Wer auf einmal auf Arbeitslosengeld I angewiesen ist, kann davon womöglich nicht alle laufenden Ausgaben begleichen. Was kann man tun, wenn das Arbeitslosengeld zum Beispiel nicht für die Miete reicht? Kann man zusätzlich Wohngeld beantragen? Welche weitere Unterstützung bietet der Staat? Antworten finden Sie hier.
Arbeitslosengeld I: Wann bekommt man Wohngeld?
Die Bundesagentur für Arbeit erklärt auf ihrer Website: Ja, auch mit Arbeitslosengeld hat man ein Anrecht auf Wohngeld. Das Wohngeld soll Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen entlasten. Wer es benötigt, um die monatlichen Kosten zu stemmen, bekommt es zugesagt. Das gilt auch dann, wenn man Arbeitslosengeld I (ALG I) bezieht. Ob und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt wird, hängt von der Höhe des Einkommens, der Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Miete oder Belastung ab. Den Antrag auf Wohngeld stellt man bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Auch Menschen mit Wohneigentum können sich laut Agentur für Arbeit staatliche Unterstützung holen. Wer in seiner eigenen Immobilie wohnt, kann den sogenannten Lastenzuschuss beantragen, um alle laufenden Kosten auch im Falle von kurzfristiger Arbeitslosigkeit zu decken.
ALG I: Welche anderen Leistungen kann man beantragen?
Wer Kinder hat, kann unter Umständen zusätzlich zum Wohngeld einen Kinderzuschlag erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass man bereits Kindergeld bezieht. Neben diesem Kinderzuschlag können auch Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt werden. Dazu gehören Zuschüsse für Schulausflüge, Mittagessen in Kitas oder Schulen sowie die Mitgliedschaft in Sportvereinen oder Musikschulen.
Reichen Arbeitslosengeld, Wohngeld und Kinderzuschlag nicht aus, um die monatlichen Kosten zu decken, besteht noch eine weitere Möglichkeit: Man kann dann laut Agentur für Arbeit zusätzlich zum ALG I noch Bürgergeld beantragen. Zuständig sind hierfür die Jobcenter, die auch beim Antrag unterstützen.