Eine Corona-Inzidenz von 220, jedes dritte betreibbare Intensivbett ist mit einem Covid-Patienten belegt: Die Corona-Lage in der Schweiz ist ernst. Gleichzeitig sind nur 59 Prozent der Schweizer mindestens einmal geimpft, noch einmal deutlich weniger als in Deutschland, wo diese Quote bei 66 Prozent liegt. 90 Prozent der Intensivpatienten seien ungeimpft, erklärte der Schweizer Gesundheitsminister Alain Berset. Der Herbst werde eine Herausforderung, warnte er angesichts der Corona-Lage. Schon jetzt würden wieder Operationen in den Kliniken verschoben, sagte er.

Auch deswegen hat der Schweizer Bundesrat nun reagiert und die Regeln im Land verschärft. Ein Überblick, was ab Montag, 13. September, gilt:

Für welche Aktivitäten muss man auch in der Schweiz nun getestet, geimpft oder genesen sein?

Wer sich in die Innenbereiche von Schweizer Restaurants setzen will, muss künftig ein Zertifikat vorweisen können, das Impfung, Test oder Genesung nachweist. Das gleiche gilt für Hotels oder den Besuch im Zoo, Hallenbad, Museum, Theater, Kino, Casino, Kletterhalle, Fitnesscenter und Vergleichbarem. Auch für Veranstaltungen im Innenraum wie Konzerte, Vereinsanlässe oder auch private Hochzeiten gilt diese Regel – im privaten Raum allerdings nur, wenn sich mehr als 30 Personen versammeln. Außenräume, also etwa Restaurant-Terrassen, sind ebenfalls ausgenommen. Ohnehin bereits eine Zertifikatspflicht gab es für Großveranstaltungen ab 1000 Menschen und für Besuche in Nachtclubs. Tests sind für Schweizer derzeit noch gratis, das ändert sich aber ab 1. Oktober.

Welche Ausnahmen von der Nachweispflicht gibt es?

Grundsätzlich ausgenommen sind alle Jugendlichen und Kinder unter 16 Jahren. Neben den Ausnahmen im Außenbereich gibt es auch Dinge im Innenbereich, die weiterhin ohne Zertifikat möglich sind. Einkaufen beispielsweise, aber auch Dienstleistungen wie Frisör-Besuche sind weiterhin ohne Nachweis möglich. Religiöse Veranstaltungen werden zudem erst ab 50 Personen zertifikatspflichtig.

Welches Zertifikat wird in der Schweiz anerkannt?

Die Schweiz hat ein eigenes Covid-Zertifikat, erkennt aber auch das EU-Zertifikat an. Das ist jenes Dokument, das Geimpfte und Genesene in der Apotheke erhalten und zusätzlich in der Corona-Warn-App oder CovPass-App hinterlegen können.

Was droht bei Verstößen gegen die Pflicht?

Wer dagegen verstößt, muss eine Strafe von bis zu 100 Franken bezahlen. Betrieben, die nicht ausreichend kontrollieren oder die Vorschriften bewusst umgehen, drohen ebenfalls herbe Strafen bis hin zur Schließung.

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Was ändert sich für Menschen, die in der Schweiz arbeiten?

Für sie wird das Corona-Zertifikat wiederum keine Pflicht, selbst wenn sie in einem der Bereiche arbeiten, wo Gäste es vorweisen müssen. Allerdings will die Schweizer Regierung es Arbeitgebern ermöglichen, die Zertifikate ihrer Mitarbeiter einzusehen, um „angemessene Schutzmaßnahmen festzulegen oder Testkonzepte umzusetzen.“ Die Arbeitnehmer müssen aber in die Überlegungen einbezogen werden. Verlangt der Arbeitgeber aber regelmäßige Tests, muss er diese dem Arbeitnehmer bezahlen – in manchen Fällen kommt auch der Bund dafür auf, informiert das Bundesamt für Gesundheit (BAG).

Was ändert sich bei der Einreise in die Schweiz?

Vorerst nichts. Jedoch schlägt der Bund den Kantonen vor, dass künftig jeder nicht-geimpfte oder nicht-genesene Einreisende in die Schweiz einen negativen Corona-Test vorlegen muss. Auch eine verpflichtende Quarantäne nach der Einreise wird diskutiert. Die Kantone müssen dem aber erst zustimmen. Gleichzeitig sollen bei der Einführung der Regeln auch die Grenzkontrollen verschärft werden. Eine wichtige Ausnahme soll es nach Angaben des BAG aber geben: Grenzgänger sollen von der Regel ausgenommen werden. Darüber soll am 17. September entschieden werden.

Gibt es weitere Änderungen?

Ja, eine. Wie der SÜDKURIER berichtete, konnte man in der Schweiz nach Astrazeneca-Impfungen bisher kein Schweizer Covid-Zertifikat erhalten. Nun sollen aber alle mit einem durch die EMA zugelassenen Impfstoff immunisierten Personen diesen Anspruch in der Schweiz erhalten, informiert das BAG – damit wäre das Astrazeneca-Problem behoben. Allerdings wird diese Änderung erst noch mit den Kantonen besprochen und könnte dann kommende Woche beschlossen werden.