Mal 2,5 Prozent Zinsen, im besten Fall sogar 5,5 Prozent – in diesen nahezu zinslosen Zeiten sind das verlockende Zahlen für die Geldanlage. Möglich machen es hierzulande genossenschaftliche Geldinstitute, also Volks- und Raiffeisenbanken, Sparda-Banken und PSD-Banken.

Dort können sich Verbraucher – sofern sie auch Kundin oder Kunde sind – als Mitglieder mit einem Genossenschaftsanteil beteiligen. Und darauf zahlen die Institute alljährlich zum Teil ansehnliche Zinsen und schütten sie als Dividende abzüglich der Steuern aus. In diesen Tagen werben einige Geldhäuser wie etwa die Sparda-Bank Baden-Württemberg aktiv zumindest bei Mitgliedern um die Aufstockung ihrer Beteiligung. Auch die Volksbank Konstanz bewirbt nach eigenen Angaben entsprechende Angebote dauerhaft, etwa im Internet.
Offensive Werbung ist allerdings eher die Ausnahme, jedenfalls nach Angaben von Cornelia Schulz, Sprecherin des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR). „Das, was man bei einigen Häusern beobachtet, ist nach unserer Einschätzung aktuell kein bundesweiter Trend.“
Überlassen ist es ohnehin jedem einzelnen Institut, wie es eine Mitgliedschaft handhabt. Generell ist die Zahl der Anteile pro Mitglied nicht gedeckelt. Festgelegt wird dies vom Vorstand und auch in der Satzung, die wiederum von allen Mitgliedern gebilligt wird. In der Regel gilt: Nur wer Kunde ist, kann auch Genossenschaftsanteile erwerben und damit Miteigentümer werden.

Bei den rund 840 Volks- und Raiffeisenbanken waren Ende 2019 nach Angaben des BVR von den über 30 Millionen Kunden 18,6 Millionen auch Mitglieder ihrer Bank. Die elf Sparda-Banken zählten knapp 3,6 Millionen Mitglieder, das waren etwa 80 Prozent der Kundinnen und Kunden. Auch bei den 14 PSD-Banken in Deutschland ist eine Mitgliedschaft möglich. Sie zählen gut 1,2 Millionen Kundinnen und Kunden. Etwa die Hälfte dürften hier auch Mitglieder sein.
Teilweise gibt es 5,5 Prozent Dividende
Die Zahl der Anteile, die gezeichnet werden können, schwankt zwischen einem und meist 40 oder 50 Stück. Wer bereits Mitglied ist und nicht die Höchstmenge an Anteilen ausgeschöpft hat, kann nachfragen. Eine Aufstockung ist in der Regel innerhalb weniger Tage möglich.
Der Wert pro Anteil ist ebenfalls unterschiedlich: Mal kann er für 25 Euro erworben, mal sind es mehr als 50 Euro, bei PSD-Banken auch 100 Euro, bei der Ärzte- und Apothekerbank (Apobank) sogar 1500 Euro. Erhebliche Unterschiede gibt es auch beim Zins und damit der Dividende, die Institute gewähren. Nach Angaben von BVR-Sprecherin Schulz waren es bei Volks- und Raiffeisenbanken im Schnitt für 2019 rund 3,8 Prozent. Einzelne Institute wie etwa die Volksbank Mittelhessen zahlen sogar 5,5 Prozent.

Bei der Volksbank Konstanz kostet ein Geschäftsanteil 50 Euro. Allerdings ist die Anzahl der zu zeichnenden Anteile mit zwei Stück gering. Je nach Kundenbeziehung bestehe allerdings ein „gewisser Handlungsspielraum“, sagt eine Voba-Sprecherin. Die Dividende auf die Papiere betrug in den vergangenen Jahren vier Prozent des Anteilswertes.
Müssen Genossen auch Geld nachschießen?
Bei der in Waldshut ansässigen Volksbank-Hochrhein werde je Papier – der Nominalwert beträgt hier 100 Euro – ebenfalls vier Prozent ausgeschüttet, wie ein Bank-Sprecher sagt. Kunden, die Genossen werden wollen, können bei dem Institut „maximal fünf“ Anteilsscheine erwerben. Die Volksbank Überlingen, die viele Kunden entlang des Nordufers des Bodensees hat, ließ eine Anfrage des SÜDKURIER unbeantwortet.
Was, wenn Banken in Probleme kommen?
Mit der Zeichnung eines Anteils und der Mitgliedschaft geht theoretisch auch die Haftung einher für den Fall, dass das Institut in Probleme gerät. Dann besteht auch eine Nachschusspflicht. Dies wird von jeder Bank im Einzelnen geregelt. Meist aber ist sie identisch mit dem Geschäftsanteil. Bei der Sparda-Bank Baden-Württemberg liegt sie nach Angaben des Verbandes der Sparda-Banken bei 104 Euro je Geschäftsanteil im Wert von 52 Euro.
Diese Nachschusspflicht werde aber bei immer mehr Instituten gestrichen, zumal dies auch die Bankenaufsicht ab Anfang 2022 mit Blick auf das Eigenkapital ohnehin nicht mehr anerkennt. Laut BVR-Sprecherin Schulz müssen sich Bank-Mitglieder aber keine Sorgen machen, in die Pflicht genommen zu werden. Denn für die Volks- und Raiffeisenbanken gelte die Institutssicherung: Kommt eine Bank in Probleme, springt die Sicherungseinrichtung der gesamten Gruppe der Volks- und Raiffeisenbanken ein. Nach Angaben des unabhängigen Verbraucher- und Finanzportals Finanztip ist es in nahezu 90 Jahren trotz Problemen einzelner Volksbanken nie zu einer Nachschusspflicht gekommen.