Das stößt Motorrad- oder Motorrollerfahrern sauer auf. In der Markdorfer Innenstadt im Parkhaus Poststraße dürfen auf den Decks zwei bis vier keine Motorräder und auch keine Motorroller mehr abgestellt werden. Ein Verbotsschild über der Einfahrt zur Ebene zwei weist darauf hin. Wegen des Verbots wird laut Ordnungsamtsleiter Jürgen Hess kontrolliert. „Bei Verstößen muss mit 55 Euro Verwarnungsgeld gerechnet werden.“

Warum hat die Stadtverwaltung dieses Verbot verfügt? „Auslöser waren Hinweise von Markdorf Marketing und aus dem Einzelhandel“, sagt Jürgen Hess. Die Stellflächen im Parkhaus Poststraße seien zu wertvoll, als dass sie durch dauergeparkte Motorräder oder -roller belegt werden. Damit dürften auch die Zeiten vorbei sein, als das Parkhaus zum Überwintern von Motorrädern genutzt wurde.

Laut Auskunft von Ordnungsamtsleiter Jürgen Hess dürfen Motorroller und Motorräder im Parkhaus Poststraße nur noch auf dem obersten Deck abgestellt werden, „mit einer Zeitbegrenzung von maximal drei Stunden“.

Fahrer von Motorrädern und -rollern fühlen sich nun im Vergleich zu Autofahrern ungerecht behandelt. Diesen Einwand könne er „ein Stück weit nachvollziehen“, sagt Hess. Er verweist auf den einstigen Gemeinderatsbeschluss, als in Teilen der Innenstadt die Blaue Zone mit maximal drei Stunden Parkdauer eingeführt wurde. Man wollte auf den unteren Decks Parkmöglichkeiten für die umliegenden Anwohner. „Aber natürlich ist es ärgerlich, dass Autos tage- und wochenlang auf den unteren Decks abgestellt werden“, ergänzt der Ordnungsamtsleiter.
Das kostenfreie Parken in Markdorf steht auf dem Prüfstand. Es gibt Überlegungen, Gebühren einzuführen, wie Hess weiter ausführt. „Das Thema kommt vielleicht noch dieses Jahr, wohl aber eher nächstes Jahr auf die Tagesordnung des Gemeinderats.“ Dieses Vorhaben wiederum dürfte dem Einzelhandel ein Dorn im Auge sein. Die Aktionsgemeinschaft wirbt seit Jahrzehnten mit dem kostenlosen Parken.