Geht es nach dem Ortschaftsrat, kann der Bebauungsplan „Hinter dem Dorf III“ umgesetzt werden: Das Gremium stimmte dem Werk von Planer Helmut Hornstein einstimmig zu und gab die Empfehlung an den Gemeinderat weiter, der am Dienstagabend das letzte Wort dazu hat.
Der Bebauungsplan sollte im beschleunigten Verfahren schnell umgesetzt, der Satzungsbeschluss im Mai 2019 gefasst werden. Doch nach einigen Anregungen wurden noch einige Änderungen vorgenommen, so Ortsvorsteher Jakob Krimmel.
Ungewöhnliche Stellungnahme
Ungewöhnlich sei die Stellungnahme eines privaten Eigentümers gewesen, der sein Land nicht als Baugrundstück, sondern als Gartenland ausgewiesen haben wollte, erläuterte Planer Hornstein. Die Ausweisung einer privaten Grünfläche bedurfte einer erneuten, jedoch wegen der geringfügigen Änderungen verkürzten Offenlage.
Nun war nur noch ein Beschluss nötig: Das Landratsamt bat um Eintragung einer Fläche „HQ-Extrem“, eine Bezeichnung für die prozentuale Wahrscheinlichkeit von Hochwasser/Überflutung. In HQ-Extrem-Bereichen außerhalb der festgesetzten Überschwemmungsgebiete muss die Bauleitplanung Hochwasserrisiken im Zuge der bauleitplanerischen Abwägung berücksichtigen.
Keine Gefahr für Hochwasser
Krimmel erinnerte, dass das Baugebiet erst durch Hochwassermaßnahmen möglich wurde. Die wegen Leitungen höher festgesetzten Fußbodenhöhen schützten auch bei möglichen kleineren Überschwemmungen, aber es bestünde laut Wahrscheinlichkeitsberechnung keine Gefahr für Hochwasser; lediglich für Keller sollte man sich wappnen.
Da die Plätze auch Anwohnern zur Verfügung stehen, gab Ortschaftsrat Karsten Küpfer (LBU) Bedenken aufgrund von Erfahrungen weiter: Andernorts habe ein Anwohner zwei öffentliche Stellplätze dauerhaft mit Auto und Boot belegt: „Das hat mächtig für Ärger gesorgt.“ Ob man in Ahausen nicht dahingehend vorbeugend oder erst im Nachhinein tätig werden solle? „Ich hoffe auf die Vernunft der Anwohner, ich denke, wir sollten erst einmal abwarten, wie gut oder nicht gut es funktioniert“, sagte Krimmel.
Intensive Beratungen
Zuvor hatte Zuhörer Wolfgang Zeidler noch nachgefragt, ob man die Dachneigungen noch ändern könne, damit man sie besser mit Fotovoltaik bestücken könne. Der Zeitpunkt dafür sei denkbar ungünstig, antwortete Krimmel. Der Bebauungsplan sei sehr intensiv beraten worden, man habe viel über Dachneigung und Ausrichtung diskutiert. Die Dachneigung könne zwischen 32 bis 45 Grad gewählt werden und heute müsse man den Beschluss für den städtebaulich ausgereiften Entwurf fassen.