Endlich darf im Training wieder gegrätscht werden, auch das Zweikampfverhalten kann wieder geübt werden – ab dem 1. Juli soll das in Baden-Württemberg für Amateursportler wieder möglich sein. Hintergrund ist die ab nächsten Mittwoch angepasste Corona-Verordnung Sport, die den Trainings- und Wettkampfbetrieb in Mannschafts- und auch Kontaktsportarten ermöglicht.
Trainingsbetrieb ohne Abstand
Laut der Verordnung darf „von der Abstandsregel abgewichen werden, sofern das die für die Sportart üblichen Sport-, Spiel- und Übungssituationen erfordern“. Fußballer, Handballer oder auch Judoka könnten somit bereits nächste Woche wieder in einen normalen Trainingsbetrieb übergehen. Außerhalb des Spielbetriebs gelten weiterhin Abstandsgebote – Händeschütteln nach dem Training also weiterhin tabu. Auch die Dokumentationspflicht gilt weiterhin.
Zuschauer auch erlaubt
Ein Lichtblick für den Breitensport ist auch die Möglichkeit, ab dem 1. Juli wieder Wettkämpfe mit maximal 100 Sportlern und 100 Zuschauern auszuüben. Ab dem 1. August sollen dann sogar Veranstaltungen mit insgesamt 500 Teilnehmern stattfinden dürfen – zusammengesetzt aus Sportlern und Zuschauern.
Wenig verwunderlich also, dass die Nachricht für positive Stimmung beim Südbadischen Fußballverband sorgt. „Aus Verbandssicht ist das natürlich hocherfreulich“, kommentiert Thorsten Kratzner, Pressesprecher des Südbadischen Fußballverbands, die Nachricht.
Gutes Signal
Zuerst müsse man sich die Verordnung im Detail anschauen, so Kratzner, bevor man daraus Rückschlüsse zieht. Sicher ist jedoch, dass der geplante Start der neuen Saison im September durch dieses Signal bekräftigt wird. „Sollte sich zeigen, dass durch die Verordnungslage auch ein früherer Start als der 1. September möglich ist, könnte man durchaus auch früher starten“, so der SBFV-Sprecher.
Das gelte es aber nun in den nächsten Wochen zu prüfen. Zeitnah solle dann auch eine Mitteilung an die Vereine rausgehen, so Kratzner. Auch die Chance, dass die ausstehenden Pokalspiele ausgetragen werden können ist damit gestiegen – immer vorbehaltlich der aktuellen Entwicklungen.
Regelung kam überraschend
Die neue Regelung kam für die Vertreter des Breitensports in Baden-Württemberg überraschend – auch für Adelbert Erne, Vorsitzender des LeichathletikBezirks Hegau-Bodensee. „Mit so einer Lockerung habe ich gar nicht gerechnet, deshalb ist es erfreulich für uns“, freut sich Erne.Da die Wettkämpfe jedoch eine gewisse Vorlaufszeit brauchen, wird es nicht sofort zu Veranstaltungen kommen, sagt Erne. „Aber wir können die Weichen für September legen“, freut sich der Vorsitzende des Leichtathletik-Bezirks Hegau-Bodensee
Freude auch im Tennis
Auch der Präsident des Badischen Tennisverbands, Stefan Bitenc, fasst die Lockerungen positiv auf. Dass eine Veränderung der Verordnung geplant war, wusste Bitenc zwar, dass sie aber so schnell kommen würde – damit hätte er nicht gerechnet. Gleichzeitig mahnt Bitenc aber auch zu Besonnenheit. Lieber langsam anfangen, „bevor man direkt in die Vollen geht“ . „Immer daran denken, dass wir noch in der Corona-Krise drin sind“, so der Präsident des Badischen Tennisverbands. Dennoch sieht er darin eine gute Chance: „Die, die ein gesteigertes Interesse an Zuschauern haben, werden die Möglichkeit bestimmt nutzen“, ist sich Bitenc sicher.
Die Verordnung
Was sich ab dem 1. Juli konkret ändert:
- In Gruppen bis zu 20 Personen kann das Training ohne Mindesabstand durchgeführt werden
- In Sportarten mit langanhaltendem Körperkontakt wie Ringen oder Paartanz gilt es, möglichst feste Trainings- oder Übungspaare zu bilden
- Wettkämpfe sind wieder zulässig. Bis einschließlich 31. Juli mit bis zu 100 Sportlern und 100 Zuschauern; ab dem 1. August mit insgesamt 500 Sportlern und Zuschauern – die Aufteilung darf der Veranstalter selbst bestimmen
- Umkleiden und Duschen dürfen wieder genutzt werden – hier gilt aber der Mindestabstand von 1,5 Metern