Wer legt überhaupt fest, wer wann geimpft werden darf?
Die Ständige Impfkommission wird Empfehlungen aussprechen, welche Gruppen aus der Bevölkerung sich zuerst impfen lassen können. Die Bundesregierung wird sich daran orientieren und eine entsprechende Verordnung erlassen, die regelt, welche Bevölkerungsgruppen zuerst geimpft werden dürfen.
Steht schon fest, wer sich zuerst impfen lassen kann?
Nein. Dazu fehlen den Experten der Ständigen Impfkommission noch weitere Daten zu den verschiedenen Impfstoffen und deren Eigenschaften, heißt es seitens des Robert-Koch-Instituts. Eine Empfehlung wird es erst geben, wenn die ersten Impfstoffe zugelassen sind.

Wer hat voraussichtlich Vorrang bei den Impfungen?
Zunächst geht es natürlich um die Verhinderung schwerer Covid-19-Verläufe, die mit Krankenhausaufenthalten und Intensivbehandlungen verbunden sind oder zum Tod führen können. Zudem steht der Schutz von Menschen mit besonders hohem Expositionsrisiko im Vordergrund: also Ärzte und Krankenpfleger, vielleicht aber auch Lehrer und Erzieher.
Auch Mitarbeiter in Pflegeheimen dürften zu dieser Gruppe zählen. Dort gilt zudem das Prinzip des Schutzes vulnerabler Menschen: Die Pandemie hat gezeigt, dass besonders Ältere mit Vorerkrankungen gefährdet sind.
Außerdem gilt das Prinzip der Aufrechterhaltung staatlicher Funktionen und des öffentlichen Lebens: Menschen aus sogenannten systemrelevanten Berufen tragen dazu bei und dürften ebenfalls Priorität haben bei der Impfung.
Wie erfahre ich, wann ich eine Impfung bekommen kann?
Wer zu den Bevölkerungsgruppen gehört, die zuerst den Impfstoff bekommen sollen, wird nach Angaben des Sprechers des Sozialministeriums, Markus Jox, voraussichtlich über eine Art Berechtigungssystem festgelegt. Das sei derzeit noch in der Ausarbeitung zwischen Bund und Ländern. Das Bundesgesundheitsministerium will zudem eine bundesweite Informationskampagne starten.
Kann ich mir einfach einen Termin vereinbaren bei einem der Impfzentren?
Danach sieht es derzeit tatsächlich aus: Risikogruppen sollen nach Angaben des Sozialministeriums über eine Hotline Termine machen können. Die Terminvergabe wird demnach voraussichtlich über die Telefonnummer des Kassenärztlichen Notdiensts 116 117 eingerichtet. Dort soll eine zusätzliche Weiche eingerichtet werden für Impfungen.
Über die Vorwahl oder die Abfrage der Postleitzahl kann dann der Standort bestimmt werden, um festzulegen, welches Impfzentrum zuständig ist. Im Anschluss könnte dann ein Termin vereinbart werden. Bestimmte Fragen sollen nach aktueller Planung dann die Priorisierungen der Ständigen Impfkommission abfragen, erst danach kann ein Termin gemacht werden. Eine digitale Lösung erwähnt der Sprecher nicht. Vor Ort ist den Angaben zufolge eine Kontrolle vorgesehen, ob der Betroffene aktuell Anspruch auf die Impfung hat.
Wie funktioniert der Ablauf in den Impfzentren?
Beim Probelauf in Ulm, wo die Impfung von 120 Menschen pro Stunde simuliert wurde, wurde eine Art „Impfstraße“ angelegt. Die Menschen werden dort mit entsprechendem Abstand durchgeschleust nach vorgezeichneten Wegen, um die Kontakte möglichst gering zu halten. Zunächst soll es ein individuelles Aufklärungsgespräch mit dem Arzt geben, erst danach kann der Patient weiter zur eigentlichen Impfung.
Muss ich mich impfen lassen?
Nein. Eine Impfpflicht wird es nicht geben. Das würde dem Prinzip der Selbstbestimmung widersprechen, das jedem Bürger zusteht. Auch im Positionspapier der Ständigen Impfkommission heißt es explizit: „Impfungen setzen prinzipiell eine aufgeklärte, freiwillige Zustimmung voraus.“ Jeder, der sich impfen lassen will, wird von einem Arzt aufgeklärt und kann sich danach frei entscheiden, ob er die Impfung bekommen möchte oder nicht.

Wann kann ich mich beim Hausarzt impfen lassen?
Das ist derzeit noch nicht absehbar. Dies sei auch davon abhängig, wann welcher Impfstoff zugelassen werde, heißt es seitens des Sozialministeriums.
Im ersten Schritt sollen zentrale Impfzentren – je zwei in den vier Regierungsbezirken des Landes Baden-Württemberg – die ersten Impfungen auf den Weg bringen. 1500 Menschen am Tag sollen sich dort impfen lassen können.
In einem zweiten Schritt werden Kreisimpfzentren aufgebaut, jeder Kreis soll mindestens ein Impfzentrum anbieten. Dort sollen mindestens 750 Menschen am Tag geimpft werden. Während die Zentralen Impfzentren ihre Arbeit nach der vorläufigen Planung im April einstellen sollen, sollen die Kreisimpfzentren noch länger bestehen, voraussichtlich bis Ende Juni.
Ab wann die Impfung dann regulär beim Hausarzt möglich sein wird, steht noch nicht fest. Klar ist aber, dass die einzelnen Stufen ineinander übergehen sollen.

Bin ich nach einmaligem Impfen geschützt?
Nein. Die meisten Impfstoffe, die kurz vor der Zulassung stehen, gehen von zwei Dosen im Abstand von vier Wochen aus. Das heißt, das der Schutz erst mit der zweiten Impfung wirksam wird.
Einen hundertprozentigen Schutz bieten die Impfungen aber nicht – das ist allerdings bei den meisten zugelassenen Impfungen so. Der Corona-Impfstoffhersteller Biontech liegt mit einer prognostizierten Wirksamkeit von 95 Prozent weit über dem Durchschnitt. Bei einer Grippeimpfung etwa liegt die Wirksamkeit bei gerade einmal 60 Prozent.