Das Innenministerium bereitet die europaweite Ausschreibung des neuen Luftrettungsstandorts Deggenhausertal-Wittenhofen vor. Im ersten Halbjahr 2024 soll das Vergabeverfahren auf den Weg gebracht werden. Das geht aus einer Antwort des Ministeriums auf Anfrage des SÜDKURIER hervor.

Verlegung auf die grüne Wiese

Rettungshubschrauber „Christoph 45“ soll vom Klinikum Friedrichshafen abgezogen und drei Flugminuten nordwestlich auf der grünen Wiese in Wittenhofen neu stationiert werden. So hat es das Land im November 2022 entschieden, um die Luftrettung in der Region zu optimieren. Das Grundstück muss jedoch erst erschlossen werden, da es außerhalb des Ortskerns liegt.

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Mit der Ausschreibung konterkariert das Innenministerium allerdings eine Erklärung, die das Land Baden-Württemberg im Oktober 2023 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart abgegeben hat. In dem Rechtsstreit gingen Notärzte, darunter Benjamin Conzen aus Friedrichshafen, unter anderem gegen die Verlegung von „Christoph 45“ vor, weil sie gesetzeswidrig sei. Aktuell gilt, dass Rettungshubschrauber bei geeigneten Kliniken stationiert sein müssen. In Wittenhofen gibt es kein Krankenhaus. Das Verfahren wurde beigelegt, weil das Land am 23. Oktober schriftlich zu Protokoll gab, dass „vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens eine Verlegung des Rettungshubschraubers Christoph 45 nicht erfolgen (wird)“.

Land bestreitet Zusicherung

Wie passt diese Aussage zur nun geplanten Ausschreibung des neuen Standorts, womit vollendete Tatsachen geschaffen werden? Eine solche Zusicherung des Landes „hat es nie gegeben“, antwortet eine Sprecherin des Innenministeriums auf Anfrage. Das Verwaltungsgericht hingegen teilt mit, dass diese Erklärung des Landes nach wie vor Bestand habe. „Die Beteiligten sind sich aber in der Interpretation des Satzes nicht einig“, führt Richter Samuel Thomann, Pressesprecher des VG Stuttgart, aus. Für das Land sei dieser Satz keine rechtsverbindliche Zusicherung, sondern „lediglich eine Beschreibung der Hintergründe“.

Novelle noch lange nicht beschlossen

Tatsächlich plant die Landesregierung, das Rettungsdienstgesetz zu ändern. Der Entwurf der Novelle wurde im Dezember online gestellt. In der Neufassung steht, dass künftig das Innenministerium die Hubschrauber-Standorte festlegt – ohne jegliche Vorgaben. Wann der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht wird, ist aktuell unklar. Offenbar geht das Innenministerium aber davon aus, dass die geänderte Passage zu den Luftrettungs-Standorten durchgeht.

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Das Innenministerium argumentiert, dass für die Neuordnung der Luftrettung in Baden-Württemberg mindestens zwei bis fünf Jahre gebraucht werden. Die Verlegung von „Christoph 45“ werde also erst „in einigen Jahren erfolgen“. Bis dahin, so die Argumentation, ist der Rechtsrahmen neu abgesteckt und das Innenministerium dann legitimiert, Rettungshubschrauber auch auf der grünen Wiese zu stationieren.