Die Auseinandersetzungen um die Zukunft des gelb-pink angestrichenen Hauses Hauptstraße 22 gehen weiter. Die teils bereits abgerissene Hausruine behindert eventuell nötige Sanierungsarbeiten am beschädigten Nachbarhaus Hauptstraße 24 und damit wiederum auch den Fortgang der seit Monaten eingestellten Bauarbeiten an dem Mehrfamilienhausvorhaben von Betz und Weber in der Biberacherhofstraße. Das Haus Hauptstraße 22 ist in Besitz von Betz und Weber, das Haus Nr. 24 in privatem Besitz.

An der Haustüre hatte die FDP einen Flyer angebracht, mit dem sie darauf hingewiesen hatte, die Fassade des Abbruchhauses für ihre ...
An der Haustüre hatte die FDP einen Flyer angebracht, mit dem sie darauf hingewiesen hatte, die Fassade des Abbruchhauses für ihre Werbung nutzen zu wollen. Die FDP darf das Haus nun nicht mehr nutzen. | Bild: Grupp, Helmar

Kosten für Abbruch nun deutlich höher

Nachdem der SÜDKURIER berichtet hatte, dass das Baurechtsamt den Abriss des Hauses Nr. 22 verfügt hatte, stellt das Amt nun auf Anfrage der Redaktion die Situation klar: Der Abriss sei nicht verfügt worden, sondern es sei lediglich der Abriss-Stopp vom Februar 2020 aufgehoben worden, teilt Amtsleiter Dominic Warken mit. Betz und Weber hatten seinerzeit mit dem Abriss begonnen, mussten ihn damals aber auf Anordnung des Amtes einstellen.

Die Rückseite des Hauses ist seit vier Jahren bereits eingerissen, die vordere Hälfte steht noch. Hans-Peter Betz hatte zuletzt gegenüber der Redaktion darauf verwiesen, dass ihn der restliche Abriss seinerzeit noch rund 5000 Euro gekostet hätte, er heute aber mit 80.000 bis 100.000 Euro kalkulieren müsse, da er die Baustelle komplett neu einrichten und auch die Hauptstraße für den Abriss gesperrt werden müsse. Betz kündigte an, deswegen Ansprüche gegen das Amt prüfen zu lassen.

Die Rückseite des Hauses Hauptstraße 22 (links im Bild) ist bereits abgerissen, das beschädigte Nachbarhaus Nr. 24 (rechts) wird durch ...
Die Rückseite des Hauses Hauptstraße 22 (links im Bild) ist bereits abgerissen, das beschädigte Nachbarhaus Nr. 24 (rechts) wird durch dicke Stämme gestützt. | Bild: Grupp, Helmar

Amtsleiter Warken: Kein Abbruch, keine Frist

„Im Oktober 2023 erfolgte lediglich die Aufhebung der im Jahr 2020 verfügten Baueinstellung für die Abbrucharbeiten“, schreibt Warken an die Redaktion. Und: „Nachdem kein Abbruch angeordnet wurde, wurde auch keine Frist für den Abbruch verfügt.“ Für einen Abbruch des Hauses Nr. 22 seien die bisher erfolgten Sicherungsmaßnahmen an Haus Nr. 24 grundsätzlich erst einmal „ausreichend“. Werde der Abbruch vorgenommen, sei er durch eine „Fachperson, die ausreichende Kenntnisse in der Tragwerksplanung bzw. Statik aufweist, zu begleiten“. Ob zivilrechtliche Ansprüche von Betz und Weber berechtigt seien, müsste von Gerichten geprüft werden, heißt es seitens des Amtes. Bislang seien aber noch keine Ansprüche geltend gemacht worden.

Hier ginge es rein, wenn man noch dürfte: Der FDP-Vorsitzende Rolf Haas zeigt im November auf die Eingangstüre des gelben Hauses in der ...
Hier ginge es rein, wenn man noch dürfte: Der FDP-Vorsitzende Rolf Haas zeigt im November auf die Eingangstüre des gelben Hauses in der Hauptstraße. Das Baurechtsamt hat die Nutzung der Hausruine inzwischen aus Sicherheitsgründen untersagt. | Bild: Grupp, Helmar

Konkret ist die Lage wie folgt: Der Abbruch-Stopp von 2020 ist aufgehoben worden, doch der Fortgang der Abbrucharbeiten ist nicht verfügt. Aber: „Die Abbrucharbeiten müssen fortgeführt werden, damit die Ertüchtigung der östlichen Traufwand des Gebäudes Hauptstraße 24 ohne Gefahr für Leib und Leben ausgeführt werden kann“, heißt es in dem Schreiben des Amtes vom 27. Oktober 2023 an Betz und Weber.

Eigentümer sind nun am Zug

Und der Knackpunkt steckt in der zweiten Satzhälfte, präzisiert Bürgermeister Georg Riedmann. Im Februar 2020, so Riedmann, mussten die Abbrucharbeiten eingestellt werden, da die Standsicherheit des Nachbargebäudes nicht mehr gewährleistet gewesen sei und dessen Eigentümer sich geweigert hatte, selbst dort tätig zu werden. Mittlerweile hat das Baurechtsamt den Rechtsstreit mit dem Nachbarn für sich entschieden. Nun, so Riedmann, könne der Eigentümer zu den Sicherungsmaßnahmen verpflichtet werden. Die wiederum könne er nun aber erst dann vornehmen, wenn die Hausruine Nr. 22 tatsächlich auch komplett abgebrochen sei.

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Man wäre daher dankbar, sagt Riedmann, wenn der Abriss fortgesetzt werden würde. Nach aktueller Rechtslage könne man Betz und Weber jedoch nicht dazu verpflichten. „Ideal wäre es, die Parteien würden sich untereinander abstimmen“, so Riedmann. Um das beschädigte Haus Nr. 24 sichern zu können, müsse der Abriss jedenfalls früher oder später fortgesetzt werden.

Seit Jahren ein laufendes Verfahren

Riedmann verweist gegenüber der Redaktion auch darauf, dass es sich bei der ganzen, seit Jahren bereits andauernden Angelegenheit nach wie vor um ein laufendes Verfahren handele. Die Vorgaben des Baurechtsamtes gegenüber dem Bauträger Betz und Weber seien aber klar, nachvollziehbar und rechtlich einwandfrei, betont der Bürgermeister. Riedmann ist aktuell auch Vorsitzender des Gemeindeverwaltungsverbandes (GVV). Damit fällt in seine Verantwortung auch das Baurechtsamt des GVV, das nicht nur für Markdorf, sondern auch für die Gemeinden Bermatingen, Deggenhausertal und Oberteuringen zuständig ist.