In den Sommermonaten ist am Bodensee einiges los. Doch nicht nur auf den Straßen tummeln sich die Menschen, auch auf dem Wasser herrscht reges Treiben. Damit es hier nicht zu Unfällen kommt, gibt es einige Regeln zu beachten. Wir haben das Wichtigste zusammengefasst.
Boote und Schiffe auf dem Bodensee: Wer hat Vorfahrt auf dem Wasser?
Auf dem Bodensee hat die Kurs- und Berufsschifffahrt immer Vorfahrt. Sprich: Den Fähren und Fahrgastschiffen sowie dem Katamaran muss man ausweichen. Diese sind meist mit einem grünen Ballon gekennzeichnet. Danach folgen in der Hierarchie die Berufsfischer, dann die Segler, Ruderboote und zuletzt die Motorboote. Zur Orientierung gibt es dafür eine Daumenregel: Windkraft vor Muskelkraft vor Motorkraft.

Grundsätzlich gilt, gegenseitig Rücksicht nehmen und kommunizieren. Dazu gehört Augenkontakt herstellen und früh die Richtung klarmachen – also auf plötzliche Manöver verzichten. So ist es für alle Beteiligten entspannter. Außerdem grüßt man sich auf dem See, wie Motorrad- oder Busfahrer auf der Straße. So signalisiert man zusätzlich, dass alles in Ordnung ist.
Wie schnell darf ich mit dem Boot auf dem Bodensee fahren?
Momentan gilt auf dem Bodensee die Regel, dass Motorsportboote maximal 40 Kilometer pro Stunde fahren dürfen. Hier ist auch der Untersee eingeschlossen. Auf dem Seerhein und Alten Rhein herrscht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von zehn Kilometern pro Stunde.
Eine Petition fordert ein verschärftes Tempolimit um die Schifffahrt umweltfreundlicher zu machen. Darüber entscheidet jedoch die Internationale Bodensee-Konferenz, bestehend aus Vertretern der Anrainerländer und Schweizer Kantone.
Welche Zulassung gilt auf dem Bodensee?
Wer mit dem eigenen Boot auf dem Bodensee fahren möchte, benötigt dafür eine Zulassung. Diese gilt für Motorboote, aber auch für Segelboote mit einem Motor. Für die Zulassung ist der entsprechende Landkreis oder Kanton zuständig.
Wichtig ist jedoch: Eine Zulassung kann stets nur für drei Jahre erteilt werden. Eine Erlaubnis für Urlauber, die nur einen kurzen Zeitraum am Bodensee sind, gibt es nicht. Auch hier benötigt man die allgemeine Zulassung und ein entsprechendes Bodensee-Kennzeichen.

Ein wenig einfacher ist es für Segler: Ist das Segelboot ohne Motor nicht länger als 2,50 Meter und nicht größer als zwölf Quadratmeter Segelfläche, darf es auch ohne Zulassung gesegelt werden.
Alle Boote darüber sind registrierungspflichtig. Das Gleiche gilt auch, sobald ein Segelboot über einen Motor oder eine Koch- und Sanitäreinrichtung verfügt.
Was ist das Bodenseeschifferpatent?
Wer auf dem Bodensee ein Motor- oder Segelboot fahren möchte, benötigt das Bodenseeschifferpatent. Das gilt für eine Motorisierung mit mehr als sechs PS Leistung oder Segelboote mit mehr als zwölf Quadratmetern Segelfläche.
Das Patent unterscheidet sich von einem normalen Sportbootführerschein, da auf dem Bodensee durch seine besondere Lage mit drei Anrainerstaaten eigene Regeln herrschen.

Das Bodenseeschifferpatent besteht aus einem theoretischen und praktischen Prüfungsteil. Für einen kurzen Aufenthalt gibt es ein Ferienpatent. Auf Antrag werden ausgewählte Sportbootführerscheine auch für einen befristeten Zeitraum am Bodensee anerkannt. Dieser beschränkt sich allerdings auf maximal 30 Tage im Jahr.
Wo darf ich mit meinem Boot anlegen?
Wer vom eigenen Segel- oder Motorboot träumt, benötigt auch einen Liegeplatz. Und die sind in allen Häfen ziemlich knapp. Ob in den großen Häfen der Bodenseeschifffahrt oder den Yachthäfen der zahlreichen Clubs rund um den See, die Wartelisten sind lang. Je nach Nachfrage wartet man auch mal 15 oder 20 Jahre auf einen Liegeplatz.
Mehr Glück haben Gäste, die für einen oder mehrere Tage anlegen wollen. In der Regel verfügen die Häfen über Gastplätze, die im Voraus oder auch taggleich über die Hafenmeisterei reserviert werden können. Eine Überblick zu den Liegeplätzen, Kosten und Wartelisten entlang des Seeufers gibt es hier.
Was muss ich beim Grenzverkehr beachten?
Die Fahrt zwischen den Uferstaaten des Bodensees ist für Sportboote in der Regel unproblematisch. Solange keine zollpflichtigen Waren an Bord sind, sind keine besonderen Formalitäten erforderlich.
Wichtig: Einen gültigen Ausweis oder Reisepass sollte man trotzdem immer mitführen – für den Fall einer Kontrolle. Wer zollpflichtige Waren transportiert, muss jedoch einen offiziellen Zolllandungsplatz zum Abfertigen anlaufen.
Welche Promillegrenze gilt auf dem Bodensee?
Wie im Straßenverkehr herrscht auch auf dem See eine Promillegrenze. Für den Schiffsführer liegt diese Grenze bei 0,8 Promille.
Hinweis: Die hier zusammengestellten Informationen bieten einen Überblick über allgemeine Vorschriften rund um den Bodensee. Je nach Gemeinde können zusätzliche Regelungen oder Beschilderungen vor Ort gelten. Diese sind verbindlich und sollten stets beachtet werden.
Welche weiteren Regeln gelten auf dem Bodensee?
Nicht nur für Boot- und Schiffsfahrer gelten auf dem Bodensee besondere Regeln, sondern auch für Schwimmer, Wassersportler, Angler und Camper. Diese finden Sie in unseren Übersichten: