- Was tue ich, wenn ein Elternteil plötzlich nicht mehr allein zurechtkommt? Plötzliche Pflegebedürftigkeit steht oft in Zusammenhang mit einer Krankenhausbehandlung. Normalerweise organisiert dann das Entlassmanagement im Krankenhaus die anschließende Versorgung: Es gibt Medikamente und Verordnungen mit und leitet gegebenenfalls die Kurzzeitpflege oder die Beantragung eines Pflegegrads in die Wege. Manchmal stellt sich heraus, dass mehr Unterstützung benötigt wird als angenommen. Dann können Sie zu uns in die Beratung kommen und wir überlegen, was nötig ist. Viele berufstätige Angehörige wissen nicht, dass sie im akuten Pflegefall Fall Anspruch auf Arbeitsunterbrechung bis zu zehn Tagen haben, in denen sie die Pflege übernehmen oder organisieren können.
- Was kann ich tun, wenn die Pflegebedürftigkeit langsam kommt? Es gibt viele Hilfsmittel, die den Alltag erleichtern: von Sockenanziehern und Knopfeinfädlern über die sprechende Uhr bis zum Rollator. Wenn der Haushalt beschwerlich wird, kann eine Haushaltshilfe zum Beispiel auf Minijobbasis den Alltag erleichtern. Wer Unterstützung bei Bankangelegenheiten oder Rechnungsgeschäften braucht, kann eine Betreuung für diesen Bereich bei der Betreuungsbehörde beantragen. Mobilität ist ein großes Thema. Wer ungern allein unterwegs ist, kann sich an die Nachbarschaftshilfen wenden; die organisieren eine Begleitung oder den Einkauf. In vielen Gemeinden gibt es Fahrdienste, die ihre Gäste zum Teil an der Haustür abholen. Bei medizinischen Problemen kann der Arzt eine Behandlungspflege verordnen. Es ist in jedem Fall sinnvoll, schon in diesen Fällen an die Beantragung eines Pflegegrads zu denken.
- Wie funktioniert das mit den Pflegegraden? Es gibt fünf Pflegegrade, die sich an der Selbstständigkeit der Betroffenen orientieren. Pflegebedürftigkeit beginnt, wenn eine Person im Alltag auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Pflegegrad 1 bedeutet eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung.
- Wie beantrage ich einen Pflegegrad? Sie rufen bei der Krankenkasse an, dort sind auch die Pflegekassen angesiedelt. Die schicken den Antrag, den Sie ausgefüllt zurücksenden. Die Kasse beauftragt den Medizischen Dienst der Krankenversicherung, der kommt zur Begutachtung bei Ihnen vorbei. Die Pflegebedürftigkeit wird anhand von fünf Lebensbereichen und 64 Einzelbeobachtungen ermittelt. Es ist sinnvoll, wenn ein Angehöriger bei diesem Termin dabei sein kann. Eher kontraproduktiv ist es, die Wohnung vorher auf Hochglanz zu polieren. Ich rate auch, sich davor beraten zu lassen, um die wesentlichen Punkte zu kennen und anzusprechen. Innerhalb von fünf Wochen nach Antragstellung sollte über den Pflegegrad entschieden sein.
- Was bedeutet ein Pflegegrad? Die Pflegegrade entscheiden über die Leistungen der Pflegekassen. Bei Pflegegrad 1 etwa gibt es kein Geld für pflegende Angehörige oder einen Pflegedienst, aber es können monatlich 125 Euro für die Entlastung etwa im Haushalt durch anerkannte Anbieter beantragt werden, 40 Euro für Pflegehilfsmittel oder auch 4000 Euro für bauliche Veränderungen im Wohnumfeld. Bei Pflegegraden 2 bis 5 kommen weitere Leistungen hinzu.
- Was zahlen die Pflegekassen? Grundsätzlich zahlen die Pflegekassen ab Pflegegrad 2 gestaffelte Beträge für die Pflege durch Angehörige oder durch einen Pflegedienst. Das kann auch anteilig aufgeteilt sein. Dazu kommt bei Bedarf Geld für Tagespflege. Leistungen für Verhinderungspflege helfen bei der Finanzierung einer Vertretung, wenn die pflegende Person verhindert ist, das kann heißen krank, auf Reisen oder im Urlaub, oder wenn sie sich auch stundenweise eine Auszeit nimmt. Auch für Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim gibt es zusätzliche Mittel. Das Geld für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kann zumindest anteilig auf den jeweils anderen Bereich übertragen werden. Diese Beträge sind immer gedeckelt, bei mehr Bedarf müssen Pflegebedürftige oder Angehörige zuzahlen. Auch hier ist eine individuelle Beratung sinnvoll.
- Welche Betreuung ist zu Hause möglich? Grundsätzlich ist von der Unterstützung durch eine Haushaltshilfe bis zur medizinischen Intensivpflege alles auch zu Hause möglich. Pflegende Angehörige, die berufstätig sind, können für Stunden oder Tage die Tagespflege nutzen. Bei einigen Anbietern geht das sogar sieben Tage in der Woche. Die Pflege und Betreuung können Angehörige, ein Pflegedienst oder Haushaltshilfen übernehmen. Über die Möglichkeiten, eine Haushaltshilfe zu beschäftigen, sollte man sich gesondert beraten lassen. Haushaltshilfen unterliegen in jedem Fall dem deutschen Arbeitsrecht, dürfen also nicht mehr als acht Stunden am Tag und nicht mehr als sechs Tage in der Woche arbeiten. Sie verdienen den Mindestlohn von 9,19 Euro in der Stunde. Damit käme man im Monat auf 2400 bis 2600 Euro. Professionelle Pflegedienste pflegen bis zu 24 Stunden am Tag. Das ist wesentlich teurer und kann zwischen 8000 und 18 000 Euro liegen. Kommt medizinische Behandlungspflege dazu, übernimmt bei ärztlicher Verordnung einen Großteil die Krankenkasse.
- Worauf muss ich bei der Entscheidung für ein Pflegeheim achten? Das ist immer eine sehr individuelle Entscheidung. Es geht um den zukünftigen Lebensmittelpunkt. Da sollte man den Ort und die Lage angucken: Wer lebt in der Nähe, wie ist die Anbindung? Ich empfehle auf jeden Fall, sich das Heim selbst anzusehen. In fast allen Einrichtungen gibt es regelmäßig einen Tag der offenen Tür, meist einmal im Monat. Da kann man sich informieren: Wie fühle ich mich, wenn ich reinkomme? Wie riecht es? Welchen Eindruck machen Angestellte und Bewohner? Wie ist das Freizeitangebot? Jedes Heim erhebt einen vom Pflegegrad unabhängigen sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Dazu kommen Unterkunft und Verpflegung und Investitionskosten. Das kann man sich im Internet etwa beim AOK-Pflegenavigator ansehen. Die Zusatzkosten durch die Pflege übernimmt die Pflegekasse je nach Pflegegrad.
- Was raten Sie älteren Menschen und ihren Angehörigen grundsätzlich? Kümmern Sie sich rechtzeitig um diese Angelegenheiten. Scheuen Sie sich nicht, frühzeitig Hilfe in Anspruch zu nehmen, von einer Nachbarschaftshilfe etwa. Sollten Sie eine Kurzzeitpflege brauchen, denken Sie daran, dass die Plätze im Bodenseekreis knapp sind und planen Sie hier langfristig.
Pflege muss fit für die Zukunft werden
Der Pflegestützpunkt im Landratsamt ist seit 2010 Anlaufstelle für Pflegebedürftige und Angehörige. Gabriele Knöpfle und ihre Kollegin Melanie Haugg beraten umfassend und unabhängig zu allen Bereichen rund um die Pflege. Bei Bedarf machen sie auch Hausbesuche. Der Pflegestützpunkt ist ein Baustein, mit dem im Kreis den Anforderungen einer alternden Gesellschaft begegnet wird. Viele Akteure befassen sich damit: Landratsamt und Kommunen, kirchliche Träger und Wohnungsbaugenossenschaften.
Vergangene Woche trafen sich Vertreter aus Pflege und Politik zum Fachgespräch im Karl-Maybach-Stift der Bruderhaus-Diakonie. „Ich habe den Eindruck, dass hier das Thema Pflege unter verschiedenen Gesichtspunkten angegangen wird“, sagte Heike Baehrens, Pflegebeauftragte der SPD-Bundesratsfraktion. Positiv wertete sie die Kooperation vor Ort über Konfessions- und Gemeindegrenzen hinweg sowie die innovativen Konzepte. Im Friedrichshafener Allmand-Carré etwa hat die Kreisbaugenossenschaft 97 Wohnungen gebaut, davon 38 betreute Seniorenwohnungen und eine Seniorenwohngemeinschaft. Die Pflegeschule des Diakonischen Instituts für soziale Berufe bildet 171 Menschen aus, die Hälfte davon kommt aus dem Ausland. Die Schule unterstützt sie bei der Wohnungssuche und mit Sprachkursen. Der Tagungsort, das Karl-Maybach-Stift, versteht sich auch als Begegnungstätte im Stadtteil und kooperiert mit Schulen und Kindergärten.
Allerdings gibt es auch in der Region Engpässe: Die Zahl der Kurzzeitpflegeplätze ist begrenzt, die Umstellung auf Einzelzimmer in stationären Einrichtungen stellt viele Träger vor Herausforderungen und in vielen Einrichtungen fehlen Fachkräfte.