laut und unregelmäßig, erlebt den Schlaf durch das wiederholte Aufwachen als nicht erholsam und fühlt sich tagsüber häufig müde, wie das Universitätsklinikum Ulm beschreibt. Zusätzlich erhöht sich für Betroffene das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Die gängigste Behandlungsmethode bei Schlafapnoe ist laut dem Universitätsklinikum Ulm die nächtliche Überdruckbeatmung mithilfe einer sogenannten CPAP-Maske, die an Nase und gegebenenfalls auch Mund angebracht wird. Der Luftdruck hält die Atemwege während des Schlafs offen, sodass Atemaussetzer verhindert werden. Alternativ lassen sich verschiedene operative Therapien durchführen.

Grad der Behinderung bei Schlafapnoe: Wie hoch ist er?

Wer durch eine körperliche, geistige oder seelische Erkrankung in der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt wird, kann unter Umständen einen Grad der Behinderung (GdB) beantragen. Dadurch soll ein Ausgleich für Nachteile geschaffen werden, die im Alltag der Betroffenen entstehen, wie der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung erläutert.

Der Grad der Behinderung gibt an, wie stark eine Person beeinträchtigt ist und wird in Stufen von 20 bis 100 eingeteilt, die in Zehnerschritten gestaffelt sind. Wie hoch der GdB ausfällt, muss zwar von Fall zu Fall individuell entschieden werden, Anhaltspunkte für die Einschätzung des GdB bei bestimmten Beeinträchtigungen und Erkrankungen sind allerdings in der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) festgehalten.

Auf Grundlage der VersMedV ergeben sich bei einem Nachweis des Schlafapnoe-Syndroms durch eine Untersuchung im Schlaflabor folgende Werte für den Grad der Behinderung:

  • Ohne Notwendigkeit einer kontinuierlichen nasalen Überdruckbeatmung beträgt der GdB 0 bis 10

  • Mit Notwendigkeit einer kontinuierlichen nasalen Überdruckbeatmung beträgt der GdB 20

  • Bei nicht durchführbarer nasaler Überdruckbeatmung beträgt der GdB 50

Die Höhe des GdB hängt also maßgeblich davon ab, inwiefern eine Behandlung der Schlafapnoe mittels CPAP-Maske notwendig und möglich ist. Kann diese Therapie nicht durchgeführt werden, wird der GdB in der Regel mit einem Wert von 50 eingestuft. Damit gelten Betroffene als schwerbehindert und können einen Schwerbehindertenausweis bekommen.

Schlafapnoe plus weitere Erkrankungen: Was bedeutet das für den Grad der Behinderung?

Folgeerscheinungen oder Komplikationen, die sich aufgrund der Schlafapnoe ergeben, wie Herzrhythmusstörungen, Bluthochdruck oder Cor pulmonale, sind laut VersMedV bei der Festlegung des GdB zusätzlich zu berücksichtigen. Allerdings werden hierbei die GdB-Werte der verschiedenen Beeinträchtigungen nicht einfach addiert. Stattdessen wird eine Gesamtbewertung vorgenommen, bei der auch Wechselwirkungen berücksichtigt werden.

Übrigens: Einen Grad der Behinderung kann man bei vielen verschiedenen Krankheiten und Beeinträchtigungen bekommen. Dazu zählen unter anderem Typ-1-Diabetes oder auch Depressionen und sogar Migräne. Ein GdB wird allerdings nur dann vergeben, wenn die Beeinträchtigung voraussichtlich für mindestens sechs Monate besteht. Das gilt auch für den Pflegegrad.