In der vergangenen Woche beriet Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erstmals seit Juni mit den Ministerpräsidenten der Länder über ein einheitliches Vorgehen in der Pandemie. Sie verständigten sich darauf, dass bundesweit ein Bußgeld von mindestens 50 Euro bei allgemeinen Verstößen gegen die Maskenpflicht erhoben werden soll.

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Zum einheitlichen Umgang mit Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen wird eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien eingesetzt. Auf ein einheitliches Vorgehen bei den umstrittenen Feiern im Familien- und Freundeskreis konnten sich Bund und Länder nicht einigen.

Hier der aktuelle Stand in Baden-Württemberg in ausgewählten Lebensbereichen:

Bußgeld bei Missachtung der Maskenpflicht

Für Maskenverweigerer etwa in Geschäften soll das zwischen den Ländern und der Kanzlerin vereinbarte Bußgeld von mindestens 50 Euro gelten. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sind mindestens 100 Euro fällig.

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Öffentliche Veranstaltungen

Öffentliche Tagungen, Kongresse, Messen und kleinere Sportevents mit bis zu 500 Menschen sind erlaubt. Seit Dienstag dürfen auch Messen mit mehr als 500 Besuchern wieder öffnen. Großveranstaltungen wie Volksfeste, auf denen kaum Hygienemaßnahmen durchsetzbar sind und die Kontakte nicht nachvollzogen werden können, bleiben bis mindestens Ende des Jahres verboten.

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Private Feiern

Zu privaten Feiern in privaten wie angemieteten Räumen, also beispielsweise in Restaurants, Vereinsheimen oder Gemeindehäusern, dürfen sich maximal 500 Menschen treffen. Bei Feiern mit mehr als 100 Menschen muss es allerdings ein schriftliches Hygienekonzept geben. Treffen mit bis zu 20 Menschen sind auch ohne Abstandsregeln und Hygienevorschriften möglich.

Kontaktbestimmungen

In der Öffentlichkeit dürfen sich 20 Menschen aus mehreren Haushalten treffen. Generell muss in der Öffentlichkeit ein Mindestabstand zu anderen Menschen von 1,5 Metern eingehalten werden.

Schulen und Kitas

Derzeit sind Sommerferien in Baden-Württemberg. Danach sollen die Schüler wieder regulär unterrichtet werden. An weiterführenden Schulen soll nach den Ferien eine Maskenpflicht gelten – aber nicht im Unterricht, sondern vor allem auf den Fluren, Pausenhöfen sowie in Treppenhäusern und Toiletten. Kitas können öffnen.

Demonstrationen

Versammlungen sind erlaubt – allerdings mit Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes, zum Beispiel zu Abständen oder Höchstteilnehmerzahlen.

(dpa)