Was braucht man für eine Steuererklärung? Hier gibt es den Überblick über alle erforderlichen Unterlagen.
Die Checkliste für die Steuerklärung
Grundsätzlich müssen Sie Belege und Quittungen mittlerweile nur noch auf Anfrage des Finanzamts vorlegen.
Dennoch ist es ratsam, sämtliche Dokumente und Nachweise aufzubewahren. Denn damit haben Sie auch die Chance, mehr Geld zurückzubekommen. Mit unserer Checkliste haben Sie alles im Blick!
Allgemeine Angaben zur Steuererklärung
- Personalausweis oder Reisepass: Mit dem Ausweis identifizieren Sie sich. Das ist beim Steuerberater ebenso wichtig, wie bei Steuerportalen oder Apps.
- Steuer-Identifikationsnummer: Diese finden Sie auf Ihrem Einkommenssteuerbescheid oder Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Sollten Sie noch keine Steuer-Identifikationsnummer besitzen oder Ihre Nummer nicht finden, wenden Sie sich an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
- Bankverbindung: Die Angabe der Bankverbindung dient in erster Linie dazu, eventuelle Steuererstattungen oder Nachzahlungen abzuwickeln. Vergessen Sie nicht, sowohl Ihren Steuerberater als auch das Finanzamt frühzeitig zu benachrichtigen, falls sich etwas ändert.
Wichtige Einkommensnachweise
Für die Erstellung Ihrer Steuererklärung müssen Sie Ihr Einkommen belegen. Dazu gehören:
- Lohnsteuerbescheinigung
- Abfindungen
- Fehlzeiten wegen Arbeitslosigkeit, Mutterschaft
- Lohnersatzleistungen
- Rentenbescheide
- Mieteinnahmen
- Zins-, Aktien- und Kapitaleinnahmen
- Bezug von Unterhaltsleistungen
- Betriebsrenten oder Zusatzversorgungen
Werbungskosten absetzen
Werbungskosten beziehen sich auf berufsbezogene Ausgaben, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit anfallen. Mit den entsprechenden Belegen können Sie folgende Kosten von der Steuer absetzen:
- Arbeitswege
- Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften
- Arbeitsmittel und Berufskleidung
- Arbeitszimmer/Arbeitsecke
- Fortbildungen
- Berufsbedingte Telefon- und Internetkosten
- Reisekosten
- Ausgaben für Fortbildungen
- Bewerbungen
- Umzug aus beruflichen Gründen
- Doppelte Haushaltsführung
- Kosten für Steuerberater oder Steuersoftware
- Bewirtungskosten

Sonderausgaben: Das sollten Sie beachten
Ausgaben, die außerhalb der Werbungskosten anfallen, reichen Sie als „Sonderausgaben“ ein. Dazu zählen unter anderem:
- Mitgliedsbeiträge
- Spendennachweise
- Kosten für eigene berufliche Weiterbildung
- Lebens- oder Rentenversicherung
- Privathaftpflichtversicherungen
- Unfallversicherung
- Bescheinigung über geleistete Altersvorsorgebeiträge, zum Beispiel zur Riester-Rente
Außergewöhnliche Belastungen: Was zählt dazu?
Die „Außergewöhnlichen Belastungen“ müssen ebenfalls bei der Steuererklärung angegeben werden. Hierbei handelt es sich um ungewöhnlich hohe und unvermeidbare Kosten. Anders als bei den Sonderausgaben können Sie folgende Beträge absetzen:
- Krankheitskosten, darunter Medikamente und selbst gezahlte Arztkosten
- Zahlung von Unterhaltsleistungen
- Abrechnung mit Krankenversicherung und Beihilfestelle, Fahrtkosten
- Kosten für Brillen, Hörgeräte, Zahnersatz
- Pflegeaufwendungen
- Kurkosten
- Kosten für Heilpraktiker
- Unterhalt an Angehörige
- Beerdigungskosten für Angehörige
- Vorliegende Behinderungen und damit einhergehende Kosten
Steuererklärung als Familie: Diese Angaben Ihres Kindes brauchen Sie
Wer Kinder hat, muss diese in der Steuererklärung eintragen. Das gilt für leibliche Kinder sowie adoptierte und Pflegekinder. Für Stiefkinder gilt die Regelung nicht.
- Angaben zum Bezug von Kindergeld
- Steuer-Identifikationsnummer des Kindes
- Kinderbetreuungskosten
- Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag, Studienbescheinigung
- Belege über auswärtige Unterbringung (z. B. während der Ausbildung)
- bei getrennt lebenden Eltern: Name, Adresse und Geburtsdatum des getrennt lebenden Elternteiles
- Belege zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen (bei Privatversicherungen fürs Kind bzw. Kinder)
- Eventuell Lohnsteuerbescheid des Kindes
- BAföG-Bescheid
- Für Kinder über 18 Jahre: Angaben zu Ausbildung, Wehrdienst oder Arbeitslosigkeit
Kosten rund um Haus und Wohnung
In Deutschland sind bestimmte Kosten im Zusammenhang mit dem Hausbau, Hauserwerb oder -erhalt steuerlich absetzbar. Dazu gehören:
- Handwerkerleistungen
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Nebenkostenabrechnung
- Antrag Wohnungsbauprämie
Weitere wichtige Informationen rund um Fragen zum Arbeitsrecht, Jobwechsel, Berufseinstieg und mehr finden Sie auf der neuen SÜDKURIER-Seite zum Thema Beruf & Karriere.