Recht unscheinbar ist das Verbot in der Häfler Polizeiverordnung aus dem Jahr 2005. Unter Paragraf 23, „Schutz der Grün- und Erholungsflächen“, heißt es da in Absatz 3: „Das Baden im Bodensee ist entlang der Ufer- und Seestraße und entlang der Hafenanlagen verboten.“ Doch der Passus könnte in dieser Form bald Geschichte sein.
Denn die Polizeiverordnung würde im Dezember automatisch außer Kraft treten, nach 20 Jahren Gültigkeit. Die Verwaltung war also angehalten, die alten Regelungen zu überprüfen und dem Gemeinderat bei Bedarf eine überarbeitete Fassung zum Beschluss vorzulegen. In mehreren Punkten sah das Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung diesen Überarbeitungsbedarf, unter anderem beim besagten Paragraf 23.
Mehr Aufenthaltsqualität durch Bade-Erlaubnis
Künftig soll nur noch das Baden in „der Nähe und entlang der Hafenanlagen verboten“ sein, heißt es in der Sitzungsvorlage, die zunächst vom Finanz- und Verwaltungsausschuss beraten wurde. „Das Verbot des Badens an der Ufer- und Seestraße wurde gestrichen, da es nach Auffassung der Verwaltung nicht mehr zeitgemäß ist“, heißt es weiter.
Durch „bauliche Veränderungen“ soll der Uferbereich dort in Zukunft mehr direkten Seezugang erhalten, zudem verspricht sich die Verwaltung eine Steigerung der Aufenthaltsqualität durch die Bade-Erlaubnis. „Dies gilt umso mehr, als bereits der Aufenthalt im Uferbereich zulässig ist, worauf auch nicht verzichtet werden soll.“ Eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung lasse sich dadurch nicht erkennen, schließt der Absatz.
Neue Regelung könnte am 1. Juli in Kraft treten
Im Finanz- und Verwaltungsausschuss hat es für die Vorlage eine einstimmige Beschlussempfehlung gegeben. Nun wird die Neufassung der Polizeiverordnung auch in den Ortschaftsräten beraten, am 23. Juni wird der Gemeinderat über die Vorlage abstimmen. Die neuen Regeln würden bei einem positiven Beschluss am 1. Juli 2025 in Kraft treten.