Das Ziel klingt ehrenwert. Natürlich ist es die Aufgabe von Rechtsanwalt Schwab, für seine Mandantin erträglichere Haftbedingungen zu erwirken. Wer würde so einen Appell nicht unterzeichnen? Nach ihrer Verhaftung 2023 und dem Prozessbeginn 2024 sitzt Johanna Findeisen seit zwei Jahren im Gefängnis, ein Ende des Prozesses ist immer noch nicht absehbar. Und nach wie vor hat die Verhandlung nicht deutlich herausgearbeitet, was an der aus Frickingen stammenden Frau nun genau die Terroristin Findeisen sein soll.

Angeklagte haben nichts von Sand im Getriebe

Das Oberlandesgericht in Frankfurt beschäftigt sich seit Prozessbeginn mit einer Vielzahl an Protokollen und Details, die einen Blick auf das große Ganze – den Vorwurf eines Staatsstreichs – bislang vermissen lassen. Nicht alle, aber einige an dem sogenannten Reichsbürger-Prozess beteiligte Rechtsanwälte, werfen selbst sehr viel Sand ins Getriebe; mit zig Beweisanträgen, die keinen Deut zur Wahrheitsfindung beitragen.

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Die Absicht dahinter ist für Prozessbeobachter erkennbar: Es geht den Verteidigern darum, den ganzen Justizapparat infrage zu stellen und ins Lächerliche zu ziehen. Der Vorsitzende Richter pariert diese Manöver mit einer beeindruckenden Gelassenheit. Nur: Den Angeklagten nützt die Taktik ihrer Anwälte am allerwenigsten, weil sich dadurch der Prozess und die U-Haft unnötig in die Länge ziehen.

Der Begriff „Folter“ ist hier absurd

Und da passt die Behauptung, der Staat foltere seine Gefangene, geradewegs ins Bild. Tatsächlich beschreibt Schwab unschöne Szenen, die man keinem Menschen wünscht. Sie sind aber – nach allem, was das Hessische Justizministerium ermittelt hat – vom Gesetzgeber gedeckt. Selbstverständlich geht eine Untersuchungs-Haft mit persönlichen Einschränkungen einher. Diese als „Folter“ zu bezeichnen, ist absurd und verfängt nur bei denen, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit des deutschen Staates säen.

Vergleich mit Unrechtsstaaten taugt nicht

Und damit wären wir wieder beim Ausgangspunkt, bei den Angeklagten, denen der Vorwurf gemacht wird, die Rechtmäßigkeit der Bundesrepublik nicht nur anzuzweifeln, sondern die staatliche Ordnung stürzen zu wollen. Kritik an den Zuständen in deutschen Gefängnissen: Ja! Aber der Vergleich mit Unrechtsstaaten, in denen Despoten und Diktatoren herrschen, in denen wirklich Folter angeordnet wird: Nein, das ist unwürdig.

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Der aus der Luft gegriffene Folter-Vorwurf gegen die Justiz schadet zuvorderst der Angeklagten selbst. Ebenfalls ins Bild passt es da, dass die AfD auf diesen Zug aufspringt. Sägt doch auch sie ständig an staatlichen Autoritäten.