Die Corona-Krise hatte die Region längst erreicht, Absage reihte sich an Absage, als für das Torture Ship noch immer der ursprüngliche Termin vorgesehen war: der 27. Juni. Bereits Mitte Mai sagte Thomas Siegmund auf SÜDKURIER-Anfrage allerdings auch, dass er sich selbst nicht vorstellen könnte, dass der Termin wie geplant stattfinden kann. Inzwischen steht fest: Das Torture Ship wird am Samstag, 27. Juni nicht ablegen, neuer Termin ist der 29. August.
„Die Einschränkungen sind aktuell noch zu umfangreich“, ist auf der Webseite der Agentur unter anderem zur Verschiebung zu lesen. „Das Torture Ship dürfte aktuell ablegen, allerdings nur mit entsprechenden Auflagen“, erklärt Thomas Siegmund. Eine Begrenzung auf maximal 200 Teilnehmer könnte – sollte sie Ende August noch gelten – ihm zufolge auch ein Absagegrund für den Ersatztermin sein. Bislang seien etwa 150 Tickets verkauft worden.
„Die Leute sind zurückhaltend. Viele wollen erst mal die Entwicklung abwarten“, schildert Siegmund. Es gebe aber auch viele Leute, „die bei eingehaltenen Vorsichtsmaßnahmen wenig bis keine Bedenken haben und einfach gern dieses Event besuchen möchten“. Ob und unter welchen Bedingungen das Torture Ship tatsächlich ablegen kann, bleibt aber vorerst auch für jene spannend, die die Party selbst zwar nicht besuchen, doch aber das Spektakel vor dem Ablegen des Schiffs verfolgen wollen.
Maskenpflicht und Kontaktdaten-Erfassung? Corona-Regeln gelten auch auf dem Torture Ship
Die Bodensee-Schiffsbetriebe setzen voraus, dass die Ende August seitens der Politik vorgegebenen Corona-Regelungen eingehalten werden, erklärt Sprecher Josef Siebler auf SÜDKURIER-Anfrage. Aktuell würde das beispielsweise eine Maskenpflicht in bestimmten Bereichen sowie die Erfassung der Kontaktdaten aller Partygäste bedeuten.
„Bei einer Fetischparty ist eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht das Schlimmste“, so Siegmund. „Ein Teil der Szene trägt so oder so Masken, wenn auch andere.“ Ohne Maskenpflicht gehe es sicherlich nicht und auch das Erfassen der Kontaktdaten von Gästen sehe er nicht als Ausschlusskriterium. Letzteres sei zu Beginn der Krise bereits bei einigen Veranstaltungen Pflicht gewesen.
Entschieden werden soll Mitte August
„Wir stehen in ständigen Kontakt mit den BSB, die wiederum in Kontakt mit den jeweiligen Behörden der Städte stehen“, erklärt Siegmund. Was aktuell erlaubt sei oder auch nicht, werde in zwei Monaten aber möglicherweise keine Bedeutung mehr haben. „Man kann nur abwarten und etwa zwei Wochen vor dem Termin endgültig entscheiden.“