Das wird ihm sicher nie wieder passieren: Karl-Heinz Birkhofer aus Pfullendorf ist in eine Abofalle getappt. 150 Euro hätte er für ein zwölfmonatiges Zeitschriftenabonnement bezahlen sollen. Erst als er seinen Anwalt einschaltete, wurde die Zahlungsaufforderung sofort eingestellt. Warum sich Birkhofer an den SÜDKURIER wendet? „Ich will die Menschen einfach warnen, dass sie vorsichtig sein sollen.“
Kostenlose Exemplare
Karl-Heinz Birkhofer hatte im Internet eingekauft und als Dankeschön einen Gutschein erhalten. Er entschied sich für die ihm versprochene kostenlose Lieferung der Zeitschrift „Auto, Motor, Sport“. Die ersten Exemplare steckten in seinem Briefkasten. Doch dann verschlug es ihm die Sprache, als er eine Rechnung von PVZ (Pressevertriebszentrale) mit Sitz in Stockelsdorf in Schleswig-Holstein in Höhe von 74,90 Euro für die ersten sechs Monate eines Abonnements mit einer Laufdauer von zwölf Monaten erhielt. PVZ ist ein Dienstleistungsunternehmen, das im Auftrag von Verlagen Zeitschriftenabonnements verwaltet und Rechnungen verschickt. Spätestens jetzt war Birkhofer klar, dass er in eine Abofalle getappt war. „Ich habe keinen Vertrag unterschrieben“, sagt Birkhofer, der nicht das einzige Betrugsopfer ist.
12.500 Beschwerden
Von Januar 2024 bis einschließlich März 2025 wurden in den 16 Verbraucherzentralen in Deutschland mehr als 12.500 Beschwerden zum Anbieter PVZ erfasst. Die Masche ist immer dieselbe. Eine große Mehrheit der sich beschwerenden Verbraucher berichtet, keinen Vertrag bewusst abgeschlossen zu haben. Erst mit dem Empfang der Rechnung erfahren sie vom vermeintlichen Vertragsabschluss. Obwohl den Verbrauchern ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften versprochen wird, bekommen sie später eine Rechnung der PVZ. Zunächst erhalten die Verbraucher zwar das versprochene Probe-Abo. Dieses mündet jedoch unbemerkt in ein kostenpflichtiges Zeitschriftenabo. Einwände vieler Verbraucher, dass ihnen ein kostenpflichtiges Abo untergeschoben worden sei, schenkt die PVZ in diesen Fällen keine Beachtung. Mit Nachdruck verfolgt sie die Zahlungsansprüche ihrer Auftraggeber weiter.
Er schaltet einen Anwalt ein
Karl-Heinz Birkhofer zögerte nicht lange, kündigte das Abonnement. Er erhielt jedoch schriftlich die Antwort, dass die Kündigung erst nach einem Jahr wirksam werde. Was tun? „Ich habe dann meinen Anwalt eingeschaltet“, sagt Birkhofer. Mit Erfolg: Rechtsanwalt Jens-Ole Meßow von der Anwaltskanzlei Weizenhöfer in Pfullendorf kontaktierte Anfang Juni schriftlich die PVZ. „Ich machte PVZ darauf aufmerksam, dass mit meinem Mandanten kein Vertrag zustande gekommen ist“, sagt Meßow auf Nachfrage des SÜDKURIER. Das Schreiben des Anwalts zeigte Wirkung. Eine Woche später antwortete PVZ, dass das Abonnement aus Kulanz beendet worden sei und dass auf die Rücksendung der gelieferten Hefte verzichtet wird.
„Das kommt häufiger vor.“Jens-Ole Meßow, Rechtsanwalt
Karl-Heinz Birkhofer war indes nicht der erste Mandat, der juristischen Beistand brauchte. „Das kommt häufiger vor“, ergänzt Meßow, der den Verbrauchern nur raten kann, „sofort einen Anwalt einzuschalten – und zwar schnell. So etwas sollte man nicht auf die lange Bank schieben“, ergänzt Meßow. Birkhofer muss zwar das Abonnement nicht bezahlen, dafür sind Kosten für den Anwalt entstanden. „Im außergerichtlichen Bereich liegen die Anwaltskosten wie in diesem Fall unter den Kosten für das Abonnement“, so Meßow, dem PVZ sofort ein Begriff war. „Wir kennen unsere Pappenheimer“, ergänzt er.
Warnung an Verbraucher
Karl-Heinz Birkhofer ist indes froh, den Anwalt eingeschaltet zu haben. Er zieht seine Lehren aus, will künftig noch besser aufpassen im Internet. Und er hofft, dass er mit seinem Gang an die Öffentlichkeit viele Verbraucher warnen kann. „Man muss wirklich ganz genau hinschauen“, so Birkhofer, dessen Exemplare von „Auto, Motor, Sport“ noch gestapelt auf dem Tisch liegen.