Bis zu 28 Grundschulkinder sollen Lehrkräfte auch beim Schwimmunterricht alleine beaufsichtigen. So sehen es die Vorgaben des Kultusministeriums vor. Eigentlich ist es ein Wunder, dass nicht noch viel mehr Unfälle passieren.
Wer jemals mit einer Gruppe von lebhaften Kindern im Schwimmbad war, weiß, dass deutlich mehr Augen und Arme notwendig sind, um alle im Blick zu behalten und im Notfall auch eingreifen zu können.
Den Lehrerinnen wird der Fall ein Leben lang nachgehen
Man kann es nicht anders sagen: Die Vorgaben aus Stuttgart sind höchst fahrlässig, eigentlich gehört die Kultusministerin auf die Anklagebank – nicht die beiden Lehrerinnen, denen der Tod ihres Schüler sicher ein Leben lang nachgehen wird.
Spätestens nach einem solch tragischen Unglück sollte dem Ministerium aber dringend etwas besseres einfallen, als den Einsatz eines virtuellen Sicherheits-Tools einzuführen. Dass Kinder schwimmen lernen, ist wichtig: Ob das in sicherem Rahmen geschieht, darf man nicht dem Glück überlassen.