Die schiere Fülle an Zeugen wird zum Bremsstein im Prozess um die Freiburger Gruppenvergewaltigung. An diesem Verhandlungstag geht so gar nichts voran. Der erste Zeuge erscheint nicht.
Mit 1,5 Stunden Verspätung
Kosay A., seit kurzem auf freiem Fuß, weil kein dringender Tatverdacht mehr besteht, taucht mit anderthalb Stunden Verspätung im Gericht auf: „Ich habe verschlafen“, sagt der junge Mann, der sich nach wie vor wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten muss. Mehrere Anwälte deuten an, dass sie auf diverse Zeugen „verzichten“ können.
Die Verteidiger wollen offenbar vorankommen in diesem Prozess, für den bereits zusätzliche Termine festgelegt wurden. Es ist Tag 14 im Mammutprozess um die Freiburger Gruppenvergewaltigung, die sich Mitte Oktober 2018 unmittelbar neben dem Technoclub Hans-Bunte-Areal zugetragen haben soll: Elf Männer sitzen auf der Anklagebank, mindestens acht davon sollen die damals 18-jährige Franziska W. vergewaltigt haben.
Auch falsche Aussagen
Staatsanwalt Thorsten Krapp sagt dem SÜDKURIER, dass die Polizei eine „Fülle von Personen“ vernommen habe, um zunächst die Tatverdächtigen zu identifizieren. Nicht alle seien für den Prozess relevant. Bei einigen ließe sich erkennen, dass ihre Aussagen falsch seien – so wurden offenbar Männer beschuldigt, die zur Tatzeit nicht vor Ort gewesen sein konnten: Einer habe in Haft gesessen, ein anderer habe sich in einer Psychiatrie aufgehalten.
Wiederholte Unterbrechung des Prozesses
Ein Zeuge, der tatsächlich auftauchte, will plötzlich nur kurdisch sprechen können: Gerade hatte das Gericht den zweiten Dolmetscher entlassen, der neben Arabisch und Deutsch auch Kurdisch beherrschte, weil man davon ausging, er würde nicht mehr gebraucht. Der Prozess wird zum wiederholten Mal an diesem Tag unterbrochen.

Als er dann da ist, sagt er, dass er gar nicht weiß, warum er überhaupt geladen wurde. Er wisse nichts über jenen Abend. Was er bei der Polizei aussagte? Er erinnert sich nicht mehr. Wohl aber, dass er ohne Dolmetscher vernommen worden sein soll. „Hat es Ihnen im Gefängnis gefallen“, hakt Staatsanwalt Krapp provokant nach. Offenbar hat der junge Mann bereits in Haft gesessen. Der Zeuge reagiert irritiert. Krapp erklärt: „Weil im Zweifel noch ein paar Monate dazu kommen“. Falschaussagen sind strafbar. Nun will er sich an gar nichts mehr erinnern.
Es sind Aussagen wie diese, die den Prozess so zäh machen. Das aber dürfte sich bald ändern. 36 DNA-Analysen müssen von der zuständigen Rechtsmedizinerin vorgestellt werden, das forensische Gutachten der Verletzungen des mutmaßlichen Opfers steht noch aus.
Dessen Ergebnis dürfte mit Blick auf den Hauptverdächtigen Majd H. großes Gewicht haben. Der bleibt bei seiner Aussage, Franziska W. habe Sex mit ihm gewollt. Allerdings steht der 22-Jährige wegen des Vorwurfs einer weiteren Vergewaltigung bald erneut vor Gericht.
Der Syrer soll mit zwei Männern, einer davon ein Mitangeklagter im aktuellen Prozess, eine seiner Exfreundinnen vergewaltigt haben. Aus dem Vorstrafenregister geht hervor, dass Majd H. eine Exfreundin mit dem Tod gedroht haben soll. Ihren neuen Freund hat er mit anderen brutal zusammengeschlagen – auch, als der schon blutend am Boden lag.