Darf ich an Silvester nachts vor die Tür gehen?
Nein, nicht ohne triftigen Grund. In Baden-Württemberg sind für Silvester keine Ausnahmen von den Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen geplant. Das bedeutet, dass die Regeln, die jetzt bereits gelten, auch an Silvester gültig sein werden. Vor die Tür gehen nach 20 Uhr und vor 5 Uhr ist auch am 31. Dezember und 1. Januar verboten. Wer das Haus verlassen will, braucht dafür tagsüber und nachts „triftige Gründe“.
Welche Ausnahmen gelten nachts, also auch an Silvester?
Alle, die zum Beispiel einen Beruf ausüben, in die Notaufnahme, oder ein Sorge- und Umgangsrechts wahrnehmen müssen, dürfen auch nachts auf die Straße. Hundehalter dürfen Gassi gehen, Pferde dürfen versorgt werden. Auch die Fahrt zu Partnern – egal ob verheiratet oder nicht – um sie in deren Wohnung zu besuchen, wird an Silvester zu jeder Zeit erlaubt sein. Das gleiche gilt für den Rückweg von dort.
Darf ich mich mit anderen Menschen um Mitternacht auf der Straße treffen?
Nein. Da an Silvester die gleichen Regeln gelten wie sonst, ist es verboten, sich nach 20 Uhr mit anderen im öffentlichen Raum zu treffen.
Was soll eine nächtliche Ausgangsbeschränkung bringen?
Die Landesregierung begründet es so: „Um die Infektionszahlen zu senken, müssen die Kontakte zwischen Menschen reduziert werden. Deshalb müssen wir jetzt abends zu Hause bleiben.“ In Städten mit hohen Infektionszahlen gab es bereits nächtliche Ausgangsbeschränkungen. Die Erfahrungen mit dieser Maßnahme seien „durchweg positiv“ gewesen. „Auch in anderen Ländern hat sich gezeigt, dass durch Ausgangsbeschränkungen die Infektionszahlen gesenkt werden konnten“, so die Regierung auf deren Homepage.
Darf ich mich mit anderen zu Silvester drinnen treffen?
Ja. Für Treffen im privaten Raum – ob Wohnung, Haus, Balkon oder direkt ans Haus angrenzender Garten – gilt auch an Silvester, dass maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen dürfen.
Verwandte in gerader Linie, jeweils einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind von der Haushaltsbegrenzung ausgenommen, sofern es insgesamt immer noch nicht mehr als fünf Personen sind. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit.
Wenn mehr als fünf Personen in einem Haushalt leben, gilt diese Beschränkung nicht – es dürfen dann aber, wenn mehr als vier Haushaltsmitglieder zu Hause sind, keine weiteren Personen hinzukommen.
Dürfen Singles an Silvester bei Freunden feiern?
Ja. Aber aber auch hier gelten die ganz normalen Corona-Regeln, ohne Ausnahme. Es dürfen also maximal zwei Haushalte zusammenkommen, mit maximal fünf Personen.
Bis wann müssen Freunde anreisen?
Zwischen 5 Uhr und 20 Uhr ist die Anreise zu Verwandten und Freunden erlaubt.
Darf ich nachts um 1 Uhr noch von meinen Freunden zurückfahren?
Nein, nachts gilt auch an Silvester und Neujahr die Ausgangssperre. Auch Autofahren kann man zwischen 20 Uhr und 5 Uhr dann nur mit triftigem Grund. Es müssen also berufliche oder medizinische Gründe vorliegen. Weitere Ausnahmen: Die Rückfahrt vom Partner oder Kind, für das man Sorge- oder Umgangsrecht hat.
Darf man an Silvester bei Freunden übernachten?
Ja. Übernachtungen bei Freunden und Verwandten sind erlaubt, wenn die Anreise vor 20 Uhr stattgefunden hat. Eine Anreise nach 20 Uhr zu Freunden und Verwandten ist nur mit triftigem Grund erlaubt. Wenn es sich um den Lebenspartner handelt, sind An- und Abreise auch zwischen 20 und 5 Uhr und das Übernachten erlaubt.
