Die Menschen in den Grenzregionen können aufatmen: Die Schweizer und auch die deutschen Behörden haben endlich ihrerseits Lockerungen an den Grenzen beschlossen. Nach Absprachen der beiden Länder auch mit Österreich sollen künftig gemeinsame Grundlagen gelten, wer hinüber darf und wer nicht. Für unverheiratete Paare gilt eine neue Regelung. Auch für Kleingärtner und Tierbesitzer gibt es Erleichterungen. Wir haben das Wichtigste für Sie zusammengefasst.
Wie sehen die Kontrollen der Schweiz ab Samstag aus?
Ab Samstag kontrolliert die Schweiz nur noch „risikobasiert“. Das heißt konkret, die Schweizer Grenzwacht entscheidet, „wo, wann und in welcher Intensität Kontrollen durchgeführt werden“, wie Christian Bock, Direktor der Eidgenössischen Zollverwaltung, in einer Pressekonferenz erklärte. Demnach seien Kontrollen einzelner Personen „nicht mehr nötig“. Auch Deutschland kontrolliert nur noch risikobasiert und stichprobenartig.
Gehen jetzt die Schweizer Grenzübergänge wieder auf?
Vom Schweizer Zoll heißt es, es sei zu „prüfen, ob weitere Grenzübergänge geöffnet werden können“. Allerdings entscheidet jeder Staat selbst, welche Grenzübergänge geöffnet werden.
Öffnungen seitens der Schweiz ergäben nur Sinn, wenn der Nachbarstaat den jeweiligen Grenzübergang seinerseits öffne – und verwies auf Barrieren an der Grenze wie etwa Bauzäune und Betonboller. Deutschland hat die Öffnung aller seiner Grenzübergänge bereits beschlossen. An der schweizerisch-deutschen Grenze dürfte es also keine Hindernisse mehr geben.
Was ist mit den grünen Grenzen? Darf ich überall rüber?
Ja. Zumindest, was die Einreise nach Deutschland betrifft. Der Grenzzaun an der Kunstgrenze in Konstanz etwa wird abgebaut. Die Bundespolizei teilt mit, dass ab Samstag „keine Verpflichtung zur Nutzung der zugelassenen Grenzübergänge mehr“ bestehe. Stattdessen kann „die Grenze an jeder Stelle überschritten werden“ Eine Einladung zum Freunde treffen soll das aber nicht sein. „Eine Einreise aus touristischen Gründen oder zum Einkaufen, Tanken“ oder ähnliches „ist jedoch weiterhin nicht gestattet“.
Darf jeder wieder in die Schweiz einreisen?
Nein. Es gilt weiterhin ein Einreiseverbot in die Schweiz für Touristen, Besucher, Teilnehmer von Veranstaltungen und sogar für Vorstellungsgespräche für einen neuen Job. Paradox: Auch für die Einreichung eines Gesuchs um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gibt es keine Erlaubnis zur Einreise. Berufspendler und Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Schweiz dürfen wie bisher einreisen.
Was ist mit Besuchen von Lebenspartnern und Familienangehörigen?
Die gegenseitige Einreise wird zwischen der Schweiz, Deutschland und Österreich wieder erlaubt für Personen, die ihre Lebenspartner oder ihre Verwandten besuchen oder an wichtigen Familienanlässen teilnehmen wollen, heißt es in der neuen Weisung des Staatssekretariats für Migration der Schweiz.
Ich bin zu einer Trauerfeier eingeladen. Kann ich meinen Freunden beistehen?
Nein. Lediglich, wenn ein Familienmitglied im Sterben liegt oder wenn es einen Todesfall in der engeren Verwandtschaft gibt, ist die Einreise erlaubt – also für unmittelbare Angehörige. Dazu gehören Ehegatten, Lebenspartner, Eltern, Geschwister, das eigene Kind oder Enkelkind oder ein Familienmitglied aus der Schwägerschaft.
Was ist mit Hochzeiten?
Auch hier gilt, wer zur Familie gehört, darf einreisen. Ob es nun um eine Hochzeit, eine religiöse Feier wie die Kommunion eines Verwandten oder eine Taufe geht. Dafür gilt allerdings, eine ausgefüllte Erklärung mitzuführen.
Welche Ausnahmen gelten für Familien und Kinder?
Eltern minderjähriger Kinder dürfen einreisen, um ihr Kind, für das sie ein Sorgerecht haben, zu besuchen. Auch die Betreuung von erkrankten Familienangehörigen ist möglich. Die Ausnahmeregelung wurde nun aber deutlich erweitert. So ist nun grundsätzlich der Besuch von Verwandten wie Eltern, Großeltern, volljährige Kinder, Enkel, Geschwister, Schwager, Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen erlaubt. Allerdings muss eine Selbsterklärung ausgefüllt werden.
Dürfen sich unverheiratete Paare endlich wieder sehen?
Die kurze Antwort: Ja. Die aktuell geltenden Einreisebeschränkungen für unverheiratete Personen werden nach Angaben des Staatssekretariats für Migration sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland und Österreich gelockert. „Diese Lockerung an den Landesgrenzen tritt in der Nacht von Freitag, 15. Mai, auf Samstag 16. Mai 2020, um Mitternacht in Kraft“, teilt die Schweizer Behörde mit: „Die Grenzkontrollbehörden sind entsprechend instruiert.“
Seitens der Bundespolizei sind die Bestimmungen für unverheiratete Paare aber nicht so genau. Dort heißt es weiter: „Mangels brauchbarer Nachvollziehbarkeit sollen andere Lebenspartnerschaften oder -gemeinschaften ohne Trauschein grundsätzlich jedoch kein triftiger Grund im Sinne des Einreiseregimes sein; ob im Einzelfall dennoch ein triftiger Grund vorliegt, ist auch hier nach Prüfung der jeweiligen Umstände im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens zu befinden.“

Das Schweizer Staatssekretariat sagt aber, unverheiratete Paare sind kein Härtefall. Was gilt denn nun?
Es ist kompliziert. Zwar heißt es in der neuen Weisung grundsätzlich: „Einreisen zwecks Besuchen bei Paar-, Liebesbeziehungen und Bekanntschaften von nicht verheirateten oder registrierten Partnerschaften oder von Paaren ohne gemeinsame Kinder sind in der gegenwärtigen Phase nicht möglich, außer es besteht eine gemeinsame Absichtserklärung zwischen der Schweiz und einem anderen Schengenstaat über eine Lockerung im Grenzverkehr. Solche Beziehungen stellen keinen besonderen Härtegrund im Sinne der COVID-19-Verordnung 2 dar.“
Aber: Unter den zulässigen Ausnahmen ist nun auch der „Besuch des unverheirateten Partners einer Lebensgemeinschaft, die bereits vor März 2020 bestanden hat“, möglich. Die Paare müssen allerdings in einer „Selbstdeklaration glaubhaft machen“, dass die Beziehung entsprechend lang besteht. Falschangaben können mit Bußgeldern oder Strafverfahren geahndet werden, warnt die Behörde. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Ist der Schulbesuch oder der Besuch der Kindertagesstätte in der Schweiz wieder möglich?
Ja. Kinder aus Deutschland dürfen wieder zu ihrer Schule oder in den Kindergarten. Begleitpersonen dürfen sie auch dorthin bringen.
Fahren die grenzüberschreitenden Züge nun wieder ohne Einschränkungen?
Die Deutsche Bahn teilt mit, dass die regionalen Verbindungen, etwa von Singen über Waldshut in Schaffhausen vorbehaltlich der Zustimmung der Schweizer Seite ab Samstag wieder fahren dürfen. Ab Montag werde auch die Regionallinie wieder fahren, die Schüler vom sogenannten Jestetter Zipfel über Schaffhausen nach Singen bringt.
Der Fernverkehr zwischen Zürich und Stuttgart soll ab 25. Mai wieder fahren, der Intercity zwischen Singen und Stuttgart fährt dann auch wieder stündlich. Auch der ICE nach Basel fährt ab Montag wieder regulär bis Basel SBB.
Dürfen Schweizer jetzt wieder in Deutschland einkaufen gehen?
Für Berufspendler gilt bereits seit Montag eine Ausnahme. Für alle anderen gilt: Einkaufstourismus bleibt verboten. Allerdings sind die Zollämter noch nicht überall wieder besetzt. So teilten die Ämter in Singen und Lörrach mit, dass „derzeit für Einkäufe in Deutschland grundsätzlich keine Ausfuhrkassenzettel durch den deutschen Zoll abgestempelt werden.“
Damit können Schweizer die Mehrwertsteuer zurückfordern. Doch ohne Stempel müssen sie die Steuern entweder tragen – oder den Einkauf in Deutschland noch warten lassen. Die Zollämter prüfen derzeit, „wann der Dienstbetrieb in diesem Bereich wieder aufgenommen werden kann“.

Allerdings gilt für Schweizer nach wie vor: Der reine Einkaufstourismus bleibt verboten. Die Rückkehr mit deutschen Einkäufen kann empfindlich teuer werden: Nach wie vor droht ein Bußgeld von 100 Franken, „wenn offensichtlich ein Fall von Einkaufstourismus vorliegt und die Grenzüberschreitung ausschließlich zu diesem Zweck erfolgt ist“.
Kann ich nun endlich wieder in meinen Schrebergarten im Tägermoos?
Ja. Schrebergärten, aber auch Landwirtschafts-, Jagd- oder Forstflächen dürfen wieder dies und jenseits der Grenzen angesteuert werden.

Kann ich nun endlich wieder zu meinem Pferd?
Ja. Für Menschen, die Tiere auf der anderen Seite der Grenze versorgen müssen, gilt nun eine Einreiseerlaubnis. Pferdebesitzer, die ihre Tiere in einem Stall auf der anderen Seite der Grenze untergebracht hatten, können also aufatmen. Außerdem dürfen Tiere abgeholt werden, also über die Grenze mitgenommen werden.
Wann treten die neuen Regelungen in Kraft?
Sie gelten ab Samstag, 16. Mai, ab 0 Uhr.