Sie kamen direkt aus der Untersuchungshaft ins Überlinger Amtsgericht: die 37-Jährige mit Handfesseln, der 36-Jährige zusätzlich mit Fußfesseln, die er während der Verhandlung anbehalten musste. „Sie wären weg, wenn man sie laufen lässt“, begründete Richter Alexander von Kennel nach der Urteilsverkündung.

Doch zurück zum Anfang der Verhandlung: Vorgeworfen wurde dem Ehepaar ein gemeinschaftlicher Betrug in zwei Fällen, begangen Mitte Dezember 2024. Die beiden, ohne festen Wohnsitz, hatten sich nacheinander in zwei Hotels eingemietet. Nach neun Nächten vom 12. bis 21. Dezember in einem Gasthof in Salem flogen sie auf, flüchteten und kamen für eine weitere Nacht in einem Hotel in Überlingen unter. Gezahlt wurde in beiden Fällen nicht. Die Rechnung in Salem belief sich auf 783 Euro, die in Überlingen auf 130,80 Euro.

Schicksale und Lebensbrüche führen zu Straftaten

Die Lebensläufe der beiden sind von Brüchen geprägt, wie vor Gericht zu hören war. Die beschuldigte Frau ist mehrfach vorbestraft, war zuletzt in Haft. Bei ihr wiederholte sich das Schema immer wieder: Sie fand eine Arbeit und eine Wohnung, verlor aber beides wieder.

Er, ebenfalls mit umfangreichem Vorstrafenregister, erzählte dem Richter von Gewalterfahrungen schon während seiner Kindheit. Später folgten Alkoholabhängigkeit, Drogenkonsum, gescheiterten Therapien und Obdachlosigkeit. Seit dem Tod seines Sohnes im Jahr 2016 sei er nicht mehr zur Ruhe gekommen.

Geständnis und Entschuldigung im Gerichtssaal

Beide räumten die Taten ein und gaben sich reumütig. Im Gerichtssaal entschuldigten sie sich bei den geschädigten Hoteliers. „Ich habe Mist gebaut, und das weiß ich“, sagte die Angeklagte. Der 36-Jährige berief sich anfangs darauf, betrunken gewesen zu sein – und dass sie die Bezahlung habe regeln wollen.

„Sie wussten doch, dass sie nicht plötzlich wohlhabend geworden war“, hielt ihm Richter Alexander von Kennel vor. Der Angeklagte nickte achselzuckend. Insgeheim habe er gewusst, dass diese Hotelnächte nicht gut enden würden.

Das könnte Sie auch interessieren

Eine schöne Zeit auf Kosten anderer

Beide Verteidiger machten die schwierigen Umstände ihrer Mandanten geltend und versuchten, deren Perspektive aufzuzeigen. Die Taten seien laut ihrem Anwalt Alfred Nübling aus dem Wunsch erwachsen, „eine schöne Vorweihnachtszeit zu zweit zu verbringen“. Inzwischen sei das Paar getrennt. Seine Mandantin könne einen Platz im Betreuten Wohnen finden und wolle ihre Finanzen über eine Privatinsolvenz stabilisieren.

Die Verteidigerin des 36-Jährigen, Yvonne Knaus, zeichnete ihn als Mitläufer. Und pochte darauf, dass ohne sein Geständnis das Aufklären der Taten schwierig gewesen wäre, eine Argumentation, der das Gericht nicht folgen wollte.

Beide bekommen Haftstrafen ohne Bewährung

Von Kennel fand die Geständnisse zwar überzeugend, stellte aber fest, beide seien „massiv strafrechtlich in Erscheinung getreten“. Es habe sich um eine bewusst in Kauf genommene Täuschung gehandelt, so der Richter.

Die Urteile: neun Monate Haft für die 37-Jährige, acht Monate für den 36-Jährigen, jeweils ohne Bewährung. Außerdem ordnete das Gericht den Einzug von 913,80 Euro Wertersatz an. Den Haftbefehl gegen die 37-Jährige hob das Gericht auf, der des 36-Jährigen bleibt bestehen. Beide Angeklagten verzichteten auf Rechtsmittel.