Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) geführte Liste der Risikogebiete ist lang. Aktuell umfasst sie 130 Staaten, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Corona-Infektion besteht. Und diese Liste kann jederzeit länger werden. Was also tun, wenn man aus einem solchen Gebiet zurückkommt? Und wie reagieren die Unternehmen in der Region?
„ZF rät seinen Mitarbeitern von Privatreisen in Covid-19-Risikogebiete ab“, sagt ein Sprecher des Unternehmens. Auch die Stadt und Airbus empfehlen, solche Reisen lieber nicht anzutreten. „Grundsätzlich gibt es aber kein Reiseverbot“, sagt Monika Blank, Sprecherin der Stadtverwaltung, und verweist wie Airbus, ZF und Stadtwerk am See auf die Corona-Einreiseverordnung des Landes: Diese sieht für den Fall einer Einreise aus einem Risikogebiet eine 14-tägige Quarantäne vor, verläuft sie symptomlos können die Mitarbeiter anschließend wieder ins Büro. „Zusätzlich muss die zuständige ortspolizeiliche Behörde und das Personalamt über die Rückkehr aus einem Risikogebiet informiert werden.“
Verstöße können zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen
Wer in Quarantäne ist und die städtischen Gebäude deshalb nicht betreten darf, könne im Home-Office arbeiten, sein Zeitguthaben abbauen, die Zeit mit weiteren Urlaubstagen überbrücken oder eine unbezahlte Freistellung beantragen, sagt Blank. Und wer einen negativen Coronatest hat, könne die Quarantäne sogar ganz vermeiden oder verkürzen.
ZF rät seinen Mitarbeitern trotz negativem Corona-Test weiter auf Symptome zu achten und in Selbstquarantäne zu bleiben. Und auch Airbus „appelliert an die Eigenverantwortung der Mitarbeiter“. Missachtungen und Verstöße gegen die Landesverordnung „können jedoch zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen“, betont Mathias Pikelj von Airbus. Fällt Home-Office als Option weg und ist ein Mitarbeiter absichtlich in ein Gebiet gereist, das bei Reiseantritt schon zu den Risikoländern zählte, fällt während der Quarantäne auch der Lohn weg, sagt Sebastian Dix vom Stadtwerk am See.
Nach fünf Tagen streikt der Werksausweis
Noch umfangreicher sind die Maßnahmen bei Rolls-Royce Power Systems: Nach fünf Tagen Urlaub streikt künftig der Werksausweis. Wer dann aufs Gelände will und in keinem Risikogebiet war, bekommt den nach kurzer Rückmeldung auch wieder freigestellt. Alle andere müssen einen Corona-Test machen und tragen die Kosten dafür selbst. „Das Testergebnis darf dann nicht älter als 72 Stunden sein“, sagt Wolfgang Boller, Sprecher des Unternehmens. Ist das Ergebnis negativ, dürfen die Mitarbeiter wieder auf das Gelände, ist es positiv, folgt die 14-tägige Quarantäne.
Auch wenn das zunächst etwas drastisch klingt, sind die Rückmeldungen, die Boller erhält „durchweg positiv“. Um nicht allzu sehr in die Privatsphäre der Mitarbeiter einzudringen, „verlangen wir von den Rückkehrern auch nicht, anzugeben, in welchem Land sie Urlaub gemacht haben, sondern nur, ob sie in einem Land waren, das vom RKI als Risikogebiet eingestuft ist“, sagt Boller.