Die finanzielle Misere rund um den Medizin Campus Bodensee (MCB) führte dazu, dass der Häfler Gemeinderat am Montag das Aus für das Krankenhaus 14 Nothelfer in Weingarten beschloss. Doch auch die beiden verbleibenden MCB-Krankenhäuser in Friedrichshafen und Tettnang werden weiterhin Finanzmittel der Stadt Friedrichshafen benötigen, denn auch diese Häuser machen Miese: Auf 4,3 Millionen Euro schätzt die Geschäftsführung das Defizit für Friedrichshafen in diesem Jahr, 1,4 Millionen Euro sind es für Tettnang.
OB sagt geplantes Gespräch ab
Und weil der Bodenseekreis am Krankenhaus Tettnang mit 5,1 Prozent beteiligt ist, hat nun Oberbürgermeister Andreas Brand den Landkreis dazu aufgefordert, sich finanziell am MCB zu beteiligen. Das sagte er in der Gemeinderatssitzung am Montag und so steht es auch in der Sitzungsvorlage. Schon am 22. Juli schrieb der OB Landrat Lothar Wölfle an und kündigte Gesprächsbedarf in Sachen Kliniken an. „Natürlich bin ich bereit, mit dem Oberbürgermeister zu sprechen, wenn er mich darum bittet. Wir hatten dann für September ein Gespräch vereinbart“, berichtet Lothar Wölfle. Doch den Termin habe OB Brand wieder abgesagt, weil die Entscheidung rund um die Schließung des Weingartener Krankenhauses anstand. Danach passierte nach Angaben von Lothar Wölfle nichts mehr in Sachen Gespräch, es wurde auch kein neuer Termin vereinbart.
Verträge sehen gar keine Zuschüsse vor
„Ich habe erst wieder davon in der Sitzungsvorlage gelesen“, berichtet Landrat Lothar Wölfle. Dabei sei eigentlich glasklar, warum sich der Bodenseekreis nicht am MCB finanziell beteiligt. „Das hat juristische Gründe“, erklärt Lothar Wölfle. Zum einen wurde vertraglich zwischen der Stadt Friedrichshafen und dem Landkreis geregelt, dass es keine Zuschusspflicht für den Kreis gibt, auch wenn der Bodenseekreis 5,1 Prozent Anteile an der Klinik Tettnang hält. „Das wurde schon damals bei der Übernahme intensiv diskutiert und war Voraussetzung für die Zustimmung des Kreistags„, erklärt Lothar Wölfle.
Kein Handlungsbedarf für den Landrat
Zudem ist ein weiterer Punkt zu beachten. „Der Landkreis ist laut Gesetzgebung erst gefordert, wenn die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung durch andere Träger nicht sichergestellt ist, was ja beim MCB nicht der Fall ist“, so der Landrat. Für ihn bedeute das, dass derzeit für den Kreis kein Handlungsbedarf bestehe. „Das Gesetz ist da eindeutig“, sagt Wölfle und weist darauf hin, dass letztendlich der Kreistag entscheiden muss.