Deborah Dillmann

Den Job zu verlieren und plötzlich arbeitslos zu sein, ist nie schön. Menschen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, bekommen in der Regel aber zumindest mehr Geld als Bürgergeld-Empfängerinnen und Empfänger. Während es bei der Sozialleistung einen festen Regelsatz gibt, hängt die Höhe des Arbeitslosengeldes – hierbei handelt es sich um eine Versicherungsleistung – vom vorherigen Gehalt ab.

Wie hoch das Arbeitslosengeld im Fall der Fälle sein könnte, zeigt also bereits ein Blick auf die Gehaltsabrechnung. Monatlich ausgezahlt wird laut der Bundesagentur für Arbeit nämlich ein bestimmter Prozentsatz des vorherigen Lohns. Dabei macht es einen Unterschied, ob Betroffene Kinder mit Kindergeld-Anspruch haben oder nicht. Wie viel Prozent vom Lohn man beim Arbeitslosengeld bekommt, lesen Sie hier.

Übrigens: Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, muss man vorher eine bestimmte Zeit gearbeitet oder aus anderen Gründen Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Maximal kann man die Leistung für zwei Jahre bekommen. Wer selbst kündigt, muss allerdings mit einer Sperrzeit rechnen.

Arbeitslosengeld: So viel Prozent vom Lohn bekommt man

Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Vereinfacht kann man laut dem Bundesarbeitsministerium (BMAS) aber sagen, dass arbeitslose Menschen 60 Prozent ihres Netto-Gehalts bekommen. Haben Arbeitslose mindestens ein Kind mit Kindergeld-Anspruch, ist der Prozentsatz etwas höher.

60 Prozent vom Netto-Lohn – wie wird die Höhe des Arbeitslosengeldes aber genau berechnet? Laut der Bundesagentur für Arbeit wird das Arbeitslosengeld auf Grundlage des Brutto-Gehalts der vergangenen zwölf Monate berechnet. Dabei wird allerdings nur der beitragspflichtige Teil berücksichtigt – ein Minijob zählt also in der Regel nicht.

Anschließend wird der beitragspflichtige Teil des Brutto-Lohns durch 365 geteilt, um das Brutto-Arbeitsentgelt pro Tag beziehungsweise das Bemessungsentgelt zu ermitteln. Vom Bemessungsentgelt werden die Lohnsteuer, gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag und ein Pauschalbetrag von 20 Prozent für die Sozialversicherung abgezogen. So ergibt sich das Netto-Arbeitsentgelt pro Tag beziehungsweise das Leistungsentgelt.

Erst jetzt kommen die 60 Prozent ins Spiel. 60 Prozent vom Leistungsentgelt ist nämlich der Betrag, den arbeitslose Menschen beim Arbeitslosengeld pro Tag erhalten. Um das Arbeitslosengeld pro Monat zu berechnen, wird der Tagessatz mit 30 multipliziert.

Arbeitslosengeld mit Kindern: Wie viel Prozent vom Lohn bekommt man?

Arbeitslose Menschen mit mindestens einem Kind mit Kindergeld-Anspruch bekommen laut dem BMAS beim Arbeitslosengeld 67 Prozent ihres Netto-Gehalts. Sie haben also Anspruch auf sieben Prozent mehr vom Lohn.

Um die genaue Höhe des Arbeitslosengeldes in diesem Fall zu berechnen, werden zunächst das Bemessungsentgelt und schließlich das Leistungsentgelt ermittelt. Das Arbeitslosengeld mit Kindern beträgt laut der Bundesagentur für Arbeit dann 67 Prozent des Leistungsentgelts.

Übrigens: Beim Arbeitslosengeld gibt es auch Höchstsätze. Wie hoch die Leistung maximal ist, hängt von der Beitragsbemessungsgrenze ab. Im Jahr 2025 beträgt sie 8050 Euro pro Monat und 96.600 Euro pro Jahr.