Werden jetzt alle Grenzen geöffnet?

Jein. Zwar werden „alle grenzüberschreitenden Verkehrswege wieder für den Grenzübertritt zugelassen“. Nach Angaben des Bundesinnenministers Horst Seehofer wird aber es eine Verlängerung der Grenzkontrollen an den Grenzen zur Schweiz, Österreich und Frankreich bis zum 15. Juni geben. Das heißt, bislang geschlossene Grenzübergänge werden wieder geöffnet, Grenzgänger müssen dort aber weiter mit Kontrollen rechnen. Die Bundespolizei solle allerdings nur noch „stichprobenartig“ an den Grenzen kontrollieren.

Welche Grenzen sind wieder von beiden Seiten offen?

Die Grenzkontrollen zu Luxemburg sollen ab Samstag komplett entfallen. Eine ähnliche Lösung ist für die Grenze zu Dänemark geplant, hieß es. An den Grenzen zu Belgien, den Niederlanden, Polen und Tschechien gab es von deutscher Seite keine Kontrollen, allerdings will Polen seine Grenzkontrollen bis Mitte Juni aufrechterhalten.

Werden alle Grenzkontrollen am 15. Juni fallen?

Möglich. Seehofer stellt eine Reisefreiheit ab dem 15. Juni in Aussicht – allerdings nur, wenn sich das „Infektionsgeschehen“ weiter so günstig entwickle, wie man dies derzeit erlebe. Konkret bedeutet das: Sollten die Infektionszahlen im Nachbarstaat wieder steigen, könnten die Grenzkontrollen wieder intensiviert werden. „Orientierungspunkt ist dabei der in Deutschland geltende Richtwert bei der Infektionsrate von mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen“, heißt es in einer Mitteilung des Bundesinnenministeriums.

Heißt das, jeder aus der Schweiz darf jetzt nach Deutschland einreisen?

Nein. Die Einschränkungen, wer einreisen darf, gelten aber weiterhin: „Am Erfordernis eines triftigen Einreisegrundes wird im Grundsatz festgehalten“, informiert das Bundesinnenministerium in einer Mitteilung. Aber: „Es wird zusätzliche Erleichterungen für Reisen aus familiären und persönlichen Gründen geben.“ Zudem soll „die Bundespolizei dem Bundesinnenministerium kontinuierlich über die Erfahrungen in der Praxis berichten“.

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Nach den derzeitigen Regeln dürfen also vorerst weiterhin nur Berufspendler einreisen und Menschen, die die Ausnahmeregelungen erfüllen, die als „triftiger Grund“ gelten. Die Bundestagsabgeordneten Andreas Jung und Felix Schreiner fordern deshalb eine Aufhebung der Einreisebeschränkungen.

Werden damit auch die Absperrungen an den grünen Grenzen zur Schweiz aufgehoben?

Das ist unklar. Eine entsprechende Anfrage an die Bundespolizei blieb bis zur Fertigstellung dieses Artikels unbeantwortet. Da es in der Formulierung des Bundesinnenministeriums lediglich heißt, dass „alle grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen wieder für den Grenzübertritt zugelassen“ werden, könnten die physischen Absperrungen zunächst bestehen bleiben. Wenn an den Grenzübergängen aber nur noch stichprobenartig kontrolliert wird, verlören solche Absperrungen ihren Sinn.

Landrat Zeno Danner sagt dem SÜDKURIER auf Anfrage: „Wir bereiten uns in den Straßenmeistereien des Landkreises jedenfalls darauf vor, am Samstag möglichst schnell die bisher gesperrten Grenzübergänge wieder passierbar zu machen – und wenn wir weiteres abräumen dürfen, tun wir dies auch.“ Gänzlich geklärt sei die Sachlage aber noch nicht, ergänzt er.

Was bedeutet die Neuregelung für Berufspendler?

Bislang waren einige Grenzübergänge geschlossen und Pendler mussten teils Umwege in Kauf nehmen. So konnten Pendler aus Deutschland nur 25 von 53 Grenzübergängen nutzen. Jeder Einreisende wurde an der Grenze kontrolliert. Durch die stichprobenartigen Kontrollen dürfte sich zumindest die Einreise nach Deutschland beschleunigen.

Was ist mit Schülern, die wegen der geschlossenen Grenzen einen großen Umweg zur Schule in Kauf nehmen mussten?

