Weil sich nicht mehr zweifelsfrei klären lässt, was beim Frühlingsfest 2022 in der Nacht zum Sonntag tatsächlich geschah, ist ein 19-jähriger Mann aus Friedrichshafen am Mittwoch vom Jugendschöffengericht in Tettnang freigesprochen worden. Ihm hatte man gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, weil er nach Zeugenaussagen dabei gewesen sein soll, als es am 29. Mai 2022 in Schnetzenhausen zu einer Auseinandersetzung gekommen war, bei der ein Student eine Gesichtsfraktur davongetragen hatte.

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Man habe sich im Festzelt kennengelernt, gut unterhalten und beschlossen, nach Festende noch gemeinsam in ein Lokal nach Ravensburg zu fahren, schilderte das Opfer vor Gericht. Weil der Angeklagte noch etwas aus seiner Wohnung holen wollte, seien die Studenten ihm und seinen beiden Begleiterinnen gefolgt und hätten auf der Straße gewartet.

Situation vor der Wohnung des Angeklagten eskaliert

Zwei Männer und eine betrunkene Frau hätten die Wartenden dort angepöbelt und beschimpft. Auf einem Balkon hätten sechs bis acht Personen gestanden, die dann ebenfalls Drohungen heruntergerufen hätten. Ein Zeuge wollte dort auch den Angeklagten gesehen haben. Dann seien die Männer ohne ersichtlichen Grund vom Balkon die Treppe herunter gerannt, um die Studenten zu bedrohen, zu schubsen und zu stoßen. Als der Geschädigte sich im Weggehen umdrehte, traf ihn ein Faustschlag im Gesicht. Soweit die Aussage des Opfers.

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19-Jähriger hat bereits einschlägige Einträge im Strafregister

Der Angeklagte wies von Anfang an jede Beteiligung von sich. „Ich war das nicht. Ich habe meinen Geburtstag im Festzelt gefeiert und als ich nach Hause kam, stand die Polizei vor der Tür“, sagte er. Die Version des Angeklagten sei nicht stimmig, er hätte genug Zeit gehabt, um nochmals wegzugehen und dann bei der Polizei den Ahnungslosen zu spielen, sagte Staatsanwältin Juliane Prasse. Das Strafregister des 19-Jährigen weist acht Einträge aus, darunter Diebstahl, Unterschlagung und Körperverletzung.

„Wir meinen, glauben, aber wir wissen es nicht. In toto reicht es nicht aus, um Sie zu verurteilen, deshalb sind Sie freizusprechen.“
Richter Peter Pahnke

„Nach unserer Überzeugung kann ihnen eine Straftat nicht nachgewiesen werden, auch wenn wir Ihnen die vorgelegte Story nicht komplett abnehmen“, sagte Richter Peter Pahnke in der Urteilsbegründung, und weiter: „Wir meinen, glauben, aber wir wissen es nicht. In toto reicht es nicht aus, um Sie zu verurteilen, deshalb sind Sie freizusprechen.“ Die Kosten des Verfahrens gehen zulasten der Staatskasse.