Darf ich an Silvester auf meiner Wiese, meiner Hütte, in meinem Schrebergarten – also auf einem nicht zum Haus gehörenden Grundstück – feiern?
Nein. Ein separater Garten wie ein Schrebergarten, ein Stückle, eine Grünfläche, ein Acker oder ein sonstiges nicht zur Wohnung gehörendes Grundstück darf zwar tagsüber zur Pflege und Erhaltung aufgesucht werden. Nachts dürfen diese Grundstücke aber nur mit triftigem Grund aufgesucht werden. Beispielsweise, wenn ein Tier versorgt werden muss, oder unaufschiebbare Sicherungsarbeiten nötig sind. Eine Feier ist kein triftiger Grund.
Kontrolliert die Polizei an Silvester die Regeln?
Ja. Die Polizei wird „mit einem erhöhten Personalansatz“ an Silvester unterwegs sein und kontrollieren, ob die Corona-Regeln eingehalten werden. „Wir überwachen mit Augenmaß, aber bei Verstößen auch mit der notwendigen Konsequenz, was folglich dann auch zu Anzeigen und eventuellen Platzverweisen führen wird“, beschriebt der Konstanzer Polizeisprecher Uwe Vincon den Jahreswechsel. Welche Maßnahmen im Einzelfall getroffen werden, entscheiden die Beamten dann jeweils vor Ort. „Ganz sicher werden wir aber nicht von Haustür zu Haustür gehen und überprüfen, ob eine Party stattfindet“, so Vincon.

Welche Strafen drohen bei einer Silvesterparty mit zu vielen Gästen?
Wer am 31. Dezember eine Party veranstaltet, muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Bei einer kleinen Party fallen 250 Euro an. Wer deutlich über die Stränge schlägt, muss sich auf eine Strafe von bis zu 10.000 Euro einstellen.
Darf ich zu Silvester auf der Straße böllern?
Nein. Das Zünden von Pyrotechnik ist im öffentlichen Raum – also auf Straßen und Plätzen – untersagt. Der Verkauf von Feuerwerk in Baden-Württemberg ist verboten.
Darf ich in meinem Garten oder auf dem Balkon Feuerwerk zünden?
Ja. „Das Abfeuern von Feuerwerk aus dem eigenen Garten ist in der kommenden Silvesternacht nicht verboten“, sagt Rudi Hoogvliet, Sprecher des baden-württembergischen Staatsministeriums auf SÜDKURIER-Nachfrage. Auch der Balkon, die Hofeinfahrt oder die Terrasse dürfen für Böller genutzt werden – eben das eigene Grundstück, nicht aber die Straße.
Darf ich mein Feuerwerk aus den Vorjahren nutzen?
Ja. Feuerwerk aus den Vorjahren könnte aber durch falsche Lagerung beschädigt sein, informiert das Land. Die Verletzungsgefahr kann dadurch hoch sein.
Darf ich in der Schweiz Böller kaufen?
Ja - aber auch nein. Ein Einfuhrverbot aus der Schweiz gibt es bislang noch nicht. Aber: Reinen Einkaufstourismus in die Schweiz belegt Baden-Württemberg ab 23. Dezember mit einer Quarantänepflicht. Wer also für eine Stunde zum Böllerkaufen in die Schweiz fährt, muss danach zehn Tage in Quarantäne.

Darf ich in der Schweiz gekaufte Böller dort abfeuern?
Ja. Ein Böllerverbot in der Schweiz gibt es nicht. Dort wäre das Zünden also erlaubt.
Darf ich in der Schweiz mit Freunden und Verwandten Silvester feiern?
Schwierig. Reisen in die Schweiz sind nicht generell verboten. Der Appell auf nicht nötige Reisen zu verzichten, bleibt. In Baden-Württemberg gilt die Sperrstunde ab 20 Uhr und bis 5 Uhr morgens. Wer in der Schweiz Silvester feiern will, müsste also bis am nächsten Morgen durchfeiern, um bei der Rückkehr einem Bußgeld zu entgehen. Und: Ob die neue Quarantäneverordnung ab 23. Dezember solche Besuche noch erlaubt, ist fragwürdig. Eltern, Kinder und Partner darf man weiterhin für 72 Stunden ohne Quarantäne besuchen.
Für den Besuch Verwandter zweiten Grades, also etwa Großeltern und Geschwister gilt weiterhin eine Ausnahme für 24 Stunden. Und bei Freunden? Hier ist eine Grauzone, die auch das Land selbst nicht so genau deuten will. Denn explizit ausgenommen von der 24-Stunden-Ausnahme sind ab 23. Dezember nur reine Einkaufsfahrten und reiner Tourismus. Freundesbesuche fallen eigentlich in keine der beiden Kategorien und sind somit nicht explizit verboten, wie auch ein Landessprecher dem SÜDKURIER bestätigt. (Stand 23. Dezember)
Mit wie vielen Menschen darf ich in der Schweiz zusammenkommen?
Laut der derzeitigen Regelung (Stand 16. Dezember) sind Treffen mit maximal 10 Personen erlaubt. Dabei werden auch die Kinder mitgezählt. Der Bundesrat empfiehlt zudem dringend, Treffen im Privaten auf zwei Haushalte zu beschränken.
Muss ich nach dem Silvesterbesuch in der Schweiz in Quarantäne?
Grundsätzlich ja, die allgemeine 24-Stunden-Ausnahme ohne Anlass gibt es ab 23. Dezember nicht mehr. Ausnahmen gibt es jedoch, wenn Kinder, Eltern oder Partner besucht werden, hier sind weiterhin 72 Stunden erlaubt, so ein Ministeriumssprecher zum SÜDKURIER. Beim Besuch von Geschwistern, Großeltern und nach aktueller Auslegung wohl auch Freunden ist dies für 24 Stunden Besuch ohne Quarantäne möglich. (Stand 23. Dezember, siehe Frage "Darf ich in der Schweiz mit Freunden und Verwandten Silvester feiern?")
Kann ich an Silvester in der Schweiz mit Freunden essen gehen?
Nein. Die Schweiz hat am 18. Dezember angekündigt, dass Restaurants und Kneipen ab 22. Dezember bis mindestens 21. Januar geschlossen bleiben müssen. Kantone mit besseren Corona-Zahlen können hier lockern – jedoch lässt die Lage das in den grenznahen Kantonen derzeit nicht zu. Erlaubt sind Angeboten zum Mitnehmen und Lieferdienste.
Darf ich an Silvester in der Schweiz im Hotel übernachten?
Ja. Anders als in vielen europäischen Nachbarländern haben die Hotels in der Schweiz derzeit auch für Touristen geöffnet. Sie dürfen sogar Wellness anbieten, aber in Schwimmbad, Sauna und Dampfbad darf sich nur eine Person pro vier Quadratmeter Fläche aufhalten.
Dürfen mich Verwandte und Freunde aus der Schweiz in Deutschland zu Silvester besuchen?
Ja und nein. Eltern, Kinder und Partner dürfen 72 Stunden ohne Quarantäne bleiben. Geschwister und Großeltern haben auch ab 23. Dezember weiterhin 24 Stunden frei. Dasselbe gilt wohl auch für Freunde, so deutet zumindest das Sozialministerium seine eigene Verantwortung gegenüber dem SÜDKURIER. (Stand 23. Dezember, siehe Frage ""Darf ich in der Schweiz mit Freunden und Verwandten Silvester feiern?")
Gelten für Schweizer in Deutschland die gleichen Regeln, wie für Deutsche?
Ja. Wer sich in Baden-Württemberg aufhält, ist den hier gültigen Regelungen unterworfen. Das heißt: Auch Schweizer benötigen einen triftigen Grund, wenn sie sich nach 20 Uhr im Land bewegen wollen.
Werden die Regeln an der Grenze überhaupt kontrolliert?
Ja. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums teilt auf Anfrage mit: Die Bundespolizei habe die Kontrollen „an den grenzkontrollfreien Binnengrenzen“ – hierzu zählt auch die zur Schweiz – verstärkt. Dabei würden Einreisende auf die Einhaltung der in Baden-Württemberg herrschenden Bestimmungen hingewiesen.