Auch dazu scheint es noch keine eindeutige Regelung zu geben. Die CDU-Abgeordneten Felix Schreiner und Andreas Jung fordern, den grenzüberschreitende Verkehr wieder aufzunehmen: „Die Schüler etwa aus dem Jestetter Zipfel müssen endlich wieder ihren normalen Schulweg nach Singen nehmen können – auch wenn er durchs Nachbarland führt.“

Können Menschen, die bislang nur unter großen Schwierigkeiten einreisen durften, jetzt mit Erleichterungen rechnen? Unverheiratete Paare zum Beispiel?

Für sie soll schon länger eine Ausnahmeregelung gelten. Aus CDU-Fraktionskreisen war zu vernehmen, dass die bisher verlangte Nachweis für unverheiratete Paare entfallen könnte. Offiziell bestätigt ist dies aber nicht. Bundesinnenminister Seehofer deutete aber an, dass an Erleichterungen für unverheiratete Paare gearbeitet werde.

Wie geht die Schweiz damit um?

Die Schweizer haben angekündigt, die Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich am 15. Juni zu öffnen, sollte sich der positive Trend der rückläufigen Infektionszahlen bis dahin fortsetzen. Das bestätigt ein Sprecher des Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) dem SÜDKURIER am Telefon.

Was ist mit den Einreisebeschränkungen in die Schweiz?

Eigentlich gelten bis zum 15. Juni die bisherigen Einreisebeschränkungen. Allerdings sollen Lockerungen für bestimmte Personen schon früher eingeführt werden, die Justizministerin Karin Keller-Sutter hofft den Angaben zufolge, dass schon zum Wochenende erweiterte Personengruppen einreisen dürfen.

Welche Ausnahmen sind möglich?

Denkbar wären demnach Ausnahmen für die Teilnahme an Hochzeiten und Trauerfeiern und auch für binationale unverheiratete Partner aus Deutschland. Informell sollte das zwar bislang schon möglich sein, aber entsprechende Regelungen wurden nicht immer umgesetzt.

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Nun aber gebe es „einen gemeinsamen Willen“, formulierte es der Sprecher mit Blick auf Gespräche auf Staatssekretärebene zwischen Deutschland und der Schweiz. Demnach sollen die Ausnahmen möglichst für beide Seiten der Grenze gelten.

Heißt das, Schweizer dürfen wieder bei uns einkaufen?

Baden-Württemberg hat bereits am Montag erlaubt, dass Schweizer Berufspendler hier einkaufen dürfen. Reiner Einkaufstourismus ist allerdings nach wie vor verboten.

Welche Regelungen hat Österreich getroffen?

Die Aufhebung der Grenzkontrollen zum 15. Juni ist auch hier angedacht – so zumindest lautet die Absprache zwischen beiden Seiten. Voraussetzung ist allerdings der Rückgang der Infektionszahlen. Bis dahin gilt: Einreisen dürfen nur Menschen mit ärzlichem Gesundheitszeugnis, das nicht älter als vier Tage alt ist und bescheinigt, dass der Einreisende nicht mit dem Coronavirus infiziert ist.

Welche Ausnahmen macht Österreich?

Berufspendler sind von der Regel ausgenommen. Wer einen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat, muss sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben, darf aber einreisen. Weitere Ausnahmen müssen im Einzelfall beurteilt werden. Dazu gehört etwa der Besuch eines erkrankten Familienangehörigen oder der eigenen Kinder, wenn ein geteiltes Sorgerecht für ein minderjähriges Kind vorliegt oder für den Besuch eines Ehe- oder Lebenspartners.

Was ist mit der Quarantäne?

Das ist Ländersache. Für Einreisende aus einem Drittland sollte allerdings weiter die Quarantäneregel gelten, forderte Bundesinnenminister Seehofer. Wer also aus nicht unmittelbar angrenzenden Nachbarländern wie Frankreich oder den Niederlanden einreist, müsste diesem Vorschlag zufolge nicht mehr in die 14-tägige Quarantäne müssen.

Die Landesregierung in Stuttgart scheint diesem Vorschlag offen gegenüberzustehen, allerdings versuche sie Angaben eines Sprechers zufolge, eine gemeinsame Lösung zwischen Bund und Ländern zu erreichen.

Bislang gilt, dass Ausländer und Deutsche, die sich länger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben, in häusliche Quarantäne müssen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Berufspendler sowie Besuche des Ehe- und Lebenspartners, pflegebedürftige Familienangehörige und minderjährige Kinder, die getrennt von einem Elternteil leben.