Als sich sein Spieler an einem Dienstag mit Grippesymptomen vom Training abmeldet, ahnt der Coach schon, dass diese Nachricht nichts Gutes bedeuten kann.

Am Tag darauf herrscht nach dem Coronatest des Spielers bittere Klarheit. „Er ist doppelt geimpft und war mit Studienkollegen in Budapest im Urlaub. Von dort hat er das Virus mitgebracht“, sagt der Trainer eines Bezirksligisten vom Bodensee, der nicht genannt werden will.

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Es soll nicht sein einziger Ausfall in jener Woche bleiben. Ein weiterer Spieler, der erst einmal geimpft ist, steckt sich bei einem Kommilitonen an. „Unser Glück war, dass er zu dem Zeitpunkt verletzt war und keinen Kontakt zur Mannschaft hatte“, sagt sein Trainer, der hinzufügt: „Wir sind also mit einem blauen Auge davongekommen, da wir trotz der beiden Ausfälle den Spielbetrieb am folgenden Wochenende aufrechterhalten konnten.“

Wie der Bezirksligist vom Bodensee stehen derzeit viele Vereine vor der Frage: Was tun, wenn einer oder eine aus dem Kader sich mit dem Coronavirus infiziert? Im vorliegenden Fall hat der geimpfte Spieler eine Partie pausiert, bis der nächste Test negativ war. Der andere begab sich in Quarantäne – beide hätten milde Krankheitsverläufe gehabt, erklärt der Trainer.

Angst vor einem Saisonabbruch

Zudem wurde vorsorglich die gesamte Mannschaft getestet, um größtmögliche Sicherheit zu haben. „Die Ungeimpften werden eh vor jedem Spiel getestet“, sagt der Trainer, nach dessen Aussage etwa 70 Prozent des Kaders geimpft seien. „Die Crux ist, dass ja auch immunisierte Personen das Virus weitergeben können. Es ist gerade eine sehr komplizierte Situation“, sagt er. Der Coach habe Angst, dass schon wieder eine Saison abgebrochen werden muss.

Der Südbadische Fußballverband (SBFV) sieht die Lage weniger bedrohlich. „Wir sind nach den Erfahrungen der letzten Spielzeiten auf verschiedene Situationen vorbereitet, andererseits sind wir aber auch sehr optimistisch, dass wir den Spielbetrieb in dieser Saison durchbekommen“, sagt Fridolin Wernick von der Pressestelle. „Gerade angesichts der Zahl an geimpften Spielern. Außerdem ist das Ansteckungsrisiko beim Sport im Freien extrem niedrig“, fügt er hinzu.

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Dennoch zeigt das Beispiel des am Wochenende ausgefallenen Landesligaspiels zwischen der SpVgg F.A.L. und dem FC Löffingen, dass das Virus auch in dieser Runde Auswirkungen auf den Spielbetrieb hat. Wie viele positive Coronafälle dem Verband gemeldet wurden, kann Wernick nicht sagen.

Nur so viel: „Sie bewegen sich in einem sehr niedrigen Bereich. Die meisten Meldungen führten bislang auch nicht zu Spielabsagen, weil etwa der Kontakt des positiv Getesteten zu anderen nicht eng genug war oder es genügend geimpfte Spieler in der Mannschaft gibt.“

Fridolin Wernick.
Fridolin Wernick. | Bild: sbfv

Mit Inkrafttreten der aktuellen Corona-Warnstufe ändert sich in dieser Woche einiges für die Amateurfußballer in der Region. „Die Verschärfungen betreffen vor allem nicht-immunisierte, also weder genesene noch geimpfte Personen“, schreibt der SBFV in einer Pressemitteilung.

Fridolin Wernick betont dabei, dass die Regelungen das Land Baden-Württemberg in der Corona-Verordnung treffe. „Wir übersetzen die Vorgaben nur für unsere Vereine und den Fußball“, sagt der Verbandsmitarbeiter.

Neue Regelungen für Außenbereich und geschlossene Räume

„Für den Außenbereich müssen in der Warnstufe alle Anwesenden genesen, geimpft oder negativ getestet sein, wobei ein Schnelltest für nicht-immunisierte Personen in dieser Stufe ausreichend ist“, schreibt der SBFV.

Diese 3G-Pflicht gelte im Spiel- und Trainingsbetrieb für alle Personen, die das Vereinsgelände betreten, wie Spieler, Trainer, Betreuer, Zuschauer, Eltern. Ein Selbsttest könne nach wie vor unter Aufsicht vor Ort durchgeführt werden.

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In geschlossenen Räumen, etwa der Umkleidekabine, ist nun ein sogenannter 3G-Plus-Nachweis erforderlich. „Auch hier gelten die Regelungen des Landes. Danach dürfen auch nicht-immunisierte Personen in die Kabine und die Innenräume, wenn sie einen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist“, sagt Fridolin Wernick über die neuen Vorschriften.

Eine Ausnahme gebe es für die Einzelnutzung von Kabinen. „Wenn ein nicht-immunisierter Schiedsrichter eine Partie alleine leitet und die Kabine alleine nutzt, dann reicht auch bei 3G+ und der Warnstufe ein Schnelltest“, sagt Wernick und ergänzt: „Sind mehrere Schiedsrichter im Gespann im Einsatz, benötigen ungeimpfte einen PCR-Test oder müssen umgezogen zum Spiel kommen.“ In Innenräumen gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Für Kinder gelten Ausnahmen

„Kinder bis einschließlich fünf Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell von der Testpflicht beziehungsweise dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen“, schreibt der SBFV. Dasselbe gelte für alle Schüler, die grundsätzlich, also auch in den Ferien, als getestet gelten.

„Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, können in der Warnstufe alternativ einen negativen Antigen-Schnelltest für das Betreten der Innenräume vorlegen“, heißt es vom Verband. Grundsätzlich gelte für alle Personen mit typischen Covid-19-Symptomen nach wie vor ein Zutritts- und Teilnahmeverbot.

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Sollte sich trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ein Spieler oder Trainer mit dem Coronavirus infizieren, dann entscheide nach wie vor das Gesundheitsamt, so Fridolin Wernick. „Das Gesundheitsamt schickt positiv getestete Personen und Kontaktpersonen in Quarantäne, geimpfte Kontaktpersonen müssen aber fast nie in Quarantäne“, erklärt der SBFV-Mitarbeiter.

Im Verband kommunizieren schließlich die Verantwortlichen in den Bezirken und der überbezirklichen Staffeln mit den betroffenen Vereinen und entscheiden über das weitere Vorgehen. Im schlimmsten Fall wird ein Spiel abgesagt – sind nur wenige Personen betroffen, kann der Klub glimpflich davonkommen. Wie der Bezirksligist vom Bodensee.