Bereits im Juni 2013 hatte das Landgericht Ravensburg den Mann rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt, informiert die Polizei in einem Pressetext. Wie es darin weiter heißt, war er zudem im Sommer 2016 durch das Amtsgericht Ravensburg wegen falscher uneidlicher Aussage zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden.

Mann wurde 2017 abgeschoben

Nachdem der 42-Jährige einen Teil seiner sechsjährigen Gesamtfreiheitsstrafe abgesessen hatte, sei er 2017 abgeschoben worden. Aus diesem Grund sei von der Vollstreckung der noch zu verbüßenden Restfreiheitsstrafen aus beiden Urteilen abgesehen worden. Gleichzeitig habe man gegen ihn einen Vollstreckungshaftbefehl über eine Restfreiheitsstrafe von über zwei Jahren sowie einen weiteren über eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten erlassen.

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„Da der Mann nach Deutschland zurückgekehrt war, wurden die gegen ihn bestehenden nationalen Vollstreckungshaftbefehle vollzogen“, schreibt die Polizei weiter. Noch am Abend sei er von Beamten der Bundespolizei in eine Justizvollzugsanstalt gebracht worden.