In Baden-Württemberg könnten auf ungeimpfte Erwachsene bald neue Corona-Einschränkungen zukommen. Dies ist dann der Fall, wenn die Zahl der Menschen mit einer Corona-Infektion in den Kliniken und deren Intensivstationen in den nächsten Tagen und Wochen weiter zunehmen sollte.

Die Pläne des Landes sehen vor, dass eine erste Warnstufe greift, sobald im Südwesten 250 Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind oder wenn innerhalb von einer Woche acht von 100.000 Einwohnern mit Corona-Symptomen – dies ist die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz – in eine Klinik eingeliefert worden sind. Werden diese Werte überschritten, dann haben Ungeimpfte nur noch mit der Vorlage eines negativen PCR-Tests Zugang zu bestimmten Bereichen im öffentlichen Raum.

Wird die Grenze von 390 Corona-Patienten in Intensivstationen überschritten oder die Hospitalisierungsinzidenz liegt bei zwölf, dann wird in Baden-Württemberg die Alarmstufe ausgerufen und es gilt die 2G-Regel. „Die 2G-Regel würde dazu führen, dass Nichtgeimpften auch mit einem negativen Test der Zutritt beispielsweise in Restaurants, zu Sportveranstaltungen und Konzerten oder auch in Kinos untersagt wird“, sagt Uwe Lahl, Amtschef im Stuttgarter Sozialministerium, gegenüber dem SÜDKURIER.

Uwe Lahl.
Uwe Lahl. | Bild: Sebastian Berger

Aktuell befinden sich etwas mehr als 170 Corona-Patienten auf den Südwest-Intensivstationen. Die neue Verordnung des Landes wird gerade zwischen den Ministerien abgestimmt, soll am 13. September in Kraft treten.

Lahl befürchtet, dass sich die Situation zuspitzt. Gerade gebe es bei der Hospitalisierung zwar eine Seitwärtsbewegung, er erwarte aber durch die Urlaubsrückkehrer einen Sprung nach oben. „Wenn sich die Entwicklung der letzten Wochen fortsetzt, werden wir Ende des Monats die 250 erreichen und die 390 dann im Oktober“, prognostiziert er.

Wird die 2G-Regel umgesetzt, dann geht Lahl von Gegenwind aus der Bevölkerung aus. „Ich rechne mit vielen Klagen, wenn wir die 2G-Regel einführen müssen. Die neue Verordnung ist meines Erachtens aber rechtssicher“, sagt er.

Triage droht – sagt Lahl

Und würde die 2G-Regel rechtlich abgelehnt, drohe die Triage, so sein düsteres Szenario. „Dann können wir in den Kliniken nicht mehr alle Corona-Patienten behandeln, und die Kliniken müssen nach den Überlebenschancen der Patienten entscheiden, wer gerettet wird und wer nicht“, sagt Lahl. Zum Vergleich: Im Mai und Dezember wurden in baden-württembergischen Intensivstationen laut Divi-Intensivregister bis zu 640 Intensivpatienten versorgt – ohne Triage.

Kritik kommt von der Opposition. „Die geplante PCR-Testpflicht sowie die 2G-Regelung ab offenkundig willkürlich festgelegten Grenzwerten kommt mittelalterlichen Daumenschrauben zur Durchsetzung von Impfungen gleich“, sagt FDP-Landtagsfraktionschef Hans-Ulrich Rülke. Der Vorsitzende der AfD-Fraktion, Bernd Gögel, bezeichnet die Pläne zur 2G-Regel als „totalitär und verfassungswidrig“.