Der Bundesrat, die Schweizer Regierung, hat weitere Lockerungen der Corona-Auflagen beschlossen. Wie er in einer Pressekonferenz bekannt gab, sollen ab Samstag, 6. Juni, wieder alle Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt sein.
Bereits ab dem 30. Mai dürfen sich im öffentlichen Raum maximal 30 Personen spontan versammeln. Aktuell gilt noch ein Versammlungsverbot für Gruppen mit mehr als fünf Personen. Großveranstaltungen ab 1000 Besuchern bleiben in der Schweiz bis Ende August verboten.
Diskos oder Clubs dürfen wieder öffnen, aber nur bis Mitternacht
Ab 6. Juni dürfen auch Freizeitbetriebe und touristische Angebote wie Diskotheken, Kinos, Theater oder Zoos dürfen wieder öffnen. In Restaurants gilt dann die Beschränkung von vier Personen pro Tisch nicht mehr.
Es gilt aber weiterhin die Zwei-Meter-Abstandsregel zwischen verschiedenen Gästegruppen und bei mehr als vier Personen pro Tisch muss eine Person ihre Kontaktdaten angeben. Bisher war dies freiwillig. Für Restaurants, Bars und neu auch Clubs gilt weiterhin, dass sie um Mitternacht schließen müssen.

Trotz Lockerungen würden weiterhin die Hygiene- und Abstandsregeln gelten, betonte der Schweizer Gesundheitsminister Alain Berset. Wo ein Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden könne, beispielsweise bei Veranstaltungen oder im Kino, brauche es beispielsweise Kontaktlisten.
Das Konzept des Bundesrates sei jedoch, dass künftig die Veranstalter „größerer Menschenansammlungen“ die Verantwortung tragen, ergänzte die Schweizer Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga.
Aufenthalts- und Grenzgängergesuche werden wieder bearbeitet
Justizministerin Karin Keller-Sutter äußerte sich zu weiteren Lockerungen des Grenzregimes. Wie bereits bekannt werde die Schweiz ihre Grenzen am 15. Juni zu Deutschland, Frankreich und Österreich öffnen.
Berufliche und private Reisen seien dann wieder zu den gleichen Bedingungen wie vor der Krise möglich. Zu Italien blieben die Grenzen vorerst geschlossen, auch wenn das südliche Nachbarland diese einseitig am 3. Juni wieder öffne.
Ab dem 8. Juni sollen laut Keller-Sutter alle Gesuche von Erwerbstätigen aus dem EU/EFTA-Raum bearbeitet werden, und Schweizer Unternehmen könnten wieder hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten anstellen. Bis spätestens 6. Juli wolle der Bundesrat die Personenfreizügigkeit für alle Schengen-Mitgliedsländer wieder herstellen, so Keller-Sutter.
Warum geht das alles auf einmal so schnell?
Ursprünglich hatte der Bundesrat für den 8. Juni weitere Lockerungen angekündigt, die deutlich weniger weit gingen, als die jetzt verkündeten.
Warum er aufs Tempo drückt, erklärte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga zu Beginn der Pressekonferenz: „Mitte März hatten wir über 1000 Neuansteckungen pro Tag, jetzt sind es zehn bis 15 pro Tag. Wir wissen jetzt, wie wir das Virus unter Kontrolle haben können.“
Anmerkung der Redaktion: In einer ersten Version dieses Artikels stand, dass die Lockerung des Versammlungsverbots wie alle anderen Lockerungen erst ab dem 6. Juni in Kraft tritt und die Gesuche von Erwerbstätigen ab dem 6. Juni bearbeitet werden. Das war ein Fehler, für den wir uns entschuldigen. Das Versammlungsverbot wird am 30. Mai gelockert und die Gesuche ab 8. Juni bearbeitet. Im Fließtext haben wir diese Angaben korrigiert.