Um das Erbe von Ferdinand Graf von Zeppelin, die vor 100 Jahren gegründete Zeppelin-Stiftung, ringen Oberbürgermeister Andreas Brand und Albrecht Graf von Brandenstein-Zeppelin. Der Eine im Interesse der Stadt, die seit 1947 das enorme Vermögen verwaltet, nachdem die Stiftung auf Drängen der französischen Besatzungsmacht aufgelöst wurde – ein in der Rechtsgeschichte einmaliger Vorgang. Der Andere hält die damalige Enteignung für rechtswidrig und fordert, die zuvor rechtsfähige Stiftung wieder zu beleben.

Diese Auseinandersetzung landete im Januar 2017 beim Verwaltungsgericht Sigmaringen. Zwölf Monate lang passierte – nichts. Ein Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest, weil Albrecht Graf von Brandenstein-Zeppelin die von ihm und seinem Sohn Frederick eingereichte Klage noch nicht begründet hat. OB Brand hält dies für eine "aussichtslose Verzögerungstaktik", erklärte er zuletzt in der Oktober-Sitzung des Gemeinderates. Der Kläger fordert die Stiftung betreffende Akteneinsicht in den Archiven der Stadt, die Brand nicht gewähren wolle. "Uns liegt kein Antrag vor", entgegnete Stadtsprecherin Monika Blank im Dezember auf Nachfrage.

Dem widerspricht von Brandenstein-Zeppelin. "Im Hintergrund wird seitens der Stadt nichts unversucht gelassen, um die Akteneinsicht aufzuhalten." Zunächst hieße es, ihm lägen alle Akten bereits vor. Dann habe die Stadt mitgeteilt, es bestünde kein Recht auf Akteneinsicht und die in diesen Akten enthaltenen Informationen seien für die Klagebegründung ohnehin nicht notwendig, führt der Graf in einer Presseerklärung aus. Zuletzt hätten die Anwälte der Stadt ihre Sorge über eine "Ausforschung" formuliert.

Antrag auf Akteneinsicht liegt vor

Dem sei das Verwaltungsgericht Sigmaringen mit Schreiben vom 5. September entgegengetreten, in dem festgestellt wurde, dass "eine verfahrenswidrige 'Ausforschung' zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar" sei. Abgesehen davon habe das Gericht angeregt, das Thema Akteneinsicht außerhalb des gerichtlichen Verfahrens zu klären. Mittlerweile liege ein auf neun Seiten ausführlich begründeter Antrag auf Akteneinsicht bei der Stadt vor, erklärt von Brandenstein-Zeppelin, der das Verhalten von OB Brand diesbezüglich für "paradox" hält. Schließlich sehe das Stadtoberhaupt seinen juristischen Bemühungen gelassen entgegen, weil die Klage angeblich vollkommen unbegründet sei. Diese Begründung werde er nach Sichtung und Auswertung der Akten erstellen, falls die Stadt seinem Antrag stattgebe.

Interesse an einem jahrelangen Rechtsstreit hat aber auch von Brandenstein-Zeppelin nicht. "Diese Auseinandersetzung ließe sich in relativ kurzer Zeit beilegen, wenn sich beide Parteien und der Staat zu einem Dialog bereit finden würden", erklärt er. Denn das Land könnte als Rechtsaufsicht über die Stiftungen jederzeit verfügen, dass die alte, für sich rechtsfähige Zeppelin-Stiftung wiederhergestellt wird. Ein Gesprächsangebot werde er vermutlich erst dann erhalten, wenn das Verwaltungsgericht ihn als Kläger legitimiere. Ein weiteres Indiz für die "mangelnde Dialogfähigkeit" des Oberbürgermeisters sieht Brandenstein-Zeppelin auch in der Auseinandersetzung mit ZF-Vorstandschef Stefan Sommer, der im Dezember nach öffentlich ausgetragenen Differenzen mit dem Hauptgesellschafter seinen Stuhl räumte.

Eine klare Meinung hat Albrecht Graf von Brandenstein-Zeppelin auch zur Gründung der Ferdinand gGmbH unter dem Dach der Zeppelin-Stiftung. Hier will die Stadt einen Teil der Dividende bunkern und so ein Vermögen von einer Milliarde Euro anhäufen, um heutige Stiftungsaufgaben langfristig abzusichern. "Das ist ein weiterer Akt des Missbrauchs der Stiftungsgelder", sagt der Graf, weil die Erträge nur zu mildtätigen Zwecken verwendet werden dürften, die Stadt sie jedoch für die städtische Daseinsvorsorge verwende. Würde die rechtsfähige Zeppelin-Stiftung wiederhergestellt, hätte sie Anspruch auf Schadensersatz. In dem Fall hätte die Stadt dann in Zusammenarbeit mit Rechtsaufsicht und Finanzamt Stiftungsmittel veruntreut.

Dieses städtische Sparschwein demotiviere seiner Meinung nach Zehntausende ZF-Mitarbeiter, die nicht am Standort Friedrichshafen arbeiten. Warum sollen ZFler anderswo den Gürtel enger schnallen und Effizienzprogramme akzeptieren, wenn der Mehrheitsgesellschafter am Stammsitz die dreifache Dividende verlange und bei der Verwendung der Gelder "in erster Linie an seine Wähler" denkte, fragt von Brandenstein-Zeppelin. "Diese Vorgänge zeigen deutlich, dass die Gemeindeordnung zutreffend vorsieht, dass Kommunen wie die Stadt Friedrichshafen sich nicht außerhalb der städtischen Daseinsvorsorge an großen Wirtschaftsunternehmungen wie der ZF AG beteiligen sollen." Das gehöre strukturell nicht zur Aufgabe von Kommunen.

 

Rechtsstreit

Am 24. September 2015 hatten Albrecht Graf von Brandenstein-Zeppelin und sein Sohn Frederick beim Regierungspräsidium Tübingen die Wiederherstellung der ursprünglichen Zeppelin-Stiftung beantragt. Monatelang tauschten die Anwälte Schriftsätze aus, die letztlich rund 500 Seiten umfassten. Kurz vor Weihnachten 2016 hatte die Behörde den Antrag mit einer 161 Seiten langen Begründung abgelehnt; er sei unzulässig und unbegründet. So sei die 1947 erlassene Anordnung zur Übertragung der Stiftung auf die Stadt "in Form eines Gesetzes" erfolgt. Einen solchen Schritt rückgängig zu machen, sei "Gerichten vorbehalten", schrieb das RP. Gegen die Entscheidung reichte Brandenstein-Zeppelin im Januar 2017 Klage beim Verwaltungsgericht ein. (kck)