Auch wenn die Grenzen zur Schweiz wieder vielerorts offen sind: Kontrollen gibt es weiterhin und in unser Nachbarland einreisen dürfen die wenigsten von uns. Der Grenzübertritt ist nur Personen erlaubt, die einen „triftigen Grund“ nachweisen können, etwa Berufspendler. Neu gehören beispielsweise auch Lebenspartner, die nicht verheiratet sind, dazu. Diese müssen aber eine Selbstauskunft ausfüllen und damit ihren Einreisegrund belegen.
Doch was ist, wenn ich ohne „triftigen Grund“ über eine unbewachte Grenzbrücke spaziere oder bei der Selbstauskunft falsche Angaben mache, damit ich einreisen kann? Wir haben bei deutschen und Schweizer Behörden nachgefragt.
Was geschieht, wenn ich illegal die Grenze zur Schweiz übertrete?
100 Franken werden laut der Schweizer Ordnungsbußenverordnung fällig, wenn man „gegen Einschränkungen des grenzüberscheitenden Personen- und Warenverkehrs“ verstößt. Wie die Eidgenössische Zollverwaltung auf Nachfrage schreibt, seien je nach Sachverhalt weitere „Widerhandlungen gegen das Strafgesetzbuch sowie Nebenstrafgesetze“ denkbar, die „an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden verzeigt“ werden. Dabei können auch weitere Maßnahmen geprüft werden, beispielsweise Untersuchungshaft.

Und wenn Ausländer einfach nach Deutschland einreisen?
In Deutschland gibt es laut Bundespolizei keinen vergleichbaren, generellen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Reisebeschränkungen und es drohen keine Strafverfahren oder Haftstrafen. Auch im baden-württembergischen „Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz“ findet sich nichts zu illegalen Grenzüberschreitungen.
Das baden-württembergische Sozialministerium schreibt in seiner Antwort einzig, dass von Personen, die nach Baden-Württemberg eingereist sind, „glaubhaft versichert werden“ müsse, dass sie dazu einen triftigen Grund hätten. Zudem könne es sinnvoll sein, entsprechende Belege mit sich zu führen.
Sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland müssen Personen, die nicht zur Einreise berechtigt sind, wieder umkehren, wenn sie direkt an der Grenze kontrolliert werden. Diese Kontrollen finden jedoch nicht flächendeckend statt.
Welche Folgen hat es, wenn ich als Schweizer in Deutschland oder als Deutscher in der Schweiz einkaufe?
Aus Deutschland darf man generell weiterhin nicht in die Schweiz einreisen, um dort zu tanken, einzukaufen oder Urlaub zu machen. Schweizer wiederum, die nur nach Deutschland einreisen, um dort einzukaufen, müssen bei ihrer Rückkehr in die Schweiz mit einem Bußgeld von 100 Franken rechnen, unabhängig vom Wert oder der Menge des Einkaufs.
Die Eidgenössische Zollverwaltung schreibt jedoch, dass diese Regelung bei einer Reise gilt, die „ausschließlich dem Einkaufstourismus gedient hat“. Deswegen dürfen beispielsweise Berufspendler aus der Schweiz in Deutschland einkaufen.
Die Bundespolizei erhebt laut eigenen Angaben keine Bußgelder, wenn sie Schweizer Einkaufstouristen erwischt und verhängt auch gegenüber Deutschen, die in der Schweiz eingekauft haben, keine Bußen. Das baden-württembergische Sozialministerium verweist in seiner Antwort darauf, dass Personen, die zur Einreise nach Deutschland berechtigt sind, dort auch einkaufen dürfen.
Was droht, wenn ich bei der Selbstauskunft falsche Angaben mache?
In der Schweiz hat eine vorsätzlich falsch ausgefüllte Selbstdeklaration eine „Anzeige wegen Täuschung der Behörden“ zur Folge, schreiben die Eidgenössische Zollverwaltung und das Staatssekretariat für Migration in ihrer gemeinsamen Antwort. Falsche Angaben in der Selbstauskunft stellten einen klaren Rechtsverstoß dar. Allerdings sei „der Vollzug“ dieser Regelung nicht einfach.
Wer bei der Bundespolizei eine Selbsterklärung mit falschen Angaben vorlegt, dem droht an der Grenze „die Abweisung“, schreibt die Behörde in ihrer Antwort. Darüber hinaus sind laut Bundespolizei weitere Strafen wegen der missbräuchlichen Verwendung des Dokuments denkbar.