Das Ordnungsamt Markdorf hat seit Beginn der Pandemie sieben Bußgeldanzeigen an das Landratsamt Bodenseekreis weitergeleitet. „Für die Ahndung von Corona-Verstößen sind die Großen Kreisstädte und die Landratsämter zuständig“, erklärt Ordnungsamtsleiter Jürgen Hess auf SÜDKURIER-Nachfrage. Die Stadt selbst habe keine Verstöße geahndet.
Wie viele Bußgeldanzeigen die Polizei dem Landratsamt vorgelegt hat, ist Jürgen Hess nicht bekannt. Bei den sieben Bußgeldanzeigen des städtischen Ordnungsamtes handelte es sich um vier Verstöße gegen die Ansammlungsbeschränkungen, zwei Verstöße gegen die Maskenpflicht und einmal wegen einer nicht zulässigen Veranstaltung. So drehte es sich meist um Jugendliche im öffentlichen Raum.
Verstöße gegen Ansammlungsverbot und Maskenpflicht
Robert Schwarz, Pressesprecher des Landratsamtes Bodenseekreis, teilt mit: „Zum heutigen Tag (Stand, 12. April) wurden seit Beginn der Pandemie 175 Verstöße im Bereich Markdorf bearbeitet.“ Hierunter fallen hauptsächlich Verstöße gegen das Ansammlungsverbot. Außerdem gab es Verstöße gegen den Mindestabstand, die Maskenpflicht, Quarantäneverordnung, Einreiseverordnung und gegen die Ausgangsbeschränkung. Neben dem Ordnungsamt wurden die Verstöße durch die Polizei angezeigt, erklärt Schwarz.

Das Bußgeldvolumen beträgt laut Robert Schwarz insgesamt 13 305 Euro. Allerdings handelt es sich hierbei um Sollstellungen, da die Bescheide teils noch nicht rechtskräftig sind, noch nicht beglichen wurden sowie noch ersatzweise Arbeitsauflagen (Jugendliche) beantragt werden können. Darüber entscheidet bei Antrag dann das Amtsgericht, so Schwarz.

Ordnungsamt leistet rund 120 Kontrollen
Das Ordnungsamt hat in den vergangen 12 Monaten laut Jürgen Hess rund 120 Kontrollen geleistet. In etwa 70 Fällen wurde die Pflicht zur Quarantäne kontrolliert. Bei den restlichen handelte es sich um Kontrollen im Einzelhandel, in Gaststätten, auf dem Wochenmarkt und auf öffentlich zugänglichen Flächen, an denen erfahrungsgemäß mehrere Personen zusammenkommen.
Im Wesentlichen hätten sich Gastronomie und Einzelhandel, als diese geöffnet waren, an die Hygienevorschriften gehalten. Es seien nur geringfügige Verstöße festgestellt worden. „Wir haben es jeweils bei einer Belehrung beziehungsweise. Beratung belassen. Die Kontrollen erfolgten meist unangekündigt“, teilt Jürgen Hess weiter mit.

Hinweise auf Verstöße in Gaststätten
Dass Bürger ihre Nachbarn anzeigen, sollte es dort nicht coronakonforme Treffen geben, kann Hess nicht bestätigen. Es hätte aber Hinweise auf Verstöße in Gaststätten gegeben. Nach Angaben des Ordnungsamtsleiters zeigen sich die Bürger in den meisten Fällen einsichtig. „Wir haben den Eindruck, dass die große Bevölkerungsmehrheit die Einschränkungen akzeptiert und mitträgt“, sagt Jürgen Hess.
Überstunden seien in seinem Amt aufgrund von Überprüfungen und Kontrollen nicht notwendig gewesen. Allerdings habe es zeitweise rund 80 Überstunden wegen der allgemeinen Sachbearbeitung im Zusammenhang mit den Quarantänemitteilungen, Auskünften an Vereine, Gewerbetreibende, Gastwirte und Privatpersonen, sowie im Zusammenhang mit aus Risikogebieten einreisenden Personen, gegeben.