Die Verhandlungen der Stadt Konstanz mit Schweizer Behörden und Politik hatten Erfolg: Im Rahmen der Lockerungen an der Grenze gibt es eine Ausnahmeregelung für die Kleingärtner. Das teilt Tobias Engelsing, der an den Verhandlungen beteiligt war, mit. „Ganz wichtig ist: Dies bedeutet nicht, alles ist wie vorher und die Gärtner können sofort Feste im Garten feiern.“ Es sei ausdrücklich eine Ausnahme im Rahmen der nach wie vor bestehenden Grenzkontrollen.
Unterlagen müssen unbedingt dabei sein
Wer in seinen Kleingarten im Tägermoos oder ans Döbeli will, muss entsprechende Unterlagen mitbringen. Er muss eine Selbstdeklaration, die es auf der Homepage des Staatssekretariats für Migration und hier gibt, ausfüllen und in Papierform an der Grenze vorlegen. Auch der Pachtvertrag für den Garten ist erforderlich.
Gültig sei die Ausnahmeregelung ab der Nacht auf Samstag, den 16. Mai, um 0 Uhr. Wer ohne die Unterlagen einreise, der muss mit einer Einreisesperre von bis zu einem halben Jahr rechnen, so Engelsing. Wer sich widerrechtlich zum Kleingärtner mache, der betreibe Urkundenfälschung und müsse mit entsprechender Strafverfolgung rechnen.
Gute Verhandlungen geführt
„Die Ausnahme zugunsten der Stadt Konstanz kam deshalb zustande, weil gute Verhandlungen geführt wurden und die Schweizer Seite Vertrauen darin hat, dass die Kleingärtner sich an die Spielregeln halten.“ Der Oberbürgermeister habe in den vergangenen Wochen alles, was möglich war, in Bewegung gesetzt, so Engelsing. Viele hatten sich für die Gärtner eingesetzt: Von der SPD- und CDU-Fraktion im Konstanzer Stadtrat und dem Oberbürgermeister Uli Burchardt über den Kommandanten des Schweizer Zolls, die Lokalpolitiker aus Tägerwilen und Kreuzlingen bis hin zum Konstanzer Bundestagsabgeordneten wie Andreas Jung (CDU).