Zurzeit gibt es kaum ein Gespräch mit Haus- und Wohnungseigentümern, in dem es nicht innerhalb weniger Minuten um die neue Grundsteuer und die Erhebung durch die Finanzämter geht. Auch der SÜDKURIER hat anschaulich darüber berichtet. Doch es geht mir hier nicht um die Frage, wie die Erklärung ausgefüllt wird, sondern um ein viel grundsätzlicheres Problem: Die Finanzämter in Baden-Württemberg haben an über fünf Millionen Immobilienbesitzer Zugangsdaten für die von dem Bürger abzugebenden Steuererklärungen versandt.
Zwei Punkte sind dabei bedenklich: Zum einen geht der Staat davon aus, dass diese Steuererklärung von dem Bürger elektronisch abgegeben wird. „In Härtefällen“ und da, wo kein Internetzugang besteht, so heißt es in den Schreiben, können auch Formulare auf Papier angefordert und zugesandt werden.
Was unter Härtefall zu verstehen ist, ist mir nicht klar. Gibt es vonseiten des Staats eine Bürgerpflicht, einen Internetzugang zu haben und ihn auch zu nutzen? Wenn dem so ist, dann müsste den Staat auch die Pflicht treffen, seine Dienstleistungen elektronisch anzubieten.
Doch immer noch muss man für die Ummeldung, auch des Hundes, persönlich zum Bürgeramt, sind Formulare kaum elektronisch verfügbar. Hier sollte sich die Verwaltung an die eigene Nase fassen. Und dann, wenn der Bürger die elektronischen Möglichkeiten nutzen will und versucht, sich zum Programm Elster anzumelden, bricht das System zusammen.
Steuerberater und Rechtsanwälte verwundert dies überhaupt nicht, denn das System war bisher schon wenig komfortabel und fehleranfällig. Der Staat muss hier sehr rasch nachbessern, sonst wird das Thema Grundsteuererklärung ein Dauerbrenner.
Der Staat weiß es eigentlich eh schon
Ärgerlich auch: Der Staat setzt dem Bürger eine Frist bis zum 1. Oktober 2022, hat aber selber noch keine Software, um die Anträge zu bearbeiten, dass dies Bürger verärgert, ist doch kein Wunder. Sieht man sich die Formulare aber genauer an, dann verlangt die Finanzverwaltung von dem steuerpflichtigen Bürger die Angabe von Daten, die dem Finanzamt und den Gemeinden für jedes Grundstück vorliegen: Die Flurnummer ist bekannt, genauso die Eigentumsverhältnisse, die Grundstücksgröße und der Bodenrichtwert.
Was soll das? Warum versendet die Finanzverwaltung nicht Schreiben an den Bürger, in denen diese Angaben enthalten und vom Bürger mit einer vernünftigen Frist von etwa 3 Monaten zu überprüfen sind, ansonsten ergeht auf dieser Grundlage der neue Steuerbescheid? Will der Staat die Verantwortung auf den Bürger abschieben und ihn für falsche Angaben haftbar machen?
Die neue Grundsteuer und ihre Formulare werden auch in Baden-Württemberg mit einem noch einfachen Steuermodell für viel Ärger und Verdruss sorgen. Gut ist dies für das Vertrauen des Bürgers in den Staat und seine Verwaltung nicht.