Drei Jahre nach dem Krimi um den Rathaus-Umzug ins Bischofschloss ist es wieder soweit: Die Markdorfer sind am Sonntag, 14. November, erneut zum Bürgerentscheid aufgerufen, diesmal zur Frage Ja oder Nein zur Südumfahrung. Diesen Terminvorschlag hat die Verwaltung dem Gemeinderat vorgelegt. Der Gemeinderat muss diesen Termin in der eigens für dieses Thema einberäumten öffentlichen Sitzung am Mittwoch, 6. Oktober, noch bestätigen – eine reine Formalia. Denn die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens der Umfahrungsgegner für diesen Bürgerentscheid wurde von der Verwaltung bereits bestätigt. Auch diese Zulässigkeit muss der Gemeinderat am Mittwoch noch formell beschließen.

Ein Muster des Wahlzettels für den Bürgerentscheid zum Rathaus-Umzug ins Bischofschloss im Dezember 2018. Am 14. November sind die ...
Ein Muster des Wahlzettels für den Bürgerentscheid zum Rathaus-Umzug ins Bischofschloss im Dezember 2018. Am 14. November sind die Markdorfer kaum zwei Jahre später erneut zu einem Bürgerentscheid aufgerufen. | Bild: Grupp, Helmar

Am Abend des 14. November werden die Befürworter und die Gegner der Umfahrung, die sich in den vergangenen Monaten einen erbitterten Streit geliefert hatten, schlauer sein – und auch alle anderen Markdorfer, die Mitarbeiter im Rathaus, die Stadträte und die Planer. Denn dann wird man wissen, wie die Mehrheit der Markdorfer oder besser gesagt, jene wahlberechtigten Bürger der Stadt, die das Thema interessiert, darüber denken.

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Mindestens 20 Prozent aller Wahlberechtigten sind nötig

Wird das Quorum des Bürgerentscheides erreicht, wird die Stadt dieses Votum der Markdorfer als Stellungnahme an den Kreistag weitergeben, der im Winter den Baubeschluss zur Südumfahrung fällen soll. Das Quorum ist erfüllt, wenn eine Mehrheit von mindestens 20 Prozent aller Wahlberechtigten die Frage entweder mit Ja oder Nein beantwortet. Der Bürgerentscheid hat dann die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses, bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. Zum Zeitpunkt der Abgabe der Unterschriften des Bürgerbegehrens hatte Markdorf 11 262 wahlberechtigte Bürger. Das heißt: Mindestens 2252 Bürger müssen entweder ihr Kreuzchen bei Ja oder bei Nein machen. Dann ist der Bürgerentscheid gültig.

Rund drei Kilometer lang ist die geplante Trasse der Südumfahrung, die die L 207 südlich von Markdorf mit der B 33 im Westen ...
Rund drei Kilometer lang ist die geplante Trasse der Südumfahrung, die die L 207 südlich von Markdorf mit der B 33 im Westen verbindet. | Bild: Schönlein, Ute

Die Formulierung, die für den Bürgerentscheid gewählt wurde, lautet: „Soll die Stadt Markdorf in ihrer Stellungnahme an den Kreistag den Bau der Südumfahrung (K 7743) ablehnen?“ Sollte das Quorum nicht erreicht werden, wird der Gemeinderat am 30. November über die Stellungnahme entscheiden, heißt es in der Vorlage der Verwaltung für die Sitzung am Mittwoch.

Auf Infotafeln im Naherholungsgebiet im Markdorfer Süden weisen die Gegner des Straßenbauvorhabens auf die geplante Trasse für die ...
Auf Infotafeln im Naherholungsgebiet im Markdorfer Süden weisen die Gegner des Straßenbauvorhabens auf die geplante Trasse für die Südumfahrung hin. | Bild: Jörg Büsche

Stand jetzt soll der Kreistag seine Entscheidung über den Bau der Umfahrung am 3. Dezember treffen. Bis dahin hätte die Stadt also etwas mehr als drei Wochen Zeit, ihre Stellungnahme abzugeben. Bis zum 20. Tag vor dem Bürgerentscheid muss die Verwaltung in Form einer Broschüre oder einer anderen schriftlichen Abfassung die Bürger informieren. Diese Information soll am 22. Oktober als Beilage im Amtsblatt an alle Haushalte verteilt werden.

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Bevor der Gemeinderat am Mittwoch den Bürgerentscheid beschließt, werden die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens, Christian Schmid, Frieder Staerke und Markus Mock vom Aktionsbündnis Stop Südumfahrung, zu Beginn der öffentlichen Sitzung noch einmal die Gelegenheit bekommen, angehört zu werden und ihre Argumente darzulegen. Diese Anhörung ist für die Stadt gesetzlich verpflichtend.