Der Kriminalfall von der Höri ist auch sieben Tage nach einem Urteil des Landgerichts Konstanz nicht abgeschlossen: Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben gegen das Urteil vom 14. Februar Revision eingelegt. Das bestätigte das Landgericht auf Anfrage.

Die 4. Strafkammer hatte Mike W. wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Das Gericht sah in seinem Urteil keinen Tötungsvorsatz, als W. am späten Abend des 2. Juni 2019 das Schlafzimmer von Jan Heisig betrat. Oberstaatsanwalt Egon Kiefer hatte lebenslang gefordert – und auf Mord plädiert. Darum legte er das Rechtsmittel ein, wie die Behörde bestätigte.

Verteidiger legte zuerst Revision ein

Der Staatsanwaltschaft Konstanz kam allerdings Mike W.s Verteidiger zuvor. Marc Decker erklärte auf Nachfrage, er ficht das Urteil vor allem wegen der fehlenden Anordnung der Maßregel nach Paragraf 64 StGB und wegen der Bewertung der Schuldfähigkeit an.

Eine Therapie für seinen Mandanten hatte Decker früh in der Verhandlung eingebracht; insbesondere aber die Aussagen des psychiatrischen Sachverständigen scharf kritisiert. Bereits vor der Verhandlung hatte der Krefelder Jurist versucht, den Experten abzulehnen. Decker zweifelte dessen Neutralität und Kompetenz an.

Die 4. Strafkammer des Landgerichts Konstanz sprach Mike W. nach einem langen und aufsehenerregenden Prozess schuldig. Oberstaatsanwalt ...
Die 4. Strafkammer des Landgerichts Konstanz sprach Mike W. nach einem langen und aufsehenerregenden Prozess schuldig. Oberstaatsanwalt Egon Kiefer (ganz rechts) plädierte auf Mord. | Bild: Hanser, Oliver

Die Vorwürfe wies Richter Arno Hornstein deutlich zurück: Der forensische Psychiater sei eine Instanz auf seinem Gebiet sowie ein akribischer Analytiker. Decker hatte für seinen Mandanten sieben Jahre wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert.

So geht es weiter

Mehr als fünf Jahre nach seinem Tod wurde während des Prozesses der Leichnam von Jan Heisig in Hemmenhofen entdeckt. Auch für die Kammer ...
Mehr als fünf Jahre nach seinem Tod wurde während des Prozesses der Leichnam von Jan Heisig in Hemmenhofen entdeckt. Auch für die Kammer war das ein einmaliger Vorgang. | Bild: Durain/Facebook

Bis zu einer Entscheidung über die Revision wird es noch dauern. Das Landgericht muss das Urteil innerhalb von fünf Wochen schriftlich formulieren. Nach Zustellung des Urteils haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung einen Monat Zeit, um ihre Revision schriftlich zu begründen.

Erst danach gelangt das Verfahren nach Karlsruhe, wo der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, ob Rechtsfehler vorliegen.