Energiekosten und Miete: Da verlangt die Bundesbauministerin in Interviews, dass Kündigungen von Mietwohnungen wegen Mietrückständen dann gegenstandslos werden, wenn bis zum Räumungstermin die Rückstände ausgeglichen werden. Wer die Kosten des Verfahrens tragen soll, bleibt dabei allerdings offen. Schon dies ist ärgerlich.

Die Fakten: In Deutschland gehören rund zwei Drittel der vermieteten Wohnungen Privatpersonen oder Eigentümergemeinschaften. Nur ein Drittel ist im Besitz von Wohnungsunternehmen, ob privat, Genossenschaft oder öffentliche Hand. Für viele der privaten Vermieter sind die Einkünfte aus Vermietung Bausteine des Einkommens, oft für die Altersvorsorge. Sie sind auf den regelmäßigen Eingang der Miete angewiesen, auch zur Finanzierung der Wohnung.

Fristlose Kündigungen notwendig

Die jetzige gesetzliche Regelung, dass bei dem Ausbleiben von mehr als zwei vollständigen Monatsmieten die Wohnung fristlos gekündigt werden kann, ist gerecht und muss erhalten bleiben. Besonders, weil Härten durch die Gerichte und in der Zwangsvollstreckung abgefedert werden. Viele Vermieter sind bereit, bei finanziellen Engpässen ihrer Mieter über Ratenzahlungen zu verhandeln.

Wobei es bei den zurzeit stark steigenden Energiekosten geht, sind die Nebenkosten. Dabei ist zunächst zu unterscheiden, ob der Mieter die Strom- und Heizungskosten selber trägt, was bei Strom und Gas oft vorkommt. Der Staat muss rasch überlegen, wie er die Mieter unterstützt. Dies hat mit dem Vermieter nichts zu tun. Ihn das Risiko und die Kosten der Nichtzahlung tragen zu lassen, ist rechtlich falsch, eine Vielzahl gerichtlicher Auseinandersetzungen wäre zu erwarten.

Der Stromzähler dreht sich – und damit auch die Ausgabenspirale für Haushalte. Doch einfach keine Miete mehr bezahlen ist deswegen ...
Der Stromzähler dreht sich – und damit auch die Ausgabenspirale für Haushalte. Doch einfach keine Miete mehr bezahlen ist deswegen dennoch nicht legitim. | Bild: Uli Deck

Werden die Strom- und Heizungskosten zunächst vom Vermieter getragen und auf den Mieter nach einer Abrechnung umgelegt, so tritt der Vermieter mit den Nebenkosten in Vorleistung, er erhält dafür allerdings auch eine Vorauszahlung von seinen Mietern.

Das Risiko hoher Nachzahlungen trägt damit zunächst der Vermieter. Er kann auch nicht unbegrenzt die Vorauszahlungen anpassen. Er sollte nur, was bisher nicht geregelt ist, verpflichtet werden, seine Mieter über deutliche Preissteigerungen zu informieren, damit diese nicht überrascht werden.

Staat muss Bedürftige unterstützen

Wenn aber die Energiekosten nicht gezahlt werden können (dies muss vom Mieter nachgewiesen werden), dann muss der Staat, der an den gestiegenen Energiekosten bisher prächtig verdient, im Rahmen der Sozialleistungen einen Weg der Unterstützung finden, dafür sind Wohngeld und andere Leistungen, wie das geplante Bürgergeld, da.

Einfach das Risiko beim Vermieter zu lassen und ihm auch die Kündigungsmöglichkeit bei ausbleibenden Zahlungen der Nebenkosten zu nehmen, ist der falsche Weg. Rechtlich bedeutet dies nämlich eine Kostenlast nur für eine Seite, die im Privatrecht so nicht vorgesehen ist und die Betroffenen selbst in Schwierigkeiten bringen kann.

Der Autor ist Rechtsanwalt und Journalist in Singen (Hohentwiel). Er war unter anderem Chefredakteur der größten juristischen Fachzeitschrift, der Neuen Juristischen Wochenschrift, und Wirtschaftsredakